{"id":3586,"date":"2021-02-09T11:10:00","date_gmt":"2021-02-09T10:10:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3586"},"modified":"2021-02-09T11:10:53","modified_gmt":"2021-02-09T10:10:53","slug":"staatsanwaltschaft-itzehoe-aldo-cako-drilon-ndreu-klisman-marra-wohnungseinbruchdiebstahl","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3586","title":{"rendered":"Staatsanwaltschaft Itzehoe &#8211; Aldo Cako Drilon Ndreu Klisman Marra Wohnungseinbruchdiebstahl"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><p>309 Js 20\/\u200b20 (V27) V<\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft f\u00fchrt ein Vollstreckungsverfahren<\/p>\n<p>gegen<\/p>\n<p>Aldo Cako, geb. am 01.02.1991<\/p>\n<p>und<\/p>\n<p>Drilon Ndreu, geb. am 06.07.1995<\/p>\n<p>und<\/p>\n<p>Klisman Marra, geb. am 06.04.1993<\/p>\n<p>die durch rechtskr\u00e4ftiges Urteil des Amtsgerichts Elmshorn vom 18.06.2020 in Verbindung mit dem Berichtigungsbeschluss vom 19.10.2020 u. a. wegen Wohnungseinbruchdiebstahls in mehreren F\u00e4llen verurteilt wurden.<\/p>\n<p>Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist mehreren Gesch\u00e4digten aus den von den Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was die Verurteilten zu Unrecht erlangt haben.<\/p>\n<p>Um den Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in H\u00f6he von 23.180,00 \u20ac angeordnet. Die Verurteilten haften gesamtschuldnerisch.<\/p>\n<p>Die Taten wurden im November und Dezember 2019 begangen.<\/p>\n<p>Zur Sicherung dieses Betrages wurden bislang keine Verm\u00f6genswerte des Verurteilten gesichert. Es gibt mehrere Gesch\u00e4digte.<\/p>\n<p><b>Gem\u00e4\u00df \u00a7 459i Abs. 1 und Abs. 2 StPO werden die Gesch\u00e4digten hiermit \u00fcber die Rechtskraft der Einziehungsanordnung in Kenntnis gesetzt.<\/b><\/p>\n<p>Bitte beachten Sie die <u>Hinweise<\/u> zum weiteren Verfahrensablauf.<\/p>\n<div class=\"table-scroll-wrapper\">\n<div class=\"scroll-wrapper\">\n<table class=\"list_table_ul\" cellpadding=\"0mm\">\n<tbody>\n<tr>\n<td class=\"list_ident\">\u2022<\/td>\n<td class=\"list_content\">\n<p class=\"list_p_fl\">Der Erl\u00f6s aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepf\u00e4ndeten Verm\u00f6genswerte wird an den Verletzten ausgekehrt, sofern diesem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der rechtskr\u00e4ftig <u>abgeurteilten<\/u> Tat erwachsen ist (\u00a7 459h Abs. 2 StPO).<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td class=\"list_ident\">\u2022<\/td>\n<td class=\"list_content\">\n<p class=\"list_p_f\">Die Auskehrung an den Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) erfolgt nur, wenn dieser seinen Anspruch <b><i>binnen sechs Monaten<\/i><\/b> nach Zustellung dieser Mitteilung anmeldet. Bei der Anmeldung ist die H\u00f6he des Anspruchs zu bezeichnen (\u00a7 459k Abs. 1 StPO).<\/p>\n<p>Bei einer unverschuldeten Vers\u00e4umung der 6-Monatsfrist kann dem Verletzten unter den in den \u00a7\u00a7 44 und 45 StPO bezeichneten Voraussetzungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gew\u00e4hrt werden (\u00a7 459k Abs. 4 StPO).<\/p>\n<p class=\"list_p_l\">Zudem bleibt es dem Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) unbenommen, seinen Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserl\u00f6ses unabh\u00e4ngig von der 6-Monatsfrist geltend zu machen, indem er ein vollstreckbares Endurteil (\u00a7 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des \u00a7 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der Anspruch ergibt. Einem vollstreckbaren Endurteil im Sinne des \u00a7 704 ZPO stehen bestandskr\u00e4ftige \u00f6ffentlich-rechtliche Vollstreckungstitel \u00fcber Geldforderungen gleich.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td class=\"list_ident\">\u2022<\/td>\n<td class=\"list_content\">\n<p class=\"list_p_fl\">Ergeben sich die Berechtigung und die H\u00f6he des angemeldeten Anspruchs des Antragstellers (des Verletzten oder dessen Rechtsnachfolgers) ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung und den ihr zugrundeliegenden Feststellungen, so wird der Verwertungserl\u00f6s in diesem Umfang an den Antragsteller ausgekehrt. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht. Das Gericht wird die Zulassung versagen, wenn der Verletzte seine Anspruchsberechtigung nicht im Sinne des \u00a7 294 ZPO glaubhaft macht (\u00a7 459k Abs. 2 StPO). Der von der Einziehungsanordnung Betroffene wird vor der Entscheidung \u00fcber die Auskehrung, soweit m\u00f6glich, angeh\u00f6rt (\u00a7 459k Abs. 3 StPO).<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td class=\"list_ident\">\u2022<\/td>\n<td class=\"list_content\">\n<p class=\"list_p_fl\">Wird \u00fcber das Verm\u00f6gen des Betroffenen das Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet, erl\u00f6schen die durch die Staatsanwaltschaft erlangten Sicherungsrechte; die im Zuge des Ermittlungs- und\/\u200boder Vollstreckungsverfahrens gepf\u00e4ndeten Verm\u00f6genswerte des Verurteilten werden an den Insolvenzverwalter herausgegeben (\u00a7 111i Abs. 1 StPO).<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td class=\"list_ident\">\u2022<\/td>\n<td class=\"list_content\">\n<p class=\"list_p_fl\">Gibt es mehrere Verletzte, die ihre Anspr\u00fcche bei der Staatsanwaltschaft anmelden, und stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass der Erl\u00f6s aus der Verwertung der gepf\u00e4ndeten Verm\u00f6genswerte nicht ausreicht, um die angemeldeten Anspr\u00fcche aller Verletzter zu befriedigen, stellt die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens \u00fcber das Verm\u00f6gen des Verurteilten (\u00a7 459h Abs. 2 i.V.m. \u00a7 111i Abs. 2 StPO). Er\u00f6ffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren, treten die zuvor beschriebenen Folgen ein (\u00a7 111i Abs. 1 StPO).<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td class=\"list_ident\">\u2022<\/td>\n<td class=\"list_content\">\n<p class=\"list_p_fl\">Kann ein Insolvenzantrag nicht gestellt werden oder wird das Insolvenzverfahren nicht er\u00f6ffnet, wird der Erl\u00f6s aus der Verwertung der gepf\u00e4ndeten Verm\u00f6genswerte an denjenigen Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) ausgekehrt, der ein vollstreckbares Endurteil (\u00a7 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des \u00a7 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt. Die Auskehrung ist ausgeschlossen, wenn zwei Jahre seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder seit dieser Benachrichtigung verstrichen sind (\u00a7 459m Abs. 1 S. 4 i.V.m. \u00a7 459m Abs. 1 S. 1-3 StPO).<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td class=\"list_ident\">\u2022<\/td>\n<td class=\"list_content\">\n<p class=\"list_p_fl\">Befriedigt der von der Einziehung Betroffene den Anspruch, der einem Verletzten aus der Tat auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, kann der Betroffene in dem Umfang der von ihm geleisteten Befriedigung Ausgleich aus dem Verwertungserl\u00f6s verlangen, soweit der Verwertungserl\u00f6s unter den vorgenannten Voraussetzungen an den Verletzten auszukehren gewesen w\u00e4re. Die Befriedigung des Anspruchs muss dabei durch eine Quittung des Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolgers) glaubhaft gemacht werden. Der Verletzte (oder dessen Rechtsnachfolger) wird \u2013 soweit m\u00f6glich \u2013 vor der Entscheidung \u00fcber den geltend gemachten Ausgleichsanspruch des Betroffenen angeh\u00f6rt.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/div>\n<\/div>\n<p><b>Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen R\u00fcckfragen ab, und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.<\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>309 Js 20\/\u200b20 (V27) V Die Staatsanwaltschaft f\u00fchrt ein Vollstreckungsverfahren gegen Aldo Cako, geb. am 01.02.1991 und Drilon Ndreu, geb. am 06.07.1995 und Klisman Marra, geb. am 06.04.1993 die durch rechtskr\u00e4ftiges Urteil des Amtsgerichts Elmshorn vom 18.06.2020 in Verbindung mit dem Berichtigungsbeschluss vom 19.10.2020 u. a. wegen Wohnungseinbruchdiebstahls in mehreren F\u00e4llen verurteilt wurden. Nach den [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"yasr_overall_rating":0,"yasr_post_is_review":"","yasr_auto_insert_disabled":"","yasr_review_type":""},"categories":[1],"tags":[7577,7578,7579,7580],"yasr_visitor_votes":{"stars_attributes":{"read_only":false,"span_bottom":false},"number_of_votes":0,"sum_votes":0},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3586"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3586"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3586\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3587,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3586\/revisions\/3587"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3586"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3586"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3586"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}