{"id":4479,"date":"2021-11-05T05:30:10","date_gmt":"2021-11-05T04:30:10","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=4479"},"modified":"2021-11-04T15:24:39","modified_gmt":"2021-11-04T14:24:39","slug":"wenn-das-erbbaurecht-endet-was-es-jetzt-zu-beachten-gilt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=4479","title":{"rendered":"Wenn das Erbbaurecht endet: Was es jetzt zu beachten gilt"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><div class=\"layout_full block\">\n<div class=\"ce_text block\">\n<p><strong>Die erste gro\u00dfe Welle rollt an: Bei 22 Prozent aller deutschen Erbbaurechtsgeber laufen bis 2030 die Vertr\u00e4ge aus. F\u00fcr wen jetzt Handlungsbedarf besteht und was es f\u00fcr potenzielle Neuk\u00e4ufer zu beachten gilt, wei\u00df Anne Ahler, Spezialistin f\u00fcr Baufinanzierung bei Dr. Klein in L\u00fcbeck.<\/strong><\/p>\n<p>Ein eigenes Heim bauen oder kaufen und sich dabei die Kosten f\u00fcr den teuren Grund und Boden sparen, indem man das Grundst\u00fcck einfach mietet. Erbbaurecht \u2013 umgangssprachlich auch Erbpacht genannt \u2013 macht es m\u00f6glich: Der Erbbaurechtsnehmer wird Eigent\u00fcmer der Immobilie, aber pachtet das Grundst\u00fcck f\u00fcr einen vorab vereinbarten Zins. Allerdings gibt es einen Haken: Das Erbbaurecht hat eine Ablaufzeit. In der Regel endet der Vertrag nach 50 bis 99 Jahren. Dann wird er verl\u00e4ngert oder das Bauwerk geht ins Eigentum des Erbbaurechtsgebers \u00fcber. Und dieser Knackpunkt ist bei vielen Erbbaurechtsvertr\u00e4gen bald erreicht: Laut einer Studie des Deutschen Erbbaurechtsverbands e.V. laufen bei 22 Prozent aller deutschen Erbbaurechtsgeber bis 2030 die Vertr\u00e4ge aus. Das habe entscheidende Konsequenzen \u2013 sowohl f\u00fcr Neuk\u00e4ufer von Erbbau-Immobilien als auch f\u00fcr bisherige Erbbaurechtsnehmer.<\/p>\n<p>\u201eDa Banken bei der Kreditvergabe f\u00fcr Immobilien auf Grundst\u00fccken mit Erbbau eher skeptisch sind, ist die Restlaufzeit des Vertrages f\u00fcr die Finanzierung der entscheidende Dreh- und Angelpunkt. Denn beim Kauf startet die Laufzeit nicht von Neuem\u201c, erl\u00e4utert Anne Ahler, Spezialistin f\u00fcr Baufinanzierung bei Dr. Klein in L\u00fcbeck. Eine Grundvoraussetzung ist eine Restlaufzeit von noch mindestens 40 Jahren.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem muss die Tilgung des Darlehens sp\u00e4testens zehn Jahre vor Ablauf des Erbbaurechtsvertrags abgeschlossen sein. Ansonsten kann die Immobilie auf einem Erbbau-Grundst\u00fcck nicht als Sicherheit f\u00fcr das Darlehen genutzt werden. \u201eDie Laufzeit des Darlehens ist somit abh\u00e4ngig von der Laufzeit des Erbbaus. Bei der Rate sind die K\u00e4ufer also nicht flexibel\u201c, erkl\u00e4rt die Spezialistin von Dr. Klein. Ebenso liege die Entscheidung \u00fcber die H\u00f6he des Darlehens nur bedingt in der Hand der K\u00e4ufer: Zum einen fordern die Banken meist einen h\u00f6heren Eigenkapitaleinsatz von etwa 20 bis 40 Prozent. Zum anderen hat auch der Erbbaugeber Mitsprache: \u201eIn der Belastungsvollmacht kann festgelegt werden, in welcher H\u00f6he ich das Haus mit einem Darlehen belasten darf. Das sollten Interessenten unbedingt beim Erbbaurechtsgeber erfragen\u201c, r\u00e4t Ahler.<\/p>\n<p>Bei Laufzeiten von 50 bis 99 Jahren erscheint das Vertragsende beim Neuabschluss in unendlicher Ferne. \u201eViele Erbbaunehmer sind daher damals blau\u00e4ugig reingegangen und wussten nicht so recht, was es f\u00fcr sie bedeutet\u201c, meint Anne Ahler von Dr. Klein. Nahe nun das Ende der Vertragslaufzeit, sei es daher umso wichtiger, sich rechtzeitig \u00fcber die Optionen zu informieren: \u201eEtwa f\u00fcnf bis zehn Jahre vor Laufzeitende sollte man mit dem Erbbaurechtsgeber ins Gespr\u00e4ch gehen, um eine Vertragsverl\u00e4ngerung anzusto\u00dfen oder zu kl\u00e4ren, ob das Vorkaufrecht genutzt werden kann\u201c, empfiehlt die Spezialistin. Nicht alle Erbbaugeber seien gewillt zu verkaufen. Stehe dies aber zur Debatte, sollte zeitnah eine Finanzierungsberatung dazu stattfinden.<\/p>\n<p>Eine weitere Variante w\u00e4re die Vertragsverl\u00e4ngerung. Hierbei hat der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer die M\u00f6glichkeit, einen h\u00f6heren Erbbauzins zu verlangen \u2013 und der k\u00f6nne drastisch aussehen: Es ist \u00fcblich, sich am Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes zu orientieren und der hat sich allein von 1999 bis heute um \u00fcber 300 Prozent gesteigert. L\u00e4uft der Erbbauvertrag nach der vereinbarten Laufzeit hingegen aus, dann geht die Immobilie automatisch an den Erbbaurechtsgeber \u00fcber. Allerdings muss er in diesem Fall den Erbbaurechtsnehmer entsch\u00e4digen. Diese Entsch\u00e4digung betrage in der Regel zwei Drittel des Verkehrswertes der Immobilie. (<em>DFPA\/mb1<\/em>)<\/p>\n<p><em>Die Dr. Klein Privatkunden AG mit Sitz in L\u00fcbeck ist ein unabh\u00e4ngiger Anbieter von Finanzdienstleistungen f\u00fcr Privatkunden und Unternehmen. \u00dcber das Internet und an mehr als 250 Standorten beraten rund 600 Spezialisten. Dr. Klein ist eine hundertprozentige Tochter des an der Frankfurter B\u00f6rse gelisteten internetbasierten Finanzdienstleisters Hypoport AG.<\/em><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.drklein.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">www.drklein.de<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die erste gro\u00dfe Welle rollt an: Bei 22 Prozent aller deutschen Erbbaurechtsgeber laufen bis 2030 die Vertr\u00e4ge aus. F\u00fcr wen jetzt Handlungsbedarf besteht und was es f\u00fcr potenzielle Neuk\u00e4ufer zu beachten gilt, wei\u00df Anne Ahler, Spezialistin f\u00fcr Baufinanzierung bei Dr. Klein in L\u00fcbeck. 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