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Maklerkosten: ZIA fordert deklaratorische Maklerklausel

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Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßt den aktuellen Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. „Wir befürworten grundsätzlich die vorgesehene Teilung der Maklerprovision bei beidseitiger Beauftragung. Mit diesem Gesetz wird die Teilung der Maklerkosten konsequent in ganz Deutschland angewendet – das schafft Vertragssicherheit und Transparenz“, sagte ZIA-Geschäftsführerin Sun Jensch in der heutigen Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. „Auch die Teilung der Maklerprovision bei einseitiger Beauftragung sehen wir positiv. Durch die flexiblere Regelung kann insbesondere dem Gefälle der Nachfrage zwischen Metropolen und dem ländlichen Raum Genüge getan werden.“

Der ZIA bewertet jedoch kritisch, dass der Teilanspruch des Maklers gegenüber dem Nicht-Beauftragenden – meist Käufer – erst mit Nachweis der Zahlung durch den Beauftragenden – meist Verkäufer – fällig wird. Denn bereits im Rahmen der aktuell bestehenden Regelungen gehen Makler mit ihrer Tätigkeit in Vorleistung – ein Zahlungsanspruch des Maklers entsteht üblicherweise erst mit Abschluss des Kaufvertrages. Zu diesem Zeitpunkt hat der Makler jedoch bereits seine Leistung erbracht. „Alternativ schlagen wir die Aufnahme einer deklaratorischen Maklerklausel in den Kaufvertrag vor“, so Jensch. „Hiermit würde man den Anspruch auf einen Maklerlohn rechtssicher gestalten und zudem mehr Transparenz gegenüber Käufern und Verkäufern herstellen.“

Quelle: Pressemitteilung ZIA

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von factum
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