{"id":3804,"date":"2021-04-18T05:30:26","date_gmt":"2021-04-18T03:30:26","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3804"},"modified":"2021-04-15T16:49:02","modified_gmt":"2021-04-15T14:49:02","slug":"neues-anlegerschutzgesetz-in-erster-lesung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3804","title":{"rendered":"Neues Anlegerschutzgesetz in Erster Lesung"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><div class=\"layout_full block\">\n<div class=\"ce_text block\">\n<p><strong>Am 14. April 2021 beriet der Deutsche Bundestag in Erster Lesung \u00fcber den Entwurf der Bundesregierung f\u00fcr ein \u201eGesetz zur weiteren St\u00e4rkung des Anlegerschutzes\u201c. Diese Gesetzesnovelle zielt vorrangig auf Verm\u00f6gensanlagen und regelt das Verbot von Blindpool-Angeboten, die verbindliche Einf\u00fchrung einer Mittelverwendungskontrolle und deren Berichtspflicht im Bundesanzeiger.<\/strong><\/p>\n<p>Wie ein roter Faden und als mahnendes Menetekel zog sich die Insolvenz des Containeranbieters P&amp;R durch die Diskussion des Bundestags. Die Frage sei, so die Parlamentarische Staatssekret\u00e4rin beim Bundesminister der Finanzen Sarah Ryglewski, \u201eum beim Beispiel zu bleiben, ob der Container auch wirklich gekauft und gewartet wurde und so vorhanden ist, wie sich das die Leute vorgestellt haben.\u201c Deswegen, so die Staatssekret\u00e4rin: \u201eHier wollen wir sicherstellen, dass eine zielgerichtete Zweckverbindung stattfindet, indem die Mittelverwendungskontrolle durch unabh\u00e4ngige Dritte vorgeschrieben wird.\u201c<\/p>\n<p>Neben anderen spektakul\u00e4ren Pleiten \u2013 Prokon und S&amp;K \u2013 betonte auch Kay Gottschalk, AfD, die P&amp;R-Insolvenz: 3,5 Milliarden Euro st\u00e4nden im Feuer. Deswegen fragte er: \u201eWarum hat die Bundesregierung so lange f\u00fcr dieses Gesetz gebraucht?\u201c Besonders gut empfindet Gottschalk das Verbot von Blindpool-Anlagen, wo \u201edie Katze im Sack\u201c verkauft w\u00fcrde. Es ginge bei dem neuen Gesetz darum \u201eMissst\u00e4nde, Unwuchten, aber auch kriminelle Machenschaften Einzelner zu verhindern und Sch\u00e4den f\u00fcr Anleger zu vermeiden\u201c, sagte Dr. Carsten Brodesser, CDU\/CSU. Auch er verwies auf P&amp;R, wo 54.000 Anleger investiert hatten, aber \u201esage und schreiben eine Million Container \u2026 lediglich auf dem Papier verkauft wurden.\u201c Er betonte aber auch, dass es sich bei den Verm\u00f6gensanlagen in der Regel nicht um \u201eKleinanleger, sondern durchaus breiter aufgestellte Investoren\u201c handle. Die durchschnittliche Zeichnungssumme liege bei \u00fcber 28.800 Euro.<\/p>\n<p>Till Mannsmann, FDP, \u00e4u\u00dferte Bedenken hinsichtlich des Verbotes von Blindpool-Angeboten: \u201eDas Blindpool-Verbot entzieht dem Kapitalmarkt Ressourcen gerade f\u00fcr sozial wichtige Investitionsfelder wie Wohnungsbau, erneuerbare Energien oder Impfstoffentwicklung. Der deutsche Corona-Impfstoffhersteller BioNTech wurde zum Beispiel jahrelang \u00fcber Verm\u00f6gensanlagen mit blindpool-Charakter finanziert.\u201c Besonders die Einf\u00fchrung einer Mittelverwendungskontrolle durch unabh\u00e4ngige Dritte sehe er positiv, meinte Fabio de Masi, Die Linken: \u201eWir w\u00fcrden uns aber w\u00fcnschen, dass dieser Dritte spezifischer bestimmt wird. Es sollte ein Rechtsanwalt oder ein Wirtschaftspr\u00fcfer sein. Und es ist auch n\u00f6tig, die Haftung dieses Kontrolleurs st\u00e4rker zu pr\u00e4zisieren.\u201c<\/p>\n<p>\u201eDer Graue Kapitalmarkt ist noch immer eher ein Haifischbecken als ein sicherer Hafen f\u00fcr Kleinanlegerinnen und Kleinanleger. Die rund 75.000 betrogenen Anlegerinnen und Anleger im Fall Prokon oder die 54.000 im Fall P&amp;R Container k\u00f6nnen ein Lied davon singen\u201c, meinte Stefan Schmidt, B\u00fcndnis90\/Die Gr\u00fcnen. Dass die Bundesanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mehr Auskunftsrechte erhalten und schon bei Verdachtsmomenten einschreiten k\u00f6nnen soll, sieht er als richtig und l\u00e4ngst \u00fcberf\u00e4llig an. Aber: \u201eDas macht sie aber noch lange nicht zu einer Beh\u00f6rde mit mehr Biss. Wann kommt denn endlich die materielle Prospektpr\u00fcfung?\u201c \u201eDurch Regulierungen und das Verbot einiger hochspekulativer Verm\u00f6gensanlagen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft wirkungsvoller vor den erheblichen Risiken des Grauen Kapitalmarktes gesch\u00fctzt werden. Das ist meiner Meinung nach eine sehr wichtige Sache\u201c, sagte Ingrid Arndt-Brauer, SPD. Das Verbot von Blindpool-Angeboten sei nicht der Weisheit letzter Schluss, folgerte Alexander Radwan, CDU\/CSU: \u201eIst es sinnvoll, eine Risikoanlage \u2013 noch mal: wenn der Anleger wei\u00df, das unklar ist, wohin das Geld flie\u00dft \u2013 zu verbieten? \u2013 Ich denke, wir sollten bei den Blindpools den Menschen nicht die Chance nehmen in eine Firma wie BioNTech zu investieren, in Zukunftstechnologien zu investieren.\u201c Der Gesetzesentwurf wurde zur weiteren Beratung an die Aussch\u00fcsse \u00fcberwiesen. <em>(DFPA\/LJH1)<\/em><\/p>\n<p>Quelle: Deutscher Bundestag Plenarprotokoll vom 14. April 2021<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">www.bundestag.de<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 14. April 2021 beriet der Deutsche Bundestag in Erster Lesung \u00fcber den Entwurf der Bundesregierung f\u00fcr ein \u201eGesetz zur weiteren St\u00e4rkung des Anlegerschutzes\u201c. 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