{"id":3566,"date":"2021-02-01T05:30:33","date_gmt":"2021-02-01T04:30:33","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3566"},"modified":"2021-01-29T17:33:13","modified_gmt":"2021-01-29T16:33:13","slug":"digitalverband-kritisiert-fondsstandortgesetz-reform-der-mitarbeiterbeteiligung-geht-an-der-realitaet-vorbei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3566","title":{"rendered":"Digitalverband kritisiert Fondsstandortgesetz: Reform der Mitarbeiterbeteiligung geht an der Realit\u00e4t vorbei"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><div class=\"ce_text block\">\n<p><strong>Am 20. Januar 2021 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur St\u00e4rkung des Fondsstandortes Deutschland (Fondsstandortgesetz, FOG) im Kabinett beschlossen. Er soll aufsichtsrechtliche und steuerliche Ma\u00dfnahmen zur St\u00e4rkung des Fondsstandorts Deutschlands b\u00fcndeln und umfasst unter anderem auch eine Reform der Mitarbeiterbeteiligung. Eine verbesserte steuerliche Regelung soll die Beteiligung von Mitarbeitern an Start-ups sowie kleinen und mittelst\u00e4ndischen Unternehmen st\u00e4rker f\u00f6rdern.<\/strong><\/p>\n<p>Dazu erkl\u00e4rt Bitkom-Pr\u00e4sident Achim Berg: \u201eDie heute im Bundeskabinett beschlossene Neuregelung bei der Mitarbeiterbeteiligung ist f\u00fcr die Startups in Deutschland leider eine Entt\u00e4uschung. Von ihr werden zu wenige Startups profitieren, es bleiben zu viele steuerliche Risiken f\u00fcr die Mitarbeiter und die steuerlichen Freibetr\u00e4ge sind deutlich zu niedrig und mit zu gro\u00dfen Einschr\u00e4nkungen versehen. Wenn wir Startups im weltweiten Wettbewerb um die besten Mitarbeiter ein Instrument an die Hand geben wollen, um attraktive Verg\u00fctungspakete zu schn\u00fcren, dann muss man festhalten: Mit dem jetzt auf den Weg gebrachten Fondsstandortgesetz wird das nicht gelingen.\u201c<\/p>\n<p>Beteiligungsprogramme sind nach Einsch\u00e4tzung des Bitkom heute f\u00fcr viele Mitarbeiter nicht attraktiv, weil sie bereits bei der \u00dcbertragung Lohnsteuer f\u00fcr die ihnen \u00fcberlassenen Anteile bezahlen m\u00fcssen. Damit werde eine nicht unerhebliche Steuerlast zu einem Zeitpunkt f\u00e4llig, an dem der Mitarbeiter die Anteile in aller Regel noch nicht ver\u00e4u\u00dfert hat und auch gar nicht ver\u00e4u\u00dfern kann. \u201eK\u00fcnftig soll diese Steuerlast zwar grunds\u00e4tzlich erst beim Verkauf der Anteile entstehen, allerdings werden erneut nicht notwendige und nicht nachvollziehbare Einschr\u00e4nkungen gemacht. So werden die Mitarbeiter sp\u00e4testens nach zehn Jahren oder beim Arbeitgeberwechsel zur Kasse gebeten, auch wenn \u00fcberhaupt keine Anteile verkauft und somit keine Einnahmen erzielt werden. Eine Mitarbeiterbeteiligung ist aber nur dann in der Breite attraktiv, wenn es keine steuerlichen Risiken gibt. Die Besteuerung sollte daher ausnahmslos erst beim Anteilsverkauf erfolgen\u201c, so Berg weiter.<\/p>\n<p>Im Gesetzentwurf m\u00fcsse zudem klargestellt werden, dass auch Anteilsoptionen ber\u00fccksichtigt werden, da viele Startups ihre Mitarbeiter auf diesem Weg am Unternehmen beteiligen. Zudem sollte die F\u00f6rderung nach Meinung des Bitkom nicht nur bis zum zehnten Jahr nach der Unternehmensgr\u00fcndung erfolgen. Um Standortnachteile f\u00fcr langsamer wachsende Startups etwa im forschungsintensiven Hightech-Sektor zu vermeiden, m\u00fcsse diese Grenze auf mindestens 15 Jahre angehoben werden.<\/p>\n<p>Zu kurz greife auch die Erh\u00f6hung des steuerlichen Freibetrags f\u00fcr Mitarbeiterbeteiligungen von 360 auf 720 Euro. \u201eWenn wir im internationalen Wettbewerb bestehen wollen, brauchen wir einen Freibetrag von mindestens 5.000 Euro. Dazu kommt: Der Freibetrag soll nach aktuellen Planungen nur dann gelten, wenn das Beteiligungsprogramm allen Mitarbeitern offensteht, die mindestens ein Jahr bei dem Unternehmen besch\u00e4ftigt sind. Das geht an der Realit\u00e4t in vielen Startups vorbei, die vor allem Mitarbeiter aus der Gr\u00fcndungsphase und solche in Schl\u00fcsselpositionen \u00fcber Beteiligungsprogramme binden wollen\u201c, so Berg abschlie\u00dfend.<\/p>\n<p>Zum Hintergrund: Nach einer Umfrage unter 206 Startups im Auftrag des Digitalverbands Bitkom w\u00fcrde jeder zweite Gr\u00fcnder (50 Prozent) gerne Mitarbeiter beteiligen, tut dies jedoch wegen unattraktiver rechtlicher Bedingungen nicht. Zwei Drittel (68 Prozent) fordern, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen dringend verbessert werden m\u00fcssen. Aktuell sind in jedem zehnten Startup (zehn Prozent) ausschlie\u00dflich die F\u00fchrungskr\u00e4fte mit Unternehmensbeteiligungen ausgestattet. In rund jedem F\u00fcnften (22 Prozent) sind es die F\u00fchrungskr\u00e4fte und einzelne ausgew\u00e4hlte Mitarbeiter. Die Beteiligung aller Mitarbeiter ist die gro\u00dfe Ausnahme (acht Prozent). <em>(DFPA\/jpw1)<\/em><\/p>\n<p>Quelle: Pressemitteilung Bitkom<\/p>\n<p><em>Der Bitkom &#8211; Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. mit Sitz in Berlin ist der Digitalverband Deutschlands. Der 1999 gegr\u00fcndete Verband vertritt mehr als 2.700 Unternehmen der digitalen Wirtschaft, unter ihnen gut 1.000 Mittelst\u00e4ndler, \u00fcber 500 Startups und nahezu alle Global Player.<\/em><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.bitkom.org\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">www.bitkom.org<\/a><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 20. Januar 2021 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur St\u00e4rkung des Fondsstandortes Deutschland (Fondsstandortgesetz, FOG) im Kabinett beschlossen. 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