{"id":4823,"date":"2022-02-20T05:30:39","date_gmt":"2022-02-20T04:30:39","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=4823"},"modified":"2022-02-21T14:56:33","modified_gmt":"2022-02-21T13:56:33","slug":"eu-taxonomie-viele-unternehmen-unterschaetzen-den-umsetzungsaufwand","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=4823","title":{"rendered":"EU-Taxonomie: Viele Unternehmen untersch\u00e4tzen den Umsetzungsaufwand"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><p><strong>Im Jahr 2020 hat die Europ\u00e4ische Union (EU) die EU-Taxonomie (\u201eTaxonomie-Verordnung VO (EU) 2020\/852\u201c) ver\u00f6ffentlicht. Mit dem Klassifikationssystem definiert sie \u201egr\u00fcne\u201c, also taxonomiekonforme Wirtschaftst\u00e4tigkeiten. \u00dcber sie m\u00fcssen Unternehmen seit dem 1. Januar 2022 f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2021 berichten. Berichtspflichtig sind \u201egr\u00fcne\u201c Ums\u00e4tze, Investitionsausgaben und operative Aufwendungen. Ab 2023 werden diese Kennzahlen auch pr\u00fcfungspflichtig. Schon jetzt ist klar: Die neue Verordnung ist hochkomplex und Unternehmen m\u00fcssen sie relativ schnell umsetzen. Das meldet die Wirtschaftspr\u00fcfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland.<\/strong><\/p>\n<p>Das Unternehmen wollte daher wissen: Wie gut wissen die von der EU-Taxonomie betroffenen Unternehmen \u00fcberhaupt, ob und inwiefern sie unter die Bestimmungen der Verordnung fallen? Ein Kernergebnis lautet: Vier von zehn Unternehmen haben sich im Befragungszeitraum (April bis Ende Juni 2021) noch nicht mit dem Thema inhaltlich auseinandergesetzt &#8211; obwohl zehn Prozent von ihnen sagen, dass sie die Bestimmungen der EU-Taxonomie umsetzen m\u00fcssen. PwC hat f\u00fcr die Studie insgesamt 170 Unternehmen aus Deutschland, \u00d6sterreich, den Niederlanden und der Schweiz befragt.<\/p>\n<p>Ein weiteres zentrales Studienergebnis lautet: Von den 89 Unternehmen, die sich bereits mit der EU-Taxonomie befasst haben, haben erst 44 Prozent genauer ermittelt, welche Wirtschaftst\u00e4tigkeiten im Delegierten Rechtsakt der EU-Taxonomie definiert sind. Das ist ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zur Umsetzung. Nadja Picard, Global Reporting Leader bei PwC Deutschland, sagt: &#8222;Vielen Unternehmen ist offensichtlich noch nicht vollumf\u00e4nglich bewusst, wie komplex die Bestimmungen der EU-Taxonomie sind. Ihre Implementierung ist anspruchsvoll. Wir k\u00f6nnen nur davor warnen, den Aufwand daf\u00fcr zu untersch\u00e4tzen.&#8220; So hatten im Befragungszeitraum erst 28 Prozent der Befragten Umsetzungsprojekte gestartet. Immerhin weitere 19 Prozent hatten dies f\u00fcr die folgenden zw\u00f6lf Monate geplant. Aber zw\u00f6lf Prozent gaben an, erst in den kommenden zwei bis drei Jahren mit der Umsetzung starten zu wollen. Picard kommentiert: &#8222;Das halte ich angesichts des objektiv hohen Zeitdrucks f\u00fcr sehr riskant &#8211; zumal selbst Unternehmen, deren Wirtschaftsaktivit\u00e4ten aktuell von der EU-Taxonomie nicht erfasst werden, zur Berichterstattung verpflichtet sind.&#8220;<\/p>\n<p>Die Befragung ergab dar\u00fcber hinaus: 52 Prozent der Unternehmen im Scope der EU-Taxonomie sagen, dass sie zur Umsetzung ihre IT- und Prozesslandschaft ver\u00e4ndern m\u00fcssen. Aber nur 21 Prozent haben dies bereits geplant. Bei den meisten Unternehmen (60 Prozent) ist diese Frage noch nicht gekl\u00e4rt. (<em>DFPA\/mb1<\/em>)<\/p>\n<p><em>PricewaterhouseCoopers International Limited (PwC) ist ein weltweites Netzwerk rechtlich selbstst\u00e4ndiger und unabh\u00e4ngiger Unternehmen in den Bereichen Wirtschaftspr\u00fcfung, Steuerberatung und Unternehmens- beziehungsweise Managementberatung.<\/em><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.pwc.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">www.pwc.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Jahr 2020 hat die Europ\u00e4ische Union (EU) die EU-Taxonomie (\u201eTaxonomie-Verordnung VO (EU) 2020\/852\u201c) ver\u00f6ffentlicht. Mit dem Klassifikationssystem definiert sie \u201egr\u00fcne\u201c, also taxonomiekonforme Wirtschaftst\u00e4tigkeiten. \u00dcber sie m\u00fcssen Unternehmen seit dem 1. Januar 2022 f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2021 berichten. Berichtspflichtig sind \u201egr\u00fcne\u201c Ums\u00e4tze, Investitionsausgaben und operative Aufwendungen. Ab 2023 werden diese Kennzahlen auch pr\u00fcfungspflichtig. 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