{"id":3763,"date":"2021-04-07T05:30:18","date_gmt":"2021-04-07T03:30:18","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3763"},"modified":"2021-04-06T16:59:14","modified_gmt":"2021-04-06T14:59:14","slug":"wertehaus-bau-gmbh-insolvenzverfahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3763","title":{"rendered":"WERTEHAUS Bau GmbH &#8211; Insolvenzverfahren"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><p><span style=\"font-family: Arial\">580 IN 49\/21<\/p>\n<p>In dem Insolvenzverfahren \u00fcber das Verm\u00f6gen d.<\/p>\n<p>WERTEHAUS Bau GmbH,<br \/>\nvertreten durch den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Nico M\u00f6ller, geboren am 11.07.1975,<br \/>\nFelix-Stillfried-Stra\u00dfe 39, 19073 Klein Rogahn<\/p>\n<p>Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12198<br \/>\n&#8211; Schuldnerin &#8211;<\/p>\n<p>1. Auf den am 15.01.2021 bei Gericht eingegangenen Insolvenzantrag wird das Insolvenzverfahren \u00fcber das Verm\u00f6gen der Schuldnerin wegen Zahlungsunf\u00e4higkeit am 01.04.2021 um 13.15 Uhr er\u00f6ffnet.<br \/>\n2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:<br \/>\nRechtsanwalt Andreas Franz<br \/>\nM\u00fcnzstra\u00dfe 14, 19055 Schwerin<br \/>\nTelefon: 0385 745114-0<br \/>\nTelefax: 0385 74511469<br \/>\n3. Die Insolvenzgl\u00e4ubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (\u00a7 38 InsO) bis zum 13.05.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.<\/p>\n<p>Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.<br \/>\n4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgef\u00fchrt, \u00a7 5 Abs. 2 InsO.<br \/>\nPr\u00fcfungsstichtag, der dem Pr\u00fcfungstermin entspricht (\u00a7 176 InsO), ist der 24.06.2021. Sp\u00e4testens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.<\/p>\n<p>Sollten Beschlussfassungen nach \u00a7\u00a7 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenst\u00e4nden), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Eink\u00fcnfte ver\u00e4u\u00dfert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten w\u00fcrde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anh\u00e4ngig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 24.06.2021, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden sp\u00e4testens am 27.05.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Gesch\u00e4ftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.<\/p>\n<p>Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen gepr\u00fcft.<br \/>\nHinweise:<br \/>\nGl\u00e4ubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.<br \/>\n5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenst\u00e4nden oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverz\u00fcglich anzuzeigen (\u00a7 28 Abs. 2 InsO).<br \/>\nDer Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterl\u00e4sst oder verz\u00f6gert, haftet f\u00fcr den daraus entstehenden Schaden (\u00a7 28 Abs. 2 InsO).<br \/>\n6. Personen, die Verpflichtungen gegen\u00fcber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (\u00a7 28 Abs. 3 InsO).<br \/>\n7. Der Insolvenzverwalter wird gem. \u00a7 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Er\u00f6ffnungsbeschlusses nach \u00a7 30 InsO, durchzuf\u00fchren.<br \/>\nAusgenommen ist die Zustellung des Er\u00f6ffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.<\/p>\n<p>Die \u00f6ffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.<br \/>\n8. Hinweis:<br \/>\nDie in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Ver\u00f6ffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschlie\u00dflich des Er\u00f6ffnungsverfahrens wird sp\u00e4testens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gel\u00f6scht, \u00a7 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.<br \/>\nSonstige Ver\u00f6ffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Ver\u00f6ffentlichung gel\u00f6scht.<\/p>\n<p>Rechtsbehelfsbelehrung:<\/p>\n<p>Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.<\/p>\n<p>Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem<\/p>\n<p>Amtsgericht Schwerin<br \/>\nDemmlerplatz 1 &#8211; 2<br \/>\n19053 Schwerin<\/p>\n<p>einzulegen.<\/p>\n<p>Die Frist beginnt mit der Verk\u00fcndung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verk\u00fcndet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen \u00f6ffentlichen Bekanntmachung gem\u00e4\u00df \u00a7 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die \u00f6ffentliche Bekanntmachung gen\u00fcgt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, \u00a7 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Ver\u00f6ffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, \u00a7 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. F\u00fcr den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verk\u00fcndung, Zustellung oder wirksame \u00f6ffentliche Bekanntmachung) ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erkl\u00e4rung zu Protokoll der Gesch\u00e4ftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Gesch\u00e4ftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erkl\u00e4rt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.<\/p>\n<p>Die Beschwerde ist von dem Beschwerdef\u00fchrer oder seinem Bevollm\u00e4chtigten zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erkl\u00e4rung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.<\/p>\n<p>|<br \/>\nRechtsbehelfe k\u00f6nnen auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail gen\u00fcgt den gesetzlichen Anforderungen nicht.<\/p>\n<p>Das elektronische Dokument muss<br \/>\n|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder<br \/>\n|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren \u00dcbermittlungsweg eingereicht werden.<\/p>\n<p>Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt \u00fcbermittelt werden:<br \/>\n|auf einem sicheren \u00dcbermittlungsweg oder<br \/>\n|an das f\u00fcr den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.<\/p>\n<p>Wegen der sicheren \u00dcbermittlungswege wird auf \u00a7 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung \u00fcber die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und \u00fcber das besondere elektronische Beh\u00f6rdenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung &#8211; ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.<\/p>\n<p>Amtsgericht Schwerin &#8211; Insolvenzgericht &#8211; 01.04.2021<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>580 IN 49\/21 In dem Insolvenzverfahren \u00fcber das Verm\u00f6gen d. WERTEHAUS Bau GmbH, vertreten durch den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Nico M\u00f6ller, geboren am 11.07.1975, Felix-Stillfried-Stra\u00dfe 39, 19073 Klein Rogahn Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12198 &#8211; Schuldnerin &#8211; 1. 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