{"id":398,"date":"2018-01-18T08:49:21","date_gmt":"2018-01-18T07:49:21","guid":{"rendered":"http:\/\/dresdentipps.de\/?p=398"},"modified":"2018-01-18T08:49:21","modified_gmt":"2018-01-18T07:49:21","slug":"mieter-kann-keine-aufwandsentschaedigung-fuer-besichtigung-verlangen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=398","title":{"rendered":"Mieter kann keine Aufwandsentsch\u00e4digung f\u00fcr Besichtigung verlangen"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><p><strong>Will der Vermieter die vermietete Wohnung verkaufen, muss der Mieter die Besichtigung durch Makler und Kaufinteressenten dulden. Eine Aufwandsentsch&auml;digung kann der Mieter hierf&uuml;r nicht verlangen.<\/strong><\/p>\n<h2>Hintergrund: Mieter fordert Geld f&uuml;r Besichtigung<\/h2>\n<p>Die Vermieterin einer Wohnung verlangt vom Mieter nach einer K&uuml;ndigung die R&auml;umung.<\/p>\n<p>Das Mietverh&auml;ltnis besteht seit April 2012. Im Fr&uuml;hjahr 2014 teilte die Vermieterin mit, dass sie die Wohnung verkaufen wolle und einen Makler beauftragt habe.<\/p>\n<p>In der Folgezeit besichtigte ein von der Vermieterin beauftragter Makler die Wohnung. Etwa ein halbes Jahr sp&auml;ter meldete sich ein anderer Makler beim Mieter und bat um einen Besichtigungstermin. Auch dieser fand statt.<\/p>\n<p>Schlie&szlig;lich beauftragte die Vermieterin einen weiteren Makler mit dem Verkauf der Wohnung. F&uuml;r weitere Besichtigungen forderte der Mieter daraufhin von der Vermieterin eine Aufwandsentsch&auml;digung von 75 Euro pro angefangener Stunde. Er sei wegen seiner Arbeit tags&uuml;ber nicht vor Ort und die Besichtigungen seien f&uuml;r ihn mit erheblichem Zeitaufwand und Unannehmlichkeiten verbunden.<\/p>\n<p>Die Vermieterin weigerte sich, die geforderte Aufwandsentsch&auml;digung zu zahlen. Zu weiteren Besichtigungsterminen kam es daher nicht. Schlie&szlig;lich k&uuml;ndigte die Vermieterin das Mietverh&auml;ltnis, weil der Mieter den zuletzt beauftragten Makler trotz vorheriger Abmahnung nicht in die Wohnung gelassen habe.<\/p>\n<h2>Entscheidung: Kein Anspruch auf Aufwandsentsch&auml;digung<\/h2>\n<p>Die K&uuml;ndigung ist unwirksam.<\/p>\n<p>Grunds&auml;tzlich hat die Vermieterin ein Besichtigungsrecht, wenn hierf&uuml;r ein besonderer Anlass besteht. Ein solcher liegt in der Besichtigung durch einen Makler, soweit ein Verkauf der Mietwohnung angedacht ist. Der Mieter war daher gegen&uuml;ber der Vermieterin verpflichtet, eine Besichtigung der Wohnung nach ausreichender Vorank&uuml;ndigung zu erm&ouml;glichen. Eine Aufwandsentsch&auml;digung durfte er hierf&uuml;r nicht verlangen.<\/p>\n<p>Gleichwohl ist die Weigerung des Mieters, eine erneute Besichtigung zu erm&ouml;glichen, im vorliegenden Fall keine derart erhebliche Pflichtverletzung, dass eine K&uuml;ndigung gerechtfertigt w&auml;re. Zu ber&uuml;cksichtigen ist n&auml;mlich, dass der Mieter zuvor zwei Besichtigungen ohne Einwendungen zugelassen hat. Zudem standen der Vermieterin die Eckdaten der Wohnung bereits aufgrund dieser beiden Besichtigungen zur Verf&uuml;gung.<\/p>\n<p>(AG Landsberg, Urteil v. 6.2.2017, 3 C 701\/16)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>PRESSEKONTAKT<\/h3>\n<p><b>wwr publishing GmbH &#038; Co. KG<\/b><br \/>Steffen Steuer<\/p>\n<p>Frankfurter Str. 74<br \/>64521 Gro\u00df-Gerau<\/p>\n<p>Website: www.wwr-publishing.de<br \/>E-Mail : steuer@wwr-publishing.de<br \/>Telefon: +49 (0) 6152 9553589<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" src=\"\/\/account.presse-services.de\/tools\/artv.php?xxad=1799-1221\" style=\"position:absolute; visibility:hidden\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Will der Vermieter die vermietete Wohnung verkaufen, muss der Mieter die Besichtigung durch Makler und Kaufinteressenten dulden. 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