{"id":3544,"date":"2021-01-26T05:30:16","date_gmt":"2021-01-26T04:30:16","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3544"},"modified":"2021-01-25T10:01:10","modified_gmt":"2021-01-25T09:01:10","slug":"immoflensburg-gmbh-insolvenzverfahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3544","title":{"rendered":"immoFLENSBURG GmbH &#8211; Insolvenzverfahren"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><p>Amtsgericht Flensburg<br \/>\n56 IN 75\/20<br \/>\nFlensburg, 18.01.2021<\/p>\n<p>In dem Insolvenzverfahren \u00fcber das Verm\u00f6gen d.<\/p>\n<p>immoFLENSBURG GmbH, vertreten durch d. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, M\u00fcrwiker Str. 109a, 24943 Flensburg<br \/>\nRegistergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 13893<br \/>\n&#8211; Schuldnerin &#8211;<\/p>\n<p>Gesch\u00e4ftszweig\/Besch\u00e4ftigung: Grundst\u00fccks- und Wohnungswesen<br \/>\n|<\/p>\n<p>1. Die Verfahren 56 IN 75\/20, 56 IN 118\/20 und 56 IN 148\/20 werden zur gemeinsamen Fortsetzung und Entscheidung verbunden. Es f\u00fchrt das Verfahren 56 IN 75\/20.<br \/>\n2. Das Insolvenzverfahren \u00fcber das Verm\u00f6gen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunf\u00e4higkeit und \u00dcberschuldung am 18.01.2021 um 13.00 Uhr er\u00f6ffnet.<br \/>\n3. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:<br \/>\nRechtsanw\u00e4ltin Jennie Best<br \/>\nG\u00e4nsemarkt 45, 20354 Hamburg<br \/>\nTelefon: 040 432080-0<br \/>\nTelefax: 040 432080-400<br \/>\n4. Die Insolvenzgl\u00e4ubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (\u00a7 38 InsO) bis zum 26.02.2021 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.<\/p>\n<p>Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.<\/p>\n<p>Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden sp\u00e4testens am 02.03.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Gesch\u00e4ftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.<br \/>\n5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gl\u00e4ubigerversammlung \u00fcber die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, \u00fcber die Einsetzung eines Gl\u00e4ubigerausschusses sowie \u00fcber die in den \u00a7\u00a7 35 Abs. 2 (Entscheidung \u00fcber die Wirksamkeit der Verwaltererkl\u00e4rung zu Verm\u00f6gen aus selbstst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenst\u00e4nden), 157 (Stilllegung bzw. Fortf\u00fchrung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Eink\u00fcnfte ver\u00e4u\u00dfert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten w\u00fcrde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anh\u00e4ngig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsver\u00e4u\u00dferung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsver\u00e4u\u00dferung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf<br \/>\nMittwoch, 10.03.2021, 10:00 Uhr,<br \/>\nSitzungssaal A 108, EG, Altbau, S\u00fcdergraben 22, 24937 Flensburg, Amtsgericht Flensburg<\/p>\n<p>Hinweise:<br \/>\nDie Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des \u00a7 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gl\u00e4ubigerversammlung beschlussunf\u00e4hig ist.<br \/>\n6. Pr\u00fcfungstermin wird anberaumt auf<br \/>\nMittwoch, 10.03.2021, 10:00 Uhr,<br \/>\nSitzungssaal A 108, EG, Altbau, S\u00fcdergraben 22, 24937 Flensburg, Amtsgericht Flensburg<\/p>\n<p>Hinweise:<br \/>\nGl\u00e4ubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.<br \/>\n7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenst\u00e4nden oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverz\u00fcglich anzuzeigen (\u00a7 28 Abs. 2 InsO).<br \/>\nDer Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterl\u00e4sst oder verz\u00f6gert, haftet f\u00fcr den daraus entstehenden Schaden (\u00a7 28 Abs. 2 InsO).<br \/>\n8. Personen, die Verpflichtungen gegen\u00fcber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (\u00a7 28 Abs. 3 InsO).<br \/>\n9. Die Insolvenzverwalterin wird gem. \u00a7 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Er\u00f6ffnungsbeschlusses nach \u00a7 30 InsO, durchzuf\u00fchren.<br \/>\nAusgenommen ist die Zustellung des Er\u00f6ffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.<\/p>\n<p>Die \u00f6ffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.<br \/>\n10. Hinweis:<br \/>\nDie in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Ver\u00f6ffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschlie\u00dflich des Er\u00f6ffnungsverfahrens wird sp\u00e4testens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gel\u00f6scht, \u00a7 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.<br \/>\nSonstige Ver\u00f6ffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Ver\u00f6ffentlichung gel\u00f6scht.<\/p>\n<p>Rechtsbehelfsbelehrung:<\/p>\n<p>Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.<\/p>\n<p>Ebenso k\u00f6nnen der Schuldner oder die Gl\u00e4ubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdef\u00fchrer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Er\u00f6ffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015\/848 ger\u00fcgt werden soll (Artikel 102c &#8211; \u00a7 4 EGInsO).<\/p>\n<p>Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem<\/p>\n<p>Amtsgericht Flensburg<br \/>\nS\u00fcdergraben 22<br \/>\n24937 Flensburg<\/p>\n<p>einzulegen.<\/p>\n<p>Die Frist beginnt mit der Verk\u00fcndung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verk\u00fcndet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen \u00f6ffentlichen Bekanntmachung gem\u00e4\u00df \u00a7 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die \u00f6ffentliche Bekanntmachung gen\u00fcgt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, \u00a7 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Ver\u00f6ffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, \u00a7 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. F\u00fcr den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verk\u00fcndung, Zustellung oder wirksame \u00f6ffentliche Bekanntmachung) ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erkl\u00e4rung zu Protokoll der Gesch\u00e4ftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Gesch\u00e4ftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erkl\u00e4rt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.<br \/>\nDie Beschwerde ist von dem Beschwerdef\u00fchrer oder seinem Bevollm\u00e4chtigten zu unterzeichnen.<br \/>\nDie Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erkl\u00e4rung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.<\/p>\n<p>|<br \/>\nRechtsbehelfe k\u00f6nnen auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail gen\u00fcgt den gesetzlichen Anforderungen nicht.<\/p>\n<p>Das elektronische Dokument muss<br \/>\n|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder<br \/>\n|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren \u00dcbermittlungsweg eingereicht werden.<\/p>\n<p>Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt \u00fcbermittelt werden:<br \/>\n|auf einem sicheren \u00dcbermittlungsweg oder<br \/>\n|an das f\u00fcr den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.<\/p>\n<p>Wegen der sicheren \u00dcbermittlungswege wird auf \u00a7 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung \u00fcber die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und \u00fcber das besondere elektronische Beh\u00f6rdenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung &#8211; ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Amtsgericht Flensburg 56 IN 75\/20 Flensburg, 18.01.2021 In dem Insolvenzverfahren \u00fcber das Verm\u00f6gen d. immoFLENSBURG GmbH, vertreten durch d. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, M\u00fcrwiker Str. 109a, 24943 Flensburg Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 13893 &#8211; Schuldnerin &#8211; Gesch\u00e4ftszweig\/Besch\u00e4ftigung: Grundst\u00fccks- und Wohnungswesen | 1. 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