{"id":3418,"date":"2020-12-11T05:30:10","date_gmt":"2020-12-11T04:30:10","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3418"},"modified":"2020-12-10T16:02:09","modified_gmt":"2020-12-10T15:02:09","slug":"radfahrverbot-nach-trunkenheitsfahrt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3418","title":{"rendered":"Radfahrverbot nach Trunkenheitsfahrt"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><div class=\"tzData\">\n<p>Der Kl\u00e4ger wandte sich gegen die Untersagung des F\u00fchrens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge. Nachdem er am 8.\u00a0Juni\u00a02013 <b>mit einer <\/b>Blutalkoholkonzentration von 2,88 Promille auf einem Fahrrad am Stra\u00dfenverkehr teilgenommen hatte, verurteilte ihn das Amtsgericht M\u00fcnchen mit rechtskr\u00e4ftigem Strafbefehl vom 4. Juli 2013 wegen fahrl\u00e4ssiger Trunkenheit im Verkehr (\u00a7 316 Abs. 1 und 2 StGB) zu einer Geldstrafe. Als er auch der erneuten Aufforderung der Beklagten vom 10. Januar 2017 nicht nachkam, binnen drei Monaten ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Kl\u00e4rung der Fragen vorzulegen, ob er auch zuk\u00fcnftig ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug unter Alkoholeinfluss f\u00fchren werde und ob er zuk\u00fcnftig mit erh\u00f6hter Wahrscheinlichkeit auch unter Alkoholeinfluss mit einem Kraftfahrzeug am Stra\u00dfenverkehr teilnehmen werde, entzog ihm die Beklagte mit Bescheid vom 23. Mai 2017 die Fahrerlaubnis aller Klassen und untersagte ihm au\u00dferdem das F\u00fchren fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge auf \u00f6ffentlichem Verkehrsgrund; den Sofortvollzug ordnete die Beklagte nicht an. Diese Regelungen st\u00fctzte die Beklagte darauf, dass der Kl\u00e4ger das Fahreignungsgutachten nicht beigebracht habe, das sie nach seiner Trunkenheitsfahrt zu Recht von ihm gefordert habe; deshalb d\u00fcrfe sie gem\u00e4\u00df \u00a7 11 Abs. 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) auf seine Nichteignung zum F\u00fchren von Kraftfahrzeugen und nicht fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen schlie\u00dfen.<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"tzData\">\n<p>Die nach erfolglosem Widerspruch erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht M\u00fcnchen abgewiesen. Auf die beschr\u00e4nkt auf die Untersagung des F\u00fchrens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge zugelassene Berufung des Kl\u00e4gers hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das erstinstanzliche Urteil ge\u00e4ndert und die angegriffenen Bescheide insoweit aufgehoben. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Beurteilung der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit dieser Untersagung sei, da es sich um einen Dauerverwaltungsakt handele, der Zeitpunkt der letzten m\u00fcndlichen Verhandlung. Zu diesem Zeitpunkt sei die strafgerichtliche Ahndung der Trunkenheitsfahrt des Kl\u00e4gers aber bereits im Fahreignungsregister zu tilgen gewesen; sie habe deshalb nicht mehr ber\u00fccksichtigt werden d\u00fcrfen. Ebenso wenig habe noch gem\u00e4\u00df \u00a7 11 Abs. 8 FeV ber\u00fccksichtigt werden d\u00fcrfen, dass der Kl\u00e4ger das wegen der Trunkenheitsfahrt zu Recht von ihm geforderte Fahreignungsgutachten nicht vorgelegt habe.<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"tzData\">\n<p>Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Beklagten zur\u00fcckgewiesen. Es hat die Annahme des Berufungsgerichts best\u00e4tigt, dass f\u00fcr die Beurteilung der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der vom Kl\u00e4ger angegriffenen Untersagung des F\u00fchrens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen ist, da es sich um einen Dauerverwaltungsakt handelt. Zu diesem Zeitpunkt war die Frist f\u00fcr die Tilgung der strafgerichtlichen Ahndung seiner Trunkenheitsfahrt im Fahreignungsregister bereits abgelaufen; daher hat sie nicht mehr zu Lasten des Kl\u00e4gers verwertet werden d\u00fcrfen. Der Umstand, dass die Tilgungsreife zum Zeitpunkt einer rechtm\u00e4\u00dfigen Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens und auch zum Zeitpunkt der Untersagung noch nicht eingetreten war, rechtfertigt auch mit Blick auf \u00a7 11 Abs. 8 FeV keine andere Beurteilung. Zwar darf die Fahrerlaubnisbeh\u00f6rde nach dieser Bestimmung auf die Nichteignung des Betroffenen schlie\u00dfen, wenn das von ihm geforderte Fahreignungsgutachten nicht beigebracht wird. Doch l\u00e4sst sich weder dieser Bestimmung noch anderen Regelungen entnehmen, dass damit auch das in \u00a7 29 Abs. 6 und 7 des Stra\u00dfenverkehrsgesetzes (StVG) angeordnete Verwertungsverbot f\u00fcr im Fahreignungsregister zu tilgende Eintragungen durchbrochen wird. Die Nichtbeibringung des Gutachtens hat keine gegen\u00fcber der zu tilgenden Anlasstat eigenst\u00e4ndige Bedeutung f\u00fcr die Beurteilung der Fahreignung des Betroffenen.<\/p>\n<\/div>\n<p><strong>BVerwG 3 C 5.20 &#8211; Urteil vom 04. Dezember 2020 <\/strong><\/p>\n<p>Vorinstanzen:<\/p>\n<p class=\"instanz\">VGH M\u00fcnchen, 11 B 19.1274 &#8211; Urteil vom 17. Januar 2020 &#8211;<\/p>\n<p class=\"instanz\">VG M\u00fcnchen, M 26 K 17.5985 &#8211; Urteil vom 12. Dezember 2018 &#8211;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ist die Frist f\u00fcr die Tilgung der strafgerichtlichen Ahndung der Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad im Fahreignungsregister abgelaufen, darf die Annahme fehlender Radfahreignung nicht darauf gest\u00fctzt werden, dass der Betroffene ein vor Ablauf der Tilgungsfrist gefordertes Fahreignungsgutachten nicht beigebracht hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"yasr_overall_rating":0,"yasr_post_is_review":"","yasr_auto_insert_disabled":"","yasr_review_type":""},"categories":[1],"tags":[7214,6436,7213,7216,7211,7212,7215,6670],"yasr_visitor_votes":{"stars_attributes":{"read_only":false,"span_bottom":false},"number_of_votes":0,"sum_votes":0},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3418"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3418"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3418\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3419,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3418\/revisions\/3419"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3418"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3418"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3418"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}