{"id":3466,"date":"2020-12-29T05:30:30","date_gmt":"2020-12-29T04:30:30","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3466"},"modified":"2020-12-28T16:59:22","modified_gmt":"2020-12-28T15:59:22","slug":"bundesgerichtshof-bestaetigt-freisprueche-von-beamten-des-bayerischen-landeskriminalamts-vom-vorwurf-der-strafvereitelung-im-amt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3466","title":{"rendered":"Bundesgerichtshof best\u00e4tigt Freispr\u00fcche von Beamten des Bayerischen Landeskriminalamts vom Vorwurf der Strafvereitelung im Amt"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><p>Die Staatsanwaltschaft hatte zwei von sechs angeklagten Kriminalbeamten des BLKA, einem &#8222;F\u00fchrungsbeamten&#8220; und seinem Vorgesetzten, vorgeworfen, sich an einem Diebstahl beteiligt zu haben: Sie h\u00e4tten einen in einer Rockergruppierung eingesetzten &#8222;V-Mann&#8220;, der kein Polizeibeamter war, angewiesen, Mitglieder dieser Gruppierung nach D\u00e4nemark zu begleiten, obwohl dort Bagger gestohlen werden sollten. Die weiteren angeklagten Beamten sollen in der Folgezeit hiervon Kenntnis erlangt, es gleichwohl aber unterlassen haben, Ermittlungsverfahren gegen ihre Kollegen und die Diebe eingeleitet bzw. gef\u00f6rdert zu haben. Zudem hatte die Anklage dem F\u00fchrungsbeamten und seinem Vertreter zu Last gelegt, in einem sp\u00e4ter gegen den V-Mann wegen anderer Delikte gef\u00fchrten Strafverfahren als Zeugen unwahre Angaben \u00fcber ihr Wissen um die Diebstahlsfahrt gemacht zu haben.<\/p>\n<p>Das Landgericht N\u00fcrnberg-F\u00fcrth hat die Angeklagten vom Vorwurf des Diebstahls in mittelbarer T\u00e4terschaft und der Strafvereitelung im Amt aus tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden freigesprochen. Der F\u00fchrungsbeamte habe durch weitere verdeckte Ma\u00dfnahmen dem Verschwinden der Bagger vorgebeugt. Tats\u00e4chlich wurden die Maschinen in Deutschland sichergestellt, der V-Mann, der entgegen der Anweisung einen LKW steuerte, kurzzeitig festgenommen. Alle Beamten h\u00e4tten den V-Mann f\u00fcr straflos gehalten.<\/p>\n<p>Hingegen hat sich das Landgericht davon \u00fcberzeugt, dass der F\u00fchrungsbeamte in drei F\u00e4llen und sein Vertreter gegen\u00fcber dem Gericht falsch aussagten. Deswegen hat das Landgericht sie zu Bew\u00e4hrungsstrafen von deutlich unter einem Jahr verurteilt.<\/p>\n<p>Die Revisionen der Staatsanwaltschaft, die sich gegen alle sechs Beamte allein wegen vorgeworfener Strafvereitelungen nach dem Aufgriff des V-Mannes richteten, hat der Bundesgerichtshof als unbegr\u00fcndet verworfen. Das angefochtene Urteil enth\u00e4lt insoweit keinen Rechtsfehler. Die landgerichtlichen Feststellungen belegen, dass die Kriminalbeamten davon ausgehen durften, der V-Mann habe sich nicht strafbar gemacht. Denn auch dieser nahm an, die Bagger w\u00fcrden ohnehin sichergestellt. Die an der Diebstahlsfahrt beteiligten Mitglieder der Rockergruppierung machten die Angeklagten namhaft; diese Mitglieder sind mittlerweile in anderen Verfahren rechtskr\u00e4ftig verurteilt.<\/p>\n<p>Die Freispr\u00fcche sind damit rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p>Die Revisionen der beiden wegen falscher uneidlicher Aussage verurteilten Angeklagten f\u00fchren hingegen zur Aufhebung der Entscheidung. Denn die Beweisw\u00fcrdigung durch das Landgericht ist in Teilen nicht frei von Widerspr\u00fcchen. In diesem Umfang muss die Sache neu verhandelt werden. Bestand hat indes, dass der F\u00fchrungsbeamte der uneidlichen Falschaussage in zwei F\u00e4llen schuldig gesprochen worden ist.<\/p>\n<p><strong>Vorinstanz: <\/strong><\/p>\n<p>Landgericht N\u00fcrnberg-F\u00fcrth \u2013 Urteil vom 27. Juli 2018 \u2013 13 KLs 300 Js 12538\/14<\/p>\n<p>Karlsruhe, den 22. Dezember 2020<\/p>\n<p>Pressestelle des Bundesgerichtshofs<br \/>\n76125 Karlsruhe<br \/>\nTelefon (0721) 159-5013<br \/>\nTelefax (0721) 159-5501<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Staatsanwaltschaft hatte zwei von sechs angeklagten Kriminalbeamten des BLKA, einem &#8222;F\u00fchrungsbeamten&#8220; und seinem Vorgesetzten, vorgeworfen, sich an einem Diebstahl beteiligt zu haben: Sie h\u00e4tten einen in einer Rockergruppierung eingesetzten &#8222;V-Mann&#8220;, der kein Polizeibeamter war, angewiesen, Mitglieder dieser Gruppierung nach D\u00e4nemark zu begleiten, obwohl dort Bagger gestohlen werden sollten. 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