{"id":3542,"date":"2021-01-22T17:01:02","date_gmt":"2021-01-22T16:01:02","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3542"},"modified":"2021-03-22T14:54:05","modified_gmt":"2021-03-22T13:54:05","slug":"t-s-aus-dresden-einkaeufer-zu-haftstrafe-wegen-verstoss-gegen-das-betaeubungsmittelgesetz-verurteilt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3542","title":{"rendered":"T. S. aus Dresden \u2013 Eink\u00e4ufer zu Haftstrafe wegen Versto\u00df gegen das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz verurteilt."},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><p>In der \u00f6ffentlichen Verhandlung, am 14.01.2021 (Aktenzeichen: 11 Ns 421 Js 43303\/17 (2)) vor dem Landgericht in Dresden gab der Angeklagte T. S. aus Dresden zu Protokoll, dass er von Crystal Meth abh\u00e4ngig war. Laut seiner Aussage hatte er Verhaltensst\u00f6rungen, starke soziale, wie auch finanzielle Probleme. Er war depressiv und sah als einzigen Ausweg die Droge.<\/p>\n<p>Am 18.01.2019 wurde T. S. wegen Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Bet\u00e4ubungsmitteln in einer nicht geringen Menge, in zwei F\u00e4llen schuldig gesprochen. Es wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bew\u00e4hrung verh\u00e4ngt. Gegen dieses Urteil, haben T. S. sowie die Staatsanwaltschaft, Berufung eingelegt.<\/p>\n<p>Bei der \u00f6ffentlichen Verhandlung am 14.01.2021 ging es um den Handel, sowie den Konsum von Crystal Meth im Wert von ca. 5.000\u20ac. Herr S. besorgte sich das Geld damals von einer Privatperson, da er das Geld damals nicht hatte. Das Geld hatte er sich als Privatdarlehen mit einem Zinssatz von 20% auszahlen lassen. Im Anschluss hat er sich mit seinen Kontaktm\u00e4nnern am Postplatz in Dresden getroffen, um die 5.000\u20ac zu \u00fcbergeben. T. S. wollte mit dem Geld so viel Crystal Meth wie m\u00f6glich einkaufen lassen. Diese Kontaktpersonen agierten als Fahrer und Verbindungsglied nach Polen. Neben dem Eigenbedarf, wollte T. S. auch einen erheblichen Teil weiterverkaufen. Da bei der ersten Fahrt aber nicht f\u00fcr die gesamte Summe eingekauft werden konnte, waren noch zwei weitere Fahrten geplant. Bevor diese aber durchgef\u00fchrt werden konnten, wurden die Fahrer vom Zoll an der deutsch-polnischen Grenze festgenommen.<\/p>\n<p>Daraufhin wurden diese zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bew\u00e4hrung verurteilt, unteranderem auch wegen r\u00e4uberischen Menschenraubes, sowie psychischer und physischer Gewaltanwendungen gegen T. S.. Seit diesem Vorfall wird er psychologisch betreut.<\/p>\n<p>Nach einer insgesamt mehr als vierst\u00fcndigen Verhandlung vor dem Landgericht Dresden, wurde der angeklagte T. S. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bew\u00e4hrung mit einer Bew\u00e4hrungszeit von drei Jahren verurteilt. Weiter muss er sich f\u00fcr 18 Monate bei seinem Bew\u00e4hrungshelfer regelm\u00e4\u00dfig melden. Zus\u00e4tzlich muss er 180 Stunden gemeinn\u00fctzige Arbeit innerhalb eines Jahres leisten.<\/p>\n<p>T. S. aus Dresden, blieb eine noch h\u00e4rtere Strafe erspart. Er machte eine sehr starke positive pers\u00f6nliche Entwicklung in den letzten Jahren. Seit einiger Zeit befindet er sich in psychologischer Betreuung, holte seinen F\u00fchrerschein nach, ist clean hat auch keinen Kontakt mehr in die Szene. Weiter ist er dabei, s\u00e4mtliche Schulden zu begleichen, wird aber zum 01.04.2021 Privatinsolvenz anmelden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der \u00f6ffentlichen Verhandlung, am 14.01.2021 (Aktenzeichen: 11 Ns 421 Js 43303\/17 (2)) vor dem Landgericht in Dresden gab der Angeklagte T. S. aus Dresden zu Protokoll, dass er von Crystal Meth abh\u00e4ngig war. Laut seiner Aussage hatte er Verhaltensst\u00f6rungen, starke soziale, wie auch finanzielle Probleme. 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