{"id":3301,"date":"2020-11-04T05:30:32","date_gmt":"2020-11-04T04:30:32","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3301"},"modified":"2020-11-03T16:43:50","modified_gmt":"2020-11-03T15:43:50","slug":"feste-fehmarnbeltquerung-bundesverwaltungsgericht-weist-klagen-ab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3301","title":{"rendered":"Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><div class=\"tzData\">\n<p>Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses vom 31. Januar 2019 ist ein kombinierter Stra\u00dfen- und Eisenbahntunnel, der die Insel Fehmarn mit der d\u00e4nischen Insel Lolland verbinden soll. Der Tunnel ist rund 18 km lang; etwa die H\u00e4lfte davon entf\u00e4llt auf den deutschen Vorhabenteil. Das Bauwerk ist bis zu 47 m breit und bis zu 13 m hoch. Es wird aus Fertigelementen zusammengesetzt. Diese werden in einer eigens hierf\u00fcr auf Lolland errichteten Fabrik hergestellt und dann in eine auf dem Meeresboden gegrabene Rinne abgesenkt. Der Tunnel umfasst in getrennten R\u00f6hren eine vierstreifige Stra\u00dfe, eine zweigleisige elektrifizierte Bahnstrecke sowie einen Wartungs- und Evakuierungskorridor. Nach dem der Planung zugrundeliegenden deutsch-d\u00e4nischen Staatsvertrag von 2009 wird D\u00e4nemark die Feste Fehmarnbeltquerung auf eigene Kosten errichten und betreiben. Zu diesem Zweck hat D\u00e4nemark eine private Gesellschaft gegr\u00fcndet. Die Kosten sollen \u00fcber Mautgeb\u00fchren und Schienen-Nutzungsentgelte refinanziert werden.<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"tzData\">\n<p>Das Bundesverwaltungsgericht hatte \u00fcber insgesamt sechs Klagen zu entscheiden. Kl\u00e4ger sind zwei Umweltverb\u00e4nde, drei Unternehmen &#8211; darunter die Betreiberin der bestehenden F\u00e4hrlinie Puttgarden-R\u00f8dby &#8211; sowie die Stadt Fehmarn. Die Klageverfahren dreier weiterer Gemeinden sowie eines Landwirts wurden einvernehmlich beendet. Die noch anh\u00e4ngigen Klagen blieben ohne Erfolg.<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"tzData\">\n<p>Dem Vorhaben fehlt es nicht an der Planrechtfertigung. Der Verkehrsbedarf f\u00fcr die Feste Fehmarnbeltquerung ist gesetzlich festgestellt. Die Bedarfsfeststellung ergibt sich aus dem deutschen Zustimmungsgesetz zu dem Staatsvertrag. Daran ist das Bundesverwaltungsgericht gebunden. Die Bindung entf\u00e4llt nur, wenn die Bedarfsfeststellung evident unsachlich ist oder sich die Verh\u00e4ltnisse so grundlegend gewandelt haben, dass das angestrebte Planungsziel unter keinen Umst\u00e4nden auch nur ann\u00e4hernd erreicht werden kann. Ein derartiger Ausnahmefall liegt hier nicht vor. Die EU-Kommission z\u00e4hlt die Fehmarnbeltquerung unver\u00e4ndert zu den f\u00fcnf wichtigsten grenz\u00fcberschreitenden Projekten des transeurop\u00e4ischen Verkehrsnetzes. Die mit der Verwirklichung des Projekts verbundene Verk\u00fcrzung der Fahrzeit zwischen Hamburg und Kopenhagen wird absehbar zu einer Verlagerung von Verkehren f\u00fchren, die derzeit mit einem erheblichen Umweg \u00fcber den Gro\u00dfen Belt abgewickelt werden. Zwar bleibt auch dann das erwartete Kraftfahrzeugaufkommen deutlich unterhalb der durchschnittlichen Auslastung deutscher Autobahnen. Davon mussten die Vertragsstaaten aber den Bedarf f\u00fcr eine Anbindung der wesentlich d\u00fcnner besiedelten und an der Peripherie Europas gelegenen skandinavischen Staaten an das kontinentaleurop\u00e4ische Verkehrsnetz nicht abh\u00e4ngig machen.<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"tzData\">\n<p>Rechtswidrig ist die Planung auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer fehlenden Finanzierbarkeit des Projekts. Die Finanzierung ist grunds\u00e4tzlich weder Gegenstand der Planfeststellung noch ihrer gerichtlichen \u00dcberpr\u00fcfung. Die zu Gunsten der Betreibergesellschaft vorgesehenen d\u00e4nischen Staatsbeihilfen sind jedenfalls nicht evident europarechtswidrig.<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"tzData\">\n<p>Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss verst\u00f6\u00dft nicht gegen das Naturschutzrecht. So wurde zum Schutz der im Fehmarnbelt lebenden Schweinswale vor Baul\u00e4rm ein vorsorglicher Grenzwert festgesetzt, der deutlich unter dem Quellpegel gro\u00dfer Schiffe und F\u00e4hren liegt. F\u00fcr eine eventuell erforderliche Unterwassersprengung von Munitionsaltlasten werden Ger\u00e4te zur Erzeugung eines sogenannten Blasenschleiers vorgehalten, der die Schallausbreitung um 90 % reduziert. Eingehende Untersuchungen haben auch plausibel gemacht, dass die Durchf\u00fchrung des Projekts kein erhebliches St\u00f6rungs- oder gar T\u00f6tungsrisiko f\u00fcr Rastv\u00f6gel, insbesondere die im Fehmarnbelt zahlreich \u00fcberwinternden Eiderenten, bewirkt.<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"tzData\">\n<p>Im Hinblick auf die im Fehmarnbelt vorhandenen Riffe tr\u00e4gt die Planung ferner dem Biotopschutz hinreichend Rechnung. Die Vorhabentr\u00e4ger haben eine methodisch ordnungsgem\u00e4\u00dfe Bestandsaufnahme erstellt. Sie durften sich dabei auf eine repr\u00e4sentative Beprobung des Meeresbodens in dem gro\u00dfen Untersuchungsgebiet beschr\u00e4nken. Soweit Riffe im n\u00e4heren Bereich der Tunneltrasse erst nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durch ein wissenschaftliches Forschungsprojekt der Universit\u00e4t Kiel erkannt worden sind, f\u00fchrt dies nicht zur Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses. Wegen des gesetzlichen Verbots, Biotope zu zerst\u00f6ren oder zu besch\u00e4digen, darf allerdings das Vorhaben in diesem Bereich nicht durchgef\u00fchrt werden, ohne dass \u00fcber eine Eingriffsvermeidung bzw. eine Befreiung von dem Verbot nachtr\u00e4glich entschieden wird. Zu diesem Zweck haben Vorhabentr\u00e4ger und Planfeststellungsbeh\u00f6rde die Durchf\u00fchrung eines erg\u00e4nzenden Verfahrens angek\u00fcndigt.<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"tzData\">\n<p>Bez\u00fcglich der Ausf\u00fchrungsvarianten des Tunnels durfte sich die Planfeststellungsbeh\u00f6rde f\u00fcr einen Absenktunnel und gegen einen Bohrtunnel entscheiden, obwohl dieser unter Umweltgesichtspunkten g\u00fcnstiger gewesen w\u00e4re. Denn ein Bohrtunnel h\u00e4tte nicht nur ein Drittel h\u00f6here Baukosten verursacht, sondern w\u00e4re auch wegen des erforderlichen Durchmessers der Tunnelvortriebsmaschinen, der L\u00e4nge der Bohrstrecke und des hohen Wasserdrucks mit unvertretbaren Risiken verbunden gewesen. Die Kosten wie auch die Baurisiken h\u00e4tten sich zwar m\u00f6glicherweise durch eine Verringerung des Querschnitts der Tunnelr\u00f6hren reduzieren lassen. Solch ein \u201eschlanker\u201c Bohrtunnel bliebe aber hinter dem f\u00fcr den Absenktunnel vorgesehenen Sicherheitsstandard zur\u00fcck, den die Planfeststellungsbeh\u00f6rde wegen der L\u00e4nge des Tunnels aus plausiblen Gr\u00fcnden f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt.<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"tzData\">\n<p>Ein durchgreifender Abw\u00e4gungsfehler ist der Beh\u00f6rde auch nicht in Bezug auf die Belange einzelner Kl\u00e4ger unterlaufen. Das gilt insbesondere f\u00fcr das Unternehmen Scandlines, das seinen F\u00e4hrbetrieb auch nach dem Tunnelbau aufrechterhalten will. Der F\u00e4hrhafen wird dann zwar \u00fcber keine kreuzungsfreie Stra\u00dfenanbindung mehr verf\u00fcgen. Die Planung wurde aber noch im laufenden Verfahren optimiert, insbesondere durch eine eigene Einf\u00e4delungsspur vom Hafen auf die B 207 und verkehrsabh\u00e4ngig gesteuerte Ampeln, die auch k\u00fcnftig eine z\u00fcgige Entleerung der F\u00e4hren erm\u00f6glichen.<\/p>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>BVerwG 9 A 6.19 &#8211; Urteil vom 03. November 2020<\/strong><\/p>\n<p><strong>BVerwG 9 A 7.19 &#8211; Urteil vom 03. November 2020<\/strong><\/p>\n<p><strong>BVerwG 9 A 9.19 &#8211; Urteil vom 03. November 2020<\/strong><\/p>\n<p><strong>BVerwG 9 A 11.19 &#8211; Urteil vom 03. November 2020<\/strong><\/p>\n<p><strong>BVerwG 9 A 12.19 &#8211; Urteil vom 03. November 2020<\/strong><\/p>\n<p><strong>BVerwG 9 A 13.19 &#8211; Urteil vom 03. November 2020<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die bei ihm anh\u00e4ngigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss f\u00fcr den deutschen Vorhabenabschnitt der Festen Fehmarnbeltquerung von  Puttgarden nach R\u00f8dby abgewiesen.<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"yasr_overall_rating":0,"yasr_post_is_review":"","yasr_auto_insert_disabled":"","yasr_review_type":""},"categories":[1],"tags":[6436,6889,6890,6886,6887,6888,6891],"yasr_visitor_votes":{"stars_attributes":{"read_only":false,"span_bottom":false},"number_of_votes":0,"sum_votes":0},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3301"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3301"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3301\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3302,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3301\/revisions\/3302"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3301"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3301"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3301"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}