{"id":3914,"date":"2021-05-28T05:30:54","date_gmt":"2021-05-28T03:30:54","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3914"},"modified":"2021-05-26T14:24:44","modified_gmt":"2021-05-26T12:24:44","slug":"erfolgreiches-organstreitverfahren-zu-unterrichtungspflichten-der-bundesregierung-beim-dritten-hilfspaket-fuer-griechenland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3914","title":{"rendered":"Erfolgreiches Organstreitverfahren zu Unterrichtungspflichten der Bundesregierung beim dritten Hilfspaket f\u00fcr Griechenland"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><p><a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2021\/04\/es20210427_2bve000415.html\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">2 BvE 4\/15<\/a><\/p>\n<p>Mit heute ver\u00f6ffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts auf einen Antrag der Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen im Deutschen Bundestag entschieden, dass die Bundesregierung den Deutschen Bundestag in seinem Unterrichtungsrecht aus Artikel 23 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt hat, indem sie es unterlassen hat, ihn vor der Sitzung der Euro-Gruppe am 11. und 12. Juli 2015 und vor dem Euro-Gipfel am 12. und 13. Juli 2015 umfassend und zum fr\u00fchestm\u00f6glichen Zeitpunkt \u00fcber ihre Verhandlungslinie zum Verbleib oder vor\u00fcbergehenden Ausscheiden Griechenlands aus der Eurozone zu unterrichten.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>Zur Bew\u00e4ltigung der Staatsschulden-Krise verhandelten die Finanzminister der Eurozone (im Folgenden: Euro-Gruppe) sowie weitere Teilnehmer auf einer Tagung vom 11. bis zum 12. Juli 2015 \u00fcber ein drittes Hilfsprogramm f\u00fcr Griechenland und bereiteten den hierzu stattfindenden Gipfel der Staats- und Regierungschefs der Eurozone (im Folgenden: Euro-Gipfel) am 12. und 13.\u00a0Juli 2015 vor.<\/p>\n<p>Bei einer Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 30. Juni 2015 f\u00fchrte der Bundesfinanzminister aus, dass Griechenland nicht ohne (Reform)Programm im Euro bleiben k\u00f6nne, sondern im \u00e4u\u00dfersten Fall vom Zahlungssystem der Europ\u00e4ischen Zentralbank abgeschnitten werden m\u00fcsse und sich in diesem Fall die Notwendigkeit einer vor\u00fcbergehenden Parallelw\u00e4hrung ergeben k\u00f6nnte. Die Bundesregierung tauschte sich zwischen dem 9. und dem 11.\u00a0Juli 2015 in intensiven Beratungen mit den Regierungen der anderen Mitgliedstaaten der Eurozone aus, wobei vorrangiges Ziel eine Verhandlungsl\u00f6sung und ein Verbleib Griechenlands in der Eurozone blieben. Dabei stellte der Bundesfinanzminister jedoch auch die Frage in den Raum, welche Optionen im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen best\u00fcnden. In Vorbereitung auf die Verhandlungen der Euro-Gruppe und des Euro-Gipfels erstellte das Bundesministerium der Finanzen am 10. Juli 2015 gegen 14:00 Uhr ein in englischer Sprache abgefasstes Dokument. Darin wurden die von Griechenland am Tag zuvor \u00fcbermittelten Reformvorschl\u00e4ge als unzureichend zur\u00fcckgewiesen und als Option f\u00fcr den Fall einer fehlenden Umsetzungsperspektive f\u00fcr Reformen z\u00fcgige Verhandlungen \u00fcber eine Auszeit Griechenlands aus der Eurozone angeboten. Ausweislich der Schilderung des damaligen Vorsitzenden der Euro-Gruppe wurde das Dokument vom 10. Juli 2015 am selben Abend per E-Mail vom Bundesministerium der Finanzen an ihn, weitere Spitzenpolitiker und eine kleine Gruppe von Spitzenbeamten der Eurozone verschickt. W\u00e4hrend der Tagung der Euro-Gruppe stellte der Bundesfinanzminister die Frage, wie bei einem Scheitern der Verhandlungen mit der griechischen Regierung vorzugehen sei, erneut in den Raum. Dabei lag ihm das Dokument vom 10. Juli 2015 vor. In das von der Euro-Gruppe erstellte Abschlussdokument wurden am 12. Juli 2015 an dessen Ende in Klammern zwei S\u00e4tze zu einer m\u00f6glichen Auszeit Griechenlands aus der Eurozone und zu einer \u00dcbertragung griechischer Verm\u00f6genswerte aufgenommen, die gro\u00dfe \u00c4hnlichkeit mit S\u00e4tzen aus dem Dokument des Bundesministeriums der Finanzen aufwiesen. Das Abschlussdokument der Euro-Gruppe wurde einschlie\u00dflich der Klammern dem anschlie\u00dfenden Euro-Gipfel \u00fcbermittelt und dort in die Beratungen miteinbezogen. Die Antragsgegnerin leitete dem Deutschen Bundestag das Dokument vom 10. Juli 2015 am 12. Juli 2015 gegen 16:00 Uhr im Anschluss an die Sitzung der Euro-Gruppe zu. \u00dcber die Ergebnisse des anschlie\u00dfenden Euro-Gipfels wurde der Deutsche Bundestag durch die Bundesregierung am 14.\u00a0und 16. Juli 2015 unterrichtet.<\/p>\n<p>Die Antragstellerin r\u00fcgt die versp\u00e4tete Unterrichtung des Deutschen Bundestages \u00fcber die Verhandlungslinie der Bundesregierung vor der Sitzung der Euro-Gruppe und vor dem Euro-Gipfel.<\/p>\n<p><strong>Wesentliche Erw\u00e4gungen des Senats:<\/strong><\/p>\n<p>Der zul\u00e4ssige Antrag ist begr\u00fcndet.<\/p>\n<ol>\n<li>Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat in Angelegenheiten der Europ\u00e4ischen Union gem\u00e4\u00df Art. 23 Abs. 2 Satz 2 GG umfassend und zum fr\u00fchestm\u00f6glichen Zeitpunkt zu unterrichten.<\/li>\n<li>Die \u201eumfassende\u201c Unterrichtung des Deutschen Bundestages muss ihm in erster Linie eine fr\u00fchzeitige und effektive Einflussnahme auf die Willensbildung der Bundesregierung er\u00f6ffnen. Es ist eine umso intensivere Unterrichtung geboten, je komplexer ein Vorgang ist, je tiefer er in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Legislative eingreift und je mehr er sich einer f\u00f6rmlichen Beschlussfassung oder Vereinbarung ann\u00e4hert. Insbesondere Vereinbarungen und Mechanismen, die erheblich in die Zust\u00e4ndigkeiten des Bundestages und namentlich in seine haushaltspolitische Gesamtverantwortung eingreifen, l\u00f6sen vollst\u00e4ndige und detaillierte Unterrichtungspflichten aus. Die Pflicht zur umfassenden und fr\u00fchestm\u00f6glichen Unterrichtung erstreckt sich dabei auch auf Initiativen und Positionen der Bundesregierung.<\/li>\n<li>Auch die eventuelle Geheimhaltungsbed\u00fcrftigkeit einer Information steht ihrer Weiterleitung an den Deutschen Bundestag grunds\u00e4tzlich nicht entgegen. In F\u00e4llen, in denen das Wohl des Staates durch das Bekanntwerden vertraulicher Informationen gef\u00e4hrdet werden kann, kann die Unterrichtung vertraulich erfolgen.<\/li>\n<li>Grenzen der Unterrichtungspflicht ergeben sich aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung (Art.\u00a020 Abs. 2 Satz 2 GG). Die Regierung besitzt einen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen grunds\u00e4tzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschlie\u00dft. Zu diesem Kernbereich geh\u00f6rt jedenfalls die Willensbildung der Regierung, sowohl hinsichtlich der Er\u00f6rterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen. Dieser endet, wenn und soweit die Bundesregierung Zwischenergebnisse erreicht oder Positionierungen ausgearbeitet hat und schon diese zur Grundlage ihres nach au\u00dfen gerichteten Handelns macht. Die Willensbildung der Bundesregierung ist in derartigen F\u00e4llen jedenfalls abgeschlossen, wenn sie mit ihrer Initiative aus dem Bereich der regierungsinternen Abstimmung hinaustreten und mit einer eigenen, auch nur vorl\u00e4ufigen Position in einen Abstimmungsprozess mit Dritten eintreten will.<\/li>\n<li>Im Hinblick auf die Unterrichtungspflicht bestehen strikte zeitliche Vorgaben. Der Deutsche Bundestag muss die Informationen der Bundesregierung sp\u00e4testens zu einem Zeitpunkt erhalten, der ihn in die Lage versetzt, sich fundiert mit dem Vorgang zu befassen und eine Stellungnahme zu erarbeiten, bevor die Bundesregierung nach au\u00dfen wirksame Erkl\u00e4rungen abgibt. Offizielle Dokumente, Berichte und Mitteilungen m\u00fcssen daher ebenso wie alle inoffiziellen Informationen an den Deutschen Bundestag weitergeleitet werden, sobald sie in den Einflussbereich der Bundesregierung gelangen.<\/li>\n<li>Nach diesen Ma\u00dfst\u00e4ben ist der Antrag begr\u00fcndet.<\/li>\n<li>Die Verhandlungsposition der Bundesregierung einschlie\u00dflich ihrer L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge unterfiel der Unterrichtungspflicht gem\u00e4\u00df Art.\u00a023 Abs.\u00a02 Satz\u00a02 GG, weswegen der Deutsche Bundestag einen Anspruch auf deren Mitteilung noch vor der anstehenden Sitzung der Euro-Gruppe und vor dem Euro-Gipfel hatte.<\/li>\n<li>a) Die Verhandlungen \u00fcber die Gew\u00e4hrung weiterer Finanzhilfen im hohen zweistelligen Milliardenbereich f\u00fcr Griechenland durch den Europ\u00e4ischen Stabilit\u00e4tsmechanismus betreffen unmittelbar das Budgetrecht und die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages als unverf\u00fcgbarer Teil des grundgesetzlichen Demokratieprinzips. Gleiches gilt f\u00fcr die in die Diskussion eingebrachte Option eines vor\u00fcbergehenden Austritts Griechenlands aus der Eurozone, da auch dieses Szenario mit ganz erheblichen Auswirkungen auf den Integrationsprozess der Europ\u00e4ischen Union sowie auf den Bundeshaushalt verbunden w\u00e4re. In Anbetracht dieser herausragenden Bedeutung und der Komplexit\u00e4t der Angelegenheit war eine besonders intensive Beteiligung des Deutschen Bundestages geboten.<\/li>\n<li>b) Die Initiative und Positionierung der Antragsgegnerin im Vorfeld der Sitzung der Euro-Gruppe und des Euro-Gipfels umfasste auch den Inhalt des Schriftst\u00fccks vom 10. Juli 2015. Die Antragsgegnerin kann sich nicht darauf berufen, es habe sich insofern lediglich um interne \u00dcberlegungen des Bundesministeriums der Finanzen gehandelt. Der Bundesfinanzminister hat in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 16. Juli 2015 betont, dass seine inhaltliche Position bei der Tagung der Euro-Gruppe innerhalb der Bundesregierung abgestimmt gewesen sei. Bereits am 9.\u00a0Juli 2015 fand zudem ein Gespr\u00e4ch zwischen der Bundeskanzlerin, dem Vizekanzler sowie dem Bundesfinanzminister statt, in dem jedenfalls am Rande auch ein freiwilliges, tempor\u00e4res Ausscheiden Griechenlands aus der Eurozone thematisiert wurde. Dabei ist der Bundesregierung die Verhandlungsposition eines ihrer Mitglieder zurechenbar, wenn dieses die Bundesrepublik Deutschland in einem Verhandlungsprozess auf europ\u00e4ischer Ebene vertritt und erkennbar als deren Repr\u00e4sentant auftritt.<\/li>\n<li>c) Unerheblich ist auch, in welcher Form und auf welche Art und Weise die Bundesregierung einen Vorschlag in europ\u00e4ische Willensbildungsprozesse einbringt. Der Inhalt des Schreibens vom 10. Juli 2015 gab die <em>zu diesem Zeitpunkt<\/em> bestehende Verhandlungsposition der Bundesregierung beziehungsweise die aus Sicht der Bundesregierung bestehenden Handlungsoptionen im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis zu Dritten wieder, wurde nach au\u00dfen hin kommuniziert und den anderen Verhandlungsteilnehmern inhaltlich zur Kenntnis gebracht. Seine Bestimmung f\u00fcr einen Abstimmungsprozess mit Dritten zeigt sich nicht zuletzt darin, dass das Dokument in englischer Sprache angefertigt wurde und einzelne S\u00e4tze daraus in leicht abgewandelter Form Eingang in das offizielle Abschlussdokument der Euro-Gruppe fanden. Dar\u00fcber hinaus wurde das Dokument nach der unbestrittenen Darstellung des damaligen Vorsitzenden der Euro-Gruppe am Abend des 10. Juli 2015 vom Bundesministerium der Finanzen an ihn, weitere Spitzenpolitiker und eine kleine Gruppe von Spitzenbeamten der Eurozone verschickt. Darin liegt der Beginn eines Abstimmungsprozesses auf europ\u00e4ischer Ebene, \u00fcber dessen inhaltliche Ausrichtung der Deutsche Bundestag vorab h\u00e4tte informiert werden m\u00fcssen.<\/li>\n<li>d) Dem steht auch nicht entgegen, dass die Verhandlungsposition der Bundesregierung nach deren Vortrag vor Beginn der Sitzung der Euro-Gruppe nicht endg\u00fcltig festgelegt und damit \u201evolatil\u201c war. F\u00fchrt die Bundesregierung im Rahmen einer \u00fcberaus bedeutsamen Angelegenheit neue Optionen und L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge in die Diskussion mit ihren europ\u00e4ischen Partnern ein, so unterliegt auch dieser nach au\u00dfen gerichtete Willensentschluss der Unterrichtungspflicht nach Art.\u00a023 Abs.\u00a02 Satz\u00a02 GG. Sp\u00e4testens am 10. Juli 2015 um 14:00 Uhr stand fest, dass die Bundesregierung in der Euro-Gruppe den Inhalt des Dokuments vom 10. Juli 2015 gegen\u00fcber den europ\u00e4ischen Verhandlungspartnern vortragen w\u00fcrde. Dazu geh\u00f6rte auch, das tempor\u00e4re Ausscheiden Griechenlands aus der Eurozone als eine Handlungsoption in die Debatte einzuf\u00fchren. Gegenstand der gebotenen Unterrichtung war daher die Absicht der Bundesregierung, auf europ\u00e4ischer Ebene eine Diskussion zu den im Dokument vom 10. Juli 2015 enthaltenen Optionen anzusto\u00dfen. Die sonstigen dem Deutschen Bundestag unterbreiteten Informationen gen\u00fcgten nicht zur Erf\u00fcllung der Unterrichtungspflicht.<\/li>\n<li>Die Informationen \u00fcber die Verhandlungsposition der Bundesregierung waren dem Deutschen Bundestag zum fr\u00fchestm\u00f6glichen Zeitpunkt und damit deutlich vor dem 12. Juli 2015 um 16:00 Uhr zuzuleiten. Eine Mitteilungspflicht besteht, sobald feststeht, dass ein Vorschlag oder eine Initiative der Bundesregierung zum Gegenstand von Verhandlungen auf europ\u00e4ischer Ebene gemacht und damit nach au\u00dfen kommuniziert werden soll. Sobald der f\u00fcr die Bundesregierung handelnde Bundesfinanzminister entschieden hatte, welche Vorschl\u00e4ge er in die Verhandlungen der Euro-Gruppe einbringen w\u00fcrde, bestand die Mitteilungspflicht gegen\u00fcber dem Bundestag. Dies war hier sp\u00e4testens nach Abfassung des Dokuments vom 10. Juli 2015 um 14:00 Uhr der Fall. Eine Unterrichtung durfte auch nicht unter Verweis auf die f\u00fcr eine Stellungnahme des Deutschen Bundestages zu kurze Zeitspanne verwehrt werden. Ob und wie der Bundestag in Eilf\u00e4llen auf eine ihm kurzfristig \u00fcbermittelte Information reagiert und ob er hierzu Stellung nimmt, bleibt seinem Einsch\u00e4tzungs- und Organisationsspielraum \u00fcberlassen. Die sp\u00e4tere Informations\u00fcbermittlung nach Abschluss der Sitzung der Euro-Gruppe und nach Beginn des Euro-Gipfels kann den Versto\u00df gegen die Unterrichtungspflicht nicht mehr heilen.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>2 BvE 4\/15 Mit heute ver\u00f6ffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts auf einen Antrag der Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen im Deutschen Bundestag entschieden, dass die Bundesregierung den Deutschen Bundestag in seinem Unterrichtungsrecht aus Artikel 23 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt hat, indem sie es unterlassen hat, ihn vor der Sitzung der Euro-Gruppe [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"yasr_overall_rating":0,"yasr_post_is_review":"","yasr_auto_insert_disabled":"","yasr_review_type":""},"categories":[1],"tags":[8189,1524,8190],"yasr_visitor_votes":{"stars_attributes":{"read_only":false,"span_bottom":false},"number_of_votes":0,"sum_votes":0},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3914"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3914"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3914\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3915,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3914\/revisions\/3915"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3914"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3914"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3914"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}