{"id":3482,"date":"2021-01-07T05:30:46","date_gmt":"2021-01-07T04:30:46","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3482"},"modified":"2021-01-06T15:35:48","modified_gmt":"2021-01-06T14:35:48","slug":"urteil-im-berliner-zwillingsfall-ueberwiegend-bestaetigt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3482","title":{"rendered":"Urteil im Berliner Zwillingsfall \u00fcberwiegend best\u00e4tigt"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><p>Das Landgericht Berlin hat die beiden Angeklagten, erfahrene Geburtsmediziner, wegen Totschlags (in minder schwerem Fall) zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten bzw. einem Jahr und neun Monaten verurteilt und die Vollstreckung zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt.<\/p>\n<p>Nach den Feststellungen des Landgerichts war eine Frau mit Zwillingen schwanger. W\u00e4hrend der Schwangerschaft entwickelten sich Komplikationen. In deren Folge erlitt ein Zwilling schwere Hirnsch\u00e4den, w\u00e4hrend sich der andere \u00fcberwiegend normal entwickelte. Nach Beratung wurde die Indikation f\u00fcr einen Schwangerschaftsabbruch bez\u00fcglich des gesch\u00e4digten Zwillings nach \u00a7 218a Abs. 2 StGB gestellt. Ein solcher Abbruch kann bei entsprechender Indikation straffrei bis zur Geburt vorgenommen werden. Dieser spezielle Eingriff (selektiver Fetozid) ist aber mit Risiken f\u00fcr den anderen Zwilling verbunden. Er wurde zur Tatzeit 2010 nur von sehr wenigen spezialisierten Kliniken mittels einer besonderen Methode durchgef\u00fchrt. Die Mutter wollte den Abbruch vornehmen lassen, f\u00fchlte sich in der von ihr aufgesuchten Spezialklinik aber nicht gut betreut. Sie wandte sich schlie\u00dflich an die Angeklagte. Diese war als leitende Ober\u00e4rztin in einer von dem Mitangeklagten geleiteten Klinik f\u00fcr Geburtsmedizin t\u00e4tig. Das zu dieser Zeit gebr\u00e4uchliche Verfahren zum selektiven Abbruch einer Zwillingsschwangerschaft wurde dort nicht angewendet. Stattdessen entwickelte die Angeklagte in Einvernehmen mit dem Mitangeklagten und der Mutter den Plan, mittels Kaiserschnitt zun\u00e4chst das gesunde Kind zu entbinden und im unmittelbaren Anschluss daran den schwer gesch\u00e4digten Zwilling zu t\u00f6ten. Nachdem sich bei der Mutter Wehen eingestellt hatten, gingen beide Angeklagte wie geplant vor und t\u00f6teten nach Entbindung des gesunden Zwillings den lebensf\u00e4higen, aber schwer hirngesch\u00e4digten verbleibenden Zwilling durch Injektion einer Kaliumchlorid-L\u00f6sung. Dabei war ihnen bewusst, dass sie sich \u00fcber geltendes Recht hinwegsetzen und einen Menschen t\u00f6ten w\u00fcrden. Erst mehrere Jahre sp\u00e4ter wurde die Staatsanwaltschaft durch eine anonyme Anzeige auf das Geschehen aufmerksam.<\/p>\n<p>Der in Leipzig ans\u00e4ssige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten \u00fcberwiegend verworfen. Insbesondere hat er den Schuldspruch wegen gemeinschaftlichen Totschlags best\u00e4tigt. Die hierzu getroffenen Feststellungen beruhen auf einer rechtsfehlerfreien Beweisw\u00fcrdigung. Auch nach Auffassung des Bundesgerichtshofs stellt die T\u00f6tung des lebensf\u00e4higen schwer gesch\u00e4digten Zwillings ein strafbares T\u00f6tungsdelikt und nicht lediglich einen bei entsprechender Indikation straffreien Schwangerschaftsabbruch dar. Die Regeln \u00fcber den Schwangerschaftsabbruch gelten nur bis zum Beginn der Geburt. Die Geburt beginnt bei einer Entbindung mittels Kaiserschnitt mit der Er\u00f6ffnung der Geb\u00e4rmutter, wenn das Kind damit vom Mutterleib getrennt werden soll. Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob ein Kind oder mehrere Kinder betroffen sind. Allerdings hat der Bundesgerichtshof die vom Landgericht verh\u00e4ngten Strafen aufgehoben, weil den Angeklagten zur Last gelegt wurde, dass sie die Tat geplant und nicht in einer Notfallsituation begangen haben. Dieser Gesichtspunkt ist bei einer medizinischen Operation kein zul\u00e4ssiger Erschwerungsgrund. W\u00e4hrend der Schuldspruch wegen Totschlags rechtskr\u00e4ftig ist, muss \u00fcber die H\u00f6he der Strafen deshalb noch einmal neu verhandelt werden.<\/p>\n<p><strong>Vorinstanz<\/strong>:<\/p>\n<p>LG Berlin \u2013 Urteil vom 19. November 2019 \u2013 (532 Ks) 234 Js 87\/14 (7\/16)<\/p>\n<p>Karlsruhe, den<\/p>\n<p><strong>Ma\u00dfgebliche gesetzliche Bestimmungen <\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 212 StGB Totschlag <\/strong><\/p>\n<p>(1) Wer einen Menschen t\u00f6tet, ohne M\u00f6rder zu sein, wird als Totschl\u00e4ger mit Freiheitsstrafe nicht unter f\u00fcnf Jahren bestraft.<\/p>\n<p>(2) \u2026<\/p>\n<p><strong>\u00a7 213 StGB Minder schwerer Fall des Totschlags <\/strong><\/p>\n<p>War der Totschl\u00e4ger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angeh\u00f6rigen zugef\u00fcgte Misshandlung oder schwere Beleidigung von dem get\u00f6teten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 218 Schwangerschaftsabbruch <\/strong><\/p>\n<p>(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. \u2026<\/p>\n<p>(2) \u2026<\/p>\n<p>(3) \u2026<\/p>\n<p>(4) \u2026<\/p>\n<p><strong>\u00a7 218a Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs <\/strong><\/p>\n<p>(1) \u2026<\/p>\n<p>(2) Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Ber\u00fccksichtigung der gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Lebensverh\u00e4ltnisse der Schwangeren nach \u00e4rztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr f\u00fcr das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeintr\u00e4chtigung des k\u00f6rperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere f\u00fcr sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.<\/p>\n<p>(3) \u2026<\/p>\n<p>(4) \u2026<\/p>\n<p>Karlsruhe, den 4. Januar 2021<\/p>\n<p>Pressestelle des Bundesgerichtshofs<br \/>\n76125 Karlsruhe<br \/>\nTelefon (0721) 159-5013<br \/>\nTelefax (0721) 159-5501<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a05 StR 256\/20<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"yasr_overall_rating":0,"yasr_post_is_review":"","yasr_auto_insert_disabled":"","yasr_review_type":""},"categories":[1],"tags":[7380,7376,7379,7377,7378,1024],"yasr_visitor_votes":{"stars_attributes":{"read_only":false,"span_bottom":false},"number_of_votes":0,"sum_votes":0},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3482"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3482"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3482\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3483,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3482\/revisions\/3483"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3482"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3482"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3482"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}