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Neues Steuergesetz: Anlegerschützer, Banken und Börsen fordern faire Besteuerung von Privatanlegern

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Der Deutsche Derivate Verband (DDV), die Börse Stuttgart und die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) appellieren in einem offenen Brief an das Bundesfinanzministerium (BMF), die Linie aus dem Juni 2020 beizubehalten und Optionsscheine nicht als Termingeschäfte einzuordnen. Im Entwurf des Anwendungsschreibens des BMF vom Juni 2020 seien Optionsscheine nicht als Termingeschäfte klassifiziert und damit eine klare, angemessene Abgrenzung erreicht worden. Damit werde vermieden, dass Anleger in der Depotgestaltung beeinträchtigt werden und zudem aufwendige individuelle Veranlagungen vornehmen müssten. Anderenfalls drohen nach Einschätzung der Verfasser des Appells schwere steuerliche Nachteile, nachträgliche Steuerzahlungen und Unsicherheiten für hunderttausende von Anlegern. Für Termingeschäfte sieht das Jahressteuergesetz, das seit Jahresbeginn gilt, eine begrenzte Verlustverrechnungsmöglichkeit nur mit anderen Termingeschäften und Erträgen aus Stillhaltegeschäften vor.

„Eine Wertpapierkultur mit aktiven und mündigen Anlegern erfordert auch einen adäquaten steuerlichen Rahmen. Die asymmetrische Besteuerung ist ohnehin sehr kritisch diskutiert worden – sie darf keinesfalls noch ausgeweitet werden“, so Dr. Henning Bergmann, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Derivate Verbands (DDV).

„Viele aktive Anleger nutzen Optionsscheine, um ihre Depots abzusichern – gerade in einem herausfordernden Marktumfeld wie derzeit. Eine Klassifizierung als Termingeschäfte würde hier neue Hürden aufbauen. Das hätte negative Auswirkungen auf den Vermögensaufbau vieler Anleger und auch auf die Anlagekultur in Deutschland insgesamt“, sagt Dr. Michael Völter, Vorsitzender des Vorstands der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse. e.V.

Marc Tüngler, DSW-Hauptgeschäftsführer: „Die steuerliche Neuregelung der Verlustverrechnung ist ein weiterer herber Schlag für Privatanleger und führt zu massiven Verunsicherungen. Vom Grundsatz her halten wir die Regelung insgesamt für verfassungswidrig. Der Entwurf des BMF-Schreibens war immerhin ein fairer Vorschlag, wie die Anwendung zumindest in Bezug auf Optionsscheine zu regeln ist, und würde betroffenen Anlegern eine Perspektive geben. Wenn das BMF jetzt von diesem ursprünglichen Entwurf abweicht, weckt das Unverständnis und offenbart einmal mehr die feindliche Gesinnung gegenüber Privatanlegern.“

Würden Optionsscheine jetzt durch das Anwendungsschreiben des BMF den Termingeschäften zugerechnet, werde die neugeschaffene Unwucht im Steuerrecht weiter dramatisch verschärft. Es gebe gute sachliche Argumente dafür, warum Optionsscheine steuerlich als sonstige Finanzinstrumente und nicht als Termingeschäfte zu klassifizieren sind.

Eine Studie der WHU aus dem vergangenen Jahr zeigt, dass hunderttausende von Privatanlegern von einer solchen Klassifizierung betroffen wären. Zudem stellt die Studie der WHU fest, dass 68,8 Prozent der Nutzer von Hebelprodukten wie Optionsscheinen diese zur Absicherung einsetzen. Die Beschränkung der Verlustverrechnung erschwert es Anlegern von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. (DFPA/jpw1)

Quelle: gemeinsame Pressemitteilung DDV, Börse Stuttgart und DSW

Der Deutsche Derivate Verband e.V. (DDV) ist die Branchenvertretung der führenden Emittenten strukturierter Wertpapiere in Deutschland. Er wurde am 14. Februar 2008 gegründet und hat Geschäftsstellen in Frankfurt am Main und Berlin.

www.derivateverband.de

Die Börse Stuttgart ist ein Börsenplatz für Privatanleger und der führende Parketthandelsplatz in Deutschland. Anleger können Aktien, verbriefte Derivate, Anleihen, Fonds und Genussscheine handeln.

www.boerse-stuttgart.de

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) wurde 1947 gegründet und ist heute mit circa 25.000 Mitgliedern der führende deutsche Verband für private Anleger. Die hauptamtliche Geschäftsführung hat ihren Sitz in Düsseldorf.

www.dws-info.de

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