Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Buchbeiträgen des Klägers in der Presse zu entscheiden.
3. Januar 2020
Verhandlungstermin am 9. Januar 2020, 11.00 Uhr, in Sachen I ZR 228/15
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