{"id":3784,"date":"2021-04-13T05:30:11","date_gmt":"2021-04-13T03:30:11","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3784"},"modified":"2021-04-13T13:31:56","modified_gmt":"2021-04-13T11:31:56","slug":"baufirma-andreas-schlegel-gmbh-co-kg-insolvenzverfahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3784","title":{"rendered":"Baufirma Andreas Schlegel GmbH &amp; Co. KG &#8211; Insolvenzverfahren"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><p><span style=\"font-family: Arial\">92 IN 28\/21<\/p>\n<p>In dem Insolvenzverfahren \u00fcber das Verm\u00f6gen der<br \/>\nBaufirma Andreas Schlegel GmbH &amp; Co. KG, Harald-Striewski-Stra\u00dfe 2, 24787 Fockbek,<br \/>\nvertreten durch die pers\u00f6nlich haftende Gesellschafterin Andreas Schlegel Verwaltungsgesellschaft mbH, Harald-Striewski-Stra\u00dfe 2, 24787 Fockbek,<br \/>\ndiese vertreten durch den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Andreas Schlegel,<br \/>\nRegistergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRA 9130 KI<br \/>\n&#8211; Schuldnerin &#8211;<\/p>\n<p>Gesch\u00e4ftszweig: Baugewerbe<\/p>\n<p>1.<br \/>\nDas Insolvenzverfahren \u00fcber das Verm\u00f6gen der Schuldnerin wird wegen drohender Zahlungsunf\u00e4higkeit und \u00dcberschuldung am 08.04.2021 um 16.30 Uhr er\u00f6ffnet.<\/p>\n<p>2.<br \/>\nZum Insolvenzverwalter wird bestellt:<br \/>\nRechtsanwalt Dr. Martin Maletzky<br \/>\nRathausplatz 11, 24558 Henstedt-Ulzburg<br \/>\nTelefon: 04193 75334-0<br \/>\nTelefax: 04193 75334-10<\/p>\n<p>3.<br \/>\nDie Insolvenzgl\u00e4ubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (\u00a7 38 InsO) bis zum 08.06.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.<\/p>\n<p>Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.<\/p>\n<p>Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden sp\u00e4testens am 15.06.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Gesch\u00e4ftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.<\/p>\n<p>4.<br \/>\nBerichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gl\u00e4ubigerversammlung \u00fcber die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, \u00fcber die Einsetzung bzw. in Ansehung der erwarteten geringen Masse Nichteinsetzung eines Gl\u00e4ubigerausschusses, \u00fcber den Verzicht auf die Einberufung einer neuerlichen Gl\u00e4ubigerversammlung oder eine Anh\u00f6rung gem\u00e4\u00df \u00a7 207 Abs. 2 InsO im Falle der Masselosigkeit mit der Folge einer sogleich m\u00f6glichen Einstellung des Verfahrens sowie \u00fcber die in den \u00a7\u00a7 35 Abs. 2 (Entscheidung \u00fcber die Wirksamkeit der Verwaltererkl\u00e4rung zu Verm\u00f6gen aus selbstst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenst\u00e4nden), 157 (Stilllegung bzw. Fortf\u00fchrung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans &#8211; hier insbesondere Nichtfortf\u00fchrung sondern Schlie\u00dfung des Gesch\u00e4ftsbetriebs und Beauftragung des Insolvenzverwalters, das Verm\u00f6gen unverz\u00fcglich zu verwerten), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Eink\u00fcnfte ver\u00e4u\u00dfert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten w\u00fcrde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anh\u00e4ngig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsver\u00e4u\u00dferung an besonders Interessierte, hier insbesondere auch an eine nahestehende Person der Schuldnerin), 163 (Betriebsver\u00e4u\u00dferung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf<br \/>\nDienstag, 29.06.2021, 10:30 Uhr,<br \/>\nSitzungssaal B 031, Boostedter Str. 26, 24534 Neum\u00fcnster, Amtsgericht Neum\u00fcnster<\/p>\n<p>Hinweise:<br \/>\nDie Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des \u00a7 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gl\u00e4ubigerversammlung beschlussunf\u00e4hig ist.<\/p>\n<p>5.<br \/>\nPr\u00fcfungstermin wird anberaumt auf<br \/>\nDienstag, 29.06.2021, 10:30 Uhr,<br \/>\nSitzungssaal B 031, Boostedter Str. 26, 24534 Neum\u00fcnster, Amtsgericht Neum\u00fcnster<\/p>\n<p>Hinweise:<br \/>\nGl\u00e4ubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.<\/p>\n<p>6.<br \/>\nSicherungsrechte an beweglichen Gegenst\u00e4nden oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverz\u00fcglich anzuzeigen (\u00a7 28 Abs. 2 InsO).<br \/>\nDer Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterl\u00e4sst oder verz\u00f6gert, haftet f\u00fcr den daraus entstehenden Schaden (\u00a7 28 Abs. 2 InsO).<\/p>\n<p>7.<br \/>\nPersonen, die Verpflichtungen gegen\u00fcber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (\u00a7 28 Abs. 3 InsO).<\/p>\n<p>8.<br \/>\nDer Insolvenzverwalter wird gem. \u00a7 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Er\u00f6ffnungsbeschlusses nach \u00a7 30 InsO, durchzuf\u00fchren.<br \/>\nAusgenommen ist die Zustellung des Er\u00f6ffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.<\/p>\n<p>Die \u00f6ffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.<\/p>\n<p>9.<br \/>\nHinweis:<br \/>\nDie in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Ver\u00f6ffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschlie\u00dflich des Er\u00f6ffnungsverfahrens wird sp\u00e4testens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gel\u00f6scht, \u00a7 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.<br \/>\nSonstige Ver\u00f6ffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Ver\u00f6ffentlichung gel\u00f6scht.<\/p>\n<p>Auszug aus den Gr\u00fcnden:<br \/>\nDer Antrag ist am 04.03.2021 beim Insolvenzgericht Neum\u00fcnster eingegangen.<\/p>\n<p>Rechtsbehelfsbelehrung:<br \/>\nGegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.<\/p>\n<p>Ebenso k\u00f6nnen der Schuldner oder die Gl\u00e4ubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdef\u00fchrer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Er\u00f6ffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015\/848 ger\u00fcgt werden soll (Artikel 102c &#8211; \u00a7 4 EGInsO).<\/p>\n<p>Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem<\/p>\n<p>Amtsgericht Neum\u00fcnster<br \/>\nBoostedter Stra\u00dfe 26<br \/>\n24534 Neum\u00fcnster<\/p>\n<p>einzulegen.<\/p>\n<p>Die Frist beginnt mit der Verk\u00fcndung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verk\u00fcndet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen \u00f6ffentlichen Bekanntmachung gem\u00e4\u00df \u00a7 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die \u00f6ffentliche Bekanntmachung gen\u00fcgt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, \u00a7 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Ver\u00f6ffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, \u00a7 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. F\u00fcr den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verk\u00fcndung, Zustellung oder wirksame \u00f6ffentliche Bekanntmachung) ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erkl\u00e4rung zu Protokoll der Gesch\u00e4ftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Gesch\u00e4ftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erkl\u00e4rt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.<br \/>\nDie Beschwerde ist von dem Beschwerdef\u00fchrer oder seinem Bevollm\u00e4chtigten zu unterzeichnen.<br \/>\nDie Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erkl\u00e4rung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.<\/p>\n<p>Rechtsbehelfe k\u00f6nnen auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail gen\u00fcgt den gesetzlichen Anforderungen nicht.<\/p>\n<p>Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren \u00dcbermittlungsweg eingereicht werden.<\/p>\n<p>Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt \u00fcbermittelt werden:<br \/>\nauf einem sicheren \u00dcbermittlungsweg oder an das f\u00fcr den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.<\/p>\n<p>Wegen der sicheren \u00dcbermittlungswege wird auf \u00a7 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung \u00fcber die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und \u00fcber das besondere elektronische Beh\u00f6rdenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung &#8211; ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.<\/p>\n<p>Amtsgericht Neum\u00fcnster &#8211; Insolvenzgericht &#8211; 09.04.2021<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>92 IN 28\/21 In dem Insolvenzverfahren \u00fcber das Verm\u00f6gen der Baufirma Andreas Schlegel GmbH &amp; Co. 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