{"id":3920,"date":"2021-05-30T05:30:55","date_gmt":"2021-05-30T03:30:55","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3920"},"modified":"2021-05-28T09:23:47","modified_gmt":"2021-05-28T07:23:47","slug":"immosa-immobilien-u-mobilienhandelsgesellschaft-mbh-insolvenzverfahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3920","title":{"rendered":"Immosa Immobilien-u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH &#8211; Insolvenzverfahren"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><p>38 IN 3\/21 \u00dcber das Verm\u00f6gen der Immosa Immobilien-u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH, Karl-Koch-Stra\u00dfe 5, 49080 Osnabr\u00fcck (AG Osnabr\u00fcck, HRB 209274), vertr. d.: Norbert Bartholom\u00e4us, (Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer), ist am 26.05.2021 das Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Klaus Niemeyer, Schillerstr. 20, 49074 Osnabr\u00fcck, Tel.: 0541 \/ 33 85 00, Fax: 0541 \/ 33 850-50.<\/p>\n<p>Der Schuldnerin wird die Verf\u00fcgung \u00fcber ihr zur Insolvenzmasse geh\u00f6rendes gegenw\u00e4rtiges und zuk\u00fcnftiges Verm\u00f6gen f\u00fcr die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verf\u00fcgungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter \u00fcbertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin k\u00f6nnen nach dem Er\u00f6ffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an sie geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegen\u00fcber dem Insolvenzverwalter.<\/p>\n<p>Der Insolvenzverwalter ist mit der Durchf\u00fchrung der Zustellungen gem\u00e4\u00df \u00a7 8 Abs. 3 InsO beauftragt worden.<\/p>\n<p>Die Gl\u00e4ubiger werden aufgefordert:<\/p>\n<p>a) Insolvenzforderungen (\u00a7 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des \u00a7 174 InsO anzumelden bis: 06.07.2021,<\/p>\n<p>b) dem Insolvenzverwalter unverz\u00fcglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterl\u00e4sst oder verz\u00f6gert, haftet f\u00fcr den daraus entstehenden Schaden (\u00a7 28 Abs. 2 InsO).<\/p>\n<p>Personen, die Verpflichtungen gegen\u00fcber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (\u00a7 28 Abs. 3 InsO).<\/p>\n<p>Das Verfahren ist schriftlich (\u00a7 5 Abs. 2 InsO). Auf den Berichtstermin wird verzichtet.<\/p>\n<p>Stichtag, der dem Pr\u00fcfungstermin entspricht, ist der:<\/p>\n<p>17.08.2021<\/p>\n<p>Bis zu diesem Datum m\u00fcssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:<\/p>\n<p>\u00d8 Widerspr\u00fcche, mit denen Forderungen bestritten werden,<\/p>\n<p>\u00d8 Antr\u00e4ge \u00fcber:<\/p>\n<p>\u00b7 die Person des Insolvenzverwalters (\u00a7 57 InsO),<\/p>\n<p>\u00b7 die Einsetzung und Besetzung eines Gl\u00e4ubigerausschusses (\u00a7 68 InsO)<\/p>\n<p>sowie gegebenenfalls \u00fcber:<\/p>\n<p>\u00b7 die Wirksamkeit der Verwaltererkl\u00e4rung zu Verm\u00f6gen aus selbstst\u00e4ndiger<br \/>\nT\u00e4tigkeit (\u00a7 35 Abs. 2 InsO),<\/p>\n<p>\u00b7 Zwischenrechnungslegungen gegen\u00fcber der Gl\u00e4ubigerversammlung<br \/>\n(\u00a7 66 Abs. 3 InsO),<\/p>\n<p>\u00b7 eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (\u00a7 149 InsO),<\/p>\n<p>\u00b7 den Fortgang des Verfahrens (\u00a7 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorl\u00e4ufige Fortf\u00fchrung oder Insolvenzplan,<\/p>\n<p>\u00b7 die Verwertung der Insolvenzmasse (\u00a7 159 InsO),<\/p>\n<p>\u00b7 besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (\u00a7 160 InsO); insbesondere: Ver\u00e4u\u00dferung des Unternehmens oder des schuldnerischen Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer schuldnerischen Beteiligung an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten w\u00fcrde, Anh\u00e4ngigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,<\/p>\n<p>\u00b7 eine Betriebsver\u00e4u\u00dferung an besonders Interessierte oder eine Betriebsver\u00e4u\u00dferung unter Wert (\u00a7\u00a7 162, 163 InsO),<\/p>\n<p>\u00b7 eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (\u00a7\u00a7 271, 272, 277 InsO),<\/p>\n<p>\u00b7 Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (\u00a7\u00a7 100, 101 InsO),<\/p>\n<p>\u00b7 eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. \u00a7 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gl\u00e4ubigerversammlung.<\/p>\n<p>Hinweise:<\/p>\n<p>\u00d8 Zustimmungen der Gl\u00e4ubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach \u00a7 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gl\u00e4ubigerversammlung nicht beschlussf\u00e4hig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Pr\u00fcfungstermin entspricht, keine Widerspr\u00fcche erhoben werden.<\/p>\n<p>\u00d8 Gl\u00e4ubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.<\/p>\n<p>\u00d8 Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem oben genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich gepr\u00fcft werden, liegt, in der Gesch\u00e4ftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht f\u00fcr die Beteiligten niedergelegt.<\/p>\n<p>L\u00f6schungsfristen:<\/p>\n<p>Die L\u00f6schung von Ver\u00f6ffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach \u00a7 3 InsoBekV. Die L\u00f6schungsfristen sind folgende:<\/p>\n<p>\u00d8 Ver\u00f6ffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden sp\u00e4testens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gel\u00f6scht. Wird das Verfahren nicht er\u00f6ffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der ver\u00f6ffentlichten Sicherungsma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>\u00d8 Ver\u00f6ffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden sp\u00e4testens sechs Monate nach rechtskr\u00e4ftiger Entscheidung \u00fcber die Restschuldbefreiung gel\u00f6scht.<\/p>\n<p>\u00d8 Sonstige Ver\u00f6ffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Ver\u00f6ffentlichung gel\u00f6scht.<\/p>\n<p>Rechtsmittelbelehrung<\/p>\n<p>Diese Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspers\u00f6nlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem pers\u00f6nlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist nur zul\u00e4ssig, wenn der Beschwerdef\u00fchrer durch die Entscheidung beschwert wird. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Osnabr\u00fcck, 49074 Osnabr\u00fcck, Kollegienwall 29\/31 einzulegen.<\/p>\n<p>Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verk\u00fcndung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch \u00f6ffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Ver\u00f6ffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die \u00f6ffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist f\u00fcr den Beginn der Frist das fr\u00fchere Ereignis ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Gesch\u00e4ftsstelle eines jeden Amtsgerichts erkl\u00e4rt werden, wobei es f\u00fcr die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdef\u00fchrer oder seinem Bevollm\u00e4chtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erkl\u00e4rung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.<\/p>\n<p>Die Beschwerde soll begr\u00fcndet werden.<\/p>\n<p>Amtsgericht Osnabr\u00fcck, 26.05.2021<\/p>\n<p>Hinweise zum Datenschutz:<\/p>\n<p>https:\/\/www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de (&#8222;Wir \u00fcber uns&#8220; &#8222;Datenschutz&#8220;)<\/p>\n<p>Wenn Sie \u00fcber keinen Internetzugang verf\u00fcgen, stellen wir Ihnen die Hinweise auch in Papierform zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>38 IN 3\/21 \u00dcber das Verm\u00f6gen der Immosa Immobilien-u. 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