{"id":414,"date":"2018-01-24T14:36:14","date_gmt":"2018-01-24T13:36:14","guid":{"rendered":"http:\/\/dresdentipps.de\/?p=414"},"modified":"2018-01-24T14:36:14","modified_gmt":"2018-01-24T13:36:14","slug":"der-wert-des-bodens-gibt-es-eine-gerechte-grundsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=414","title":{"rendered":"Der Wert des Bodens: Gibt es eine gerechte Grundsteuer?"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><div class=\"page\">\n<p>So scheint es auch das Bundesverfassungsgericht zu sehen. Es hat mehrere Klagen gegen die Grundsteuer vorliegen. In der entscheidenden Anh&ouml;rung am Dienstag lie&szlig; das Gericht erkennen, dass es die Steuer f&uuml;r verfassungswidrig erkl&auml;ren wird. Dann muss der Gesetzgeber ran und ein neues Modell einf&uuml;hren. Doch wie k&ouml;nnte das aussehen?<\/p>\n<p>Zun&auml;chst einmal muss man verstehen, warum es &uuml;berhaupt eine Grundsteuer gibt und warum sie mittlerweile verfassungswidrig sein d&uuml;rfte. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen, auf sie entfallen derzeit rund 20 Prozent aller Gemeindesteuern. In wirtschaftlichen schlechten Zeiten, in denen die ebenfalls kommunale Gewerbesteuer weniger flie&szlig;t, kann der Anteil auch schon einmal 30 Prozent betragen. Die Grundsteuer A besteuert land- und forstwirtschaftliche Betriebe, aber Grundsteuer B ist die viel wichtigere. Sie f&auml;llt auf unbebaute und bebaute Grundst&uuml;cke an. Damit sollen die Immobilieneigent&uuml;mer ihren Beitrag zu den Kosten der Infrastruktur in der Kommune leisten, also zum Beispiel f&uuml;r Stra&szlig;en, Parks und Schwimmb&auml;der. Da die Hausbesitzer die Grundsteuer &uuml;ber die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergeben k&ouml;nnen, ist faktisch jeder B&uuml;rger betroffen.<\/p>\n<p>Basis der Grundsteuer soll der tats&auml;chliche Wert des Grundst&uuml;cks sein. Er wird mit einer Steuermesszahl multipliziert, die davon abh&auml;ngt, mit was f&uuml;r einem Geb&auml;ude die Fl&auml;che bebaut ist. Unterschieden wird zum Beispiel zwischen Ein- und Zweifamilienh&auml;usern, Neu- und Altbauten und unbebauten Grundst&uuml;cken &ndash; und das f&uuml;r verschiedene Gemeindegr&ouml;&szlig;en. Das Ergebnis wird dann mit einem Faktor multipliziert, den jede Kommune selbst festlegt (Hebesatz).<\/p>\n<h3>Berechnung mit uralten Werten<\/h3>\n<p>An der praktischen Umsetzung der Berechnung h&auml;ngt sich nun die ganze Kritik auf. Denn die Grundst&uuml;ckswerte wurden nur einmal erhoben &ndash; f&uuml;r das Jahr 1964 in Westdeutschland und sogar 1935 f&uuml;r Ostdeutschland. Alle sechs Jahre h&auml;tten diese Werte fortgeschrieben werden m&uuml;ssen, doch das unterblieb wegen des hohen Aufwandes. Immerhin geht es um 35 Millionen Grundst&uuml;cke. So wird die Steuer mit uralten Werten berechnet, die schon lange nicht mehr der Realit&auml;t entsprechen.<\/p>\n<p>Das hat zu Ungerechtigkeiten gef&uuml;hrt. So lassen sich Neubauten oder v&ouml;llig umgebaute Altbauten nicht gut mit den Werten von 1964 vergleichen. Mehr als die H&auml;lfte der Wohnungen wurde nach 1964 gebaut. Hinzu kommt, dass sich Grundst&uuml;ckswerte, die 1964 noch gleich waren, sehr unterschiedlich entwickelt haben, was die Grundsteuer nicht ber&uuml;cksichtigt. In prosperierenden St&auml;dten wie M&uuml;nchen, Hamburg oder Frankfurt stiegen sie st&auml;rker als auf dem flachen Land. Und innerhalb der St&auml;dte in guten Stadtteilen mehr als in sozial schwachen Gegenden. Ein Sonderfall ist hier Berlin. Grundst&uuml;cke in der N&auml;he der Mauer waren 1964 deutlich weniger wert als heute, wo sie oft in Innenstadtlage ein Juwel sind. Zudem werden entlang der ehemaligen Grenze Grundst&uuml;cke auf der Ostseite wegen der Einheitswerte von 1935 niedriger besteuert als &auml;hnliche Grundst&uuml;cke auf der westlichen Stra&szlig;enseite, weil hier die Einheitswerte von 1964 gelten. Der stete Anstieg der Grundsteuer sorgt f&uuml;r zus&auml;tzlichen &Auml;rger. Viele Kommunen wollen so ihre Finanzprobleme l&ouml;sen. Die Immobilienbesitzer, die nicht so einfach die Kommune wechseln k&ouml;nnen, wenn es ihnen zu teuer wird, sind daf&uuml;r eine stabile Geldquelle.<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"page\">\n<div class=\"page-number\">So werden Immobilien k&uuml;nftig wohl anders besteuert werden. Dabei wird es immer Mehrbelastungen und Entlastungen geben, insgesamt sollen die Einnahmen nicht steigen. Mehrere Modelle werden schon seit mehr als zehn Jahren diskutiert. Sie versuchen entweder, die alten Werte von 1964 und 1935 f&uuml;r die Grundst&uuml;cke und Geb&auml;ude auf den neuesten Stand zu bringen (den &bdquo;Verkehrswert&ldquo;), oder sie verzichten darauf und berechnen die Grundsteuer nur, indem sie Grundst&uuml;cks- und Wohnfl&auml;che mit einer Messzahl multiplizieren, die auch die Geb&auml;udeart ber&uuml;cksichtigt. Der Wert ist dann egal. Einfache Modelle besteuern nur die Grundst&uuml;cke abh&auml;ngig von der Fl&auml;che und unabh&auml;ngig von Geb&auml;uden.<\/div>\n<p>Viele Experten halten eine Berechnung nach dem Verkehrswert f&uuml;r die gerechteste Variante: &bdquo;H&ouml;here Investitionen in die kommunale Infrastruktur steigern die Attraktivit&auml;t der Kommune und damit auch den Wert des Grundst&uuml;cks und die erzielbaren Mieteinnahmen&ldquo;, sagt zum Beispiel Christoph Spengel, Professor f&uuml;r Steuerlehre an der Universit&auml;t Mannheim. Verkehrswerte sollen aus den Preisen von tats&auml;chlichen Hausverk&auml;ufen, der Wert der Geb&auml;ude zum Beispiel durch die eingenommenen Mieten errechnet werden. Ein Haken: Da die Verkehrswerte stetig steigen, w&uuml;rde auch die Grundsteuer st&auml;ndig h&ouml;her werden, ohne dass sich die kommunale Infrastruktur verbessert h&auml;tte.<\/p>\n<p>Hinzu kommt ein weiteres Problem: Die Berechnung ist kompliziert, nicht leicht nachvollziehbar und damit rechtlich angreifbar und der Aufwand f&uuml;r die Erhebung der Daten hoch. Die Finanzverwaltung geht von bis zu zehn Jahren aus, bis neue Zahlen f&uuml;r die 35 Millionen Grundst&uuml;cke vorliegen. Ein Grundsteuer-Modell von f&uuml;nf zumeist n&ouml;rdlichen Bundesl&auml;ndern, das auf Verkehrswerten basiert, erwartet einmalige Kosten f&uuml;r die Erhebung der Daten von 1,8 Milliarden Euro. F&uuml;r die Aktualisierung k&auml;men j&auml;hrlich 220 Millionen Euro hinzu. Das l&auml;sst erahnen, warum die Einheitswerte von 1964 nie angepasst wurden.<\/p>\n<h3>Kostenwertmodell hat gr&ouml;&szlig;ten Anh&auml;nger unter den Bundesl&auml;ndern<\/h3>\n<p>Die Verteidiger des Modells argumentieren, dass f&uuml;r Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer schon jetzt ohne Probleme Verkehrswerte errechnet werden. Allerdings nur einmalig, bei deutlich weniger Grundst&uuml;cken und zudem nur, wenn die Freibetr&auml;ge &uuml;berschritten werden. Ein weiteres Argument der Unterst&uuml;tzer lautet: Die meisten Daten l&auml;gen schon elektronisch vor. So werden die Bodenrichtwerte fortlaufend durch Gutachter anhand von verkauften Grundst&uuml;cken aktualisiert und im Internet ver&ouml;ffentlicht, Mietspiegel weisen Durchschnittsmieten auf, die Einkommensteuererkl&auml;rung nennt tats&auml;chliche Mieteinnahmen. Es w&auml;re allerdings eine Herkulesaufgabe, die Finanz&auml;mter mit diesen Datenbanken, die in jeder Kommune technisch anders aufgebaut sind, zu vernetzen. Zudem wird es weiter Hunderttausende Grundst&uuml;cke geben, die sich nicht mit den typisierten F&auml;llen in den Datenbanken vergleichen lassen und separat erfasst werden m&uuml;ssten.<\/p>\n<p>Deswegen wurden auch andere Modelle entwickelt, die auf die aufwendige Wertermittlung verzichten und sich nur an der Wohn- und der Grundst&uuml;cksfl&auml;che orientieren. So ein Modell, das die Bundesl&auml;nder Hamburg und Bayern favorisieren, will auch der Bund der Steuerzahler. &bdquo;Entscheidend ist vor allem, B&uuml;rokratie zu verhindern und Transparenz f&uuml;r den B&uuml;rger zu schaffen&ldquo;, sagt Pr&auml;sident Reiner Holznagel. Der direkte Bezug zur Qualit&auml;t der Infrastruktur der Kommune w&uuml;rde aber durch solch ein Modell abgeschw&auml;cht. Das findet der Steuerzahlerbund aber nicht verwerflich. Er unterstreicht, dass der Wert vor allem des Geb&auml;udes nicht nur von der kommunalen Infrastruktur, sondern noch von vielen anderen Faktoren abh&auml;ngt.<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"page\">\n<p>Die gr&ouml;&szlig;ten Anh&auml;nger unter den Bundesl&auml;ndern hat das sogenannte Kostenwertmodell. Das unterst&uuml;tzen 14 L&auml;nder, es wurde vor der Wahl in den Bundestag eingebracht. Es kombiniert aktuelle Bodenrichtwerte mit dem theoretisch errechneten Investitionsaufwand des Hauses aus pauschaliert angesetzten Baukosten abz&uuml;glich Wertminderung f&uuml;r 30 verschiedene Geb&auml;udearten. Die B&uuml;rger sollen f&uuml;r 2022 in einer Steuererkl&auml;rung die n&ouml;tigen Daten f&uuml;r die neue Grundsteuer liefern, 2027 soll sie dann erstmals erhoben werden. Alle sechs Jahre sollen die Angaben vollautomatisch durch Nutzung der vorhandenen Zahlen in den Datenbanken aktualisiert werden. Steuerrechtler und der Bund der Steuerzahler halten das Modell f&uuml;r zu aufwendig, manche sogar f&uuml;r verfassungswidrig wie Johanna Hey, Direktorin des Instituts f&uuml;r Steuerrecht der Universit&auml;t K&ouml;ln in einem Gutachten vor einem halben Jahr.<\/p>\n<p>Nur Au&szlig;enseiterchancen haben Modelle, die lediglich die Grundst&uuml;cke besteuern und die Geb&auml;ude darauf ignorieren. Sie setzen f&uuml;r das Land entweder den tats&auml;chlichen Wert &uuml;ber Bodenrichtwerte oder einen pauschalen Wert &uuml;ber eine Messzahl an. Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in K&ouml;ln oder der Deutsche Mieterbund pl&auml;dieren zum Beispiel daf&uuml;r. Der Charme liegt in der vergleichsweise einfachen und streitfreien Ermittlung und einer Lenkungswirkung. Unbebaute Grundst&uuml;cke w&uuml;rden st&auml;rker belastet als heute, was ein Anreiz w&auml;re, darauf H&auml;user zu bauen, um die Wohnungsknappheit zu mildern.<\/p>\n<div class=\"clear auxiliary\">&nbsp;<\/div>\n<p>Steuerexperten wie Christoph Spengel oder der Steuerzahlerbund lehnen das Modell ab, weil der Bezug zur Qualit&auml;t der Infrastruktur der Gemeinde sinkt. So hat der Eigent&uuml;mer eines unbebauten Grundst&uuml;cks davon nichts, wenn er im Nachbarort wohnt. Reiner Holznagel merkt zudem an: &bdquo;Manchmal werden diese Grundst&uuml;cke noch nicht bebaut, weil das Geld fehlt, das Land f&uuml;r die Kinder zur&uuml;ckgehalten wird oder als Gartengrundst&uuml;ck genutzt wird.&ldquo; Man k&ouml;nnte solchen Eigent&uuml;mern allerdings mit einem Abschlag auf die Steuer entgegenkommen. Aber auch bei Geb&auml;uden macht es einen Unterschied, ob zehn Mieter die Infrastruktur nutzen oder nur einer.<\/p>\n<p>So gibt es einige Experten, die wegen der Komplexit&auml;t sogar eine Abschaffung der Grundsteuer fordern. Das wollen die Kommunen aber nicht, weil es kaum eine stabilere Einnahmequelle f&uuml;r sie gibt. Welches Modell am Ende gewinnt, h&auml;ngt eher davon ab, wie viel &Uuml;bergangszeit das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber f&uuml;r ein neues Modell einr&auml;umt. Sind es nur zwei oder drei Jahre, scheiden die aufwendigen Verkehrswert-Verfahren schon aus. Genau wird man das im Fr&uuml;hjahr wissen, wenn das Verfassungsgericht urteilt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Quelle: F.A.Z.<\/p>\n<\/div>\n<h3>PRESSEKONTAKT<\/h3>\n<p><b>wwr publishing GmbH &#038; Co. 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