{"id":3297,"date":"2020-11-03T05:30:47","date_gmt":"2020-11-03T04:30:47","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3297"},"modified":"2020-11-02T16:08:42","modified_gmt":"2020-11-02T15:08:42","slug":"eilantrag-bezogen-auf-das-gesetz-zur-mietenbegrenzung-im-wohnungswesen-in-berlin-abgelehnt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3297","title":{"rendered":"Eilantrag bezogen auf das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin abgelehnt"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><p>Mit heute ver\u00f6ffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, der sich gegen das Inkrafttreten des \u00a7 5 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (im Folgenden: MietenWoG Bln) am 22. November 2020 richtete, abgelehnt. Die Beschwerdef\u00fchrerin hat schon nicht dargelegt, dass ihr im Fall der Ablehnung ihres Antrags ein schwerer Nachteil von besonderem Gewicht droht. Ungeachtet dessen wurden auch f\u00fcr die Gesamtheit oder eine erhebliche Zahl der Vermieter Berlins keine solchen Nachteile aufgezeigt.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>Das MietenWoG Bln trat am 23. Februar 2020 in Kraft, mit Ausnahme der Vorschrift des \u00a7 5 MietenWoG Bln, welche erst neun Monate nach Verk\u00fcndung des Gesetzes, mithin am 22. November 2020 in Kraft tritt. Das Gesetz verbietet insbesondere h\u00f6here Mieten als die am 18. Juni 2019 wirksam vereinbarte Miete (\u00a7 3 Abs. 1 Satz 1 MietenWoG Bln). Das gilt sowohl f\u00fcr Bestandsmietverh\u00e4ltnisse als auch im Fall der Wiedervermietung des Wohnraums. Bei einer Neuvermietung von Wohnraum ist grunds\u00e4tzlich eine Miete verboten, die die gesetzlichen Mietobergrenzen nach \u00a7\u00a7 6 und 7 MietenWoG Bln \u00fcbersteigt. Gem\u00e4\u00df \u00a7 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 MietenWoG Bln ist dar\u00fcber hinaus in allen Mietverh\u00e4ltnissen eine Miete verboten, soweit sie die nach Ber\u00fccksichtigung der Wohnlage bestimmte Mietobergrenze aus den \u00a7\u00a7\u00a06 oder 7 Abs.\u00a01 MietenWoG Bln um mehr als 20 % \u00fcberschreitet und nicht als H\u00e4rtefall genehmigt ist.<\/p>\n<p>Gegen die \u00a7\u00a7 3 bis 7 sowie gegen \u00a7 11 Abs. 1 Nr. 2 bis 5, Abs. 2 MietenWoG Bln haben mehrere Beschwerdef\u00fchrende Verfassungsbeschwerde erhoben. Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begehrt eine der Beschwerdef\u00fchrerinnen, das Inkrafttreten des \u00a7\u00a05 Abs.\u00a01 und 2 MietenWoG Bln vorl\u00e4ufig auszusetzen.<\/p>\n<p>Die Beschwerdef\u00fchrerin ist eine Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts. Sie ist Eigent\u00fcmerin und Vermieterin von 24 Wohnungen in einem in 2009 erworbenen darlehensfinanzierten Haus in Berlin, das insbesondere auch der Altersvorsorge der beiden Gesellschafter dienen soll. Mit Inkrafttreten des \u00a7 5 MietenWoG Bln m\u00fcsste sie nach ihren Darlegungen jedenfalls f\u00fcr 13 ihrer Wohnungen die Miete absenken.<\/p>\n<p><strong>Wesentliche Erw\u00e4gungen der Kammer:<\/strong><\/p>\n<p>Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.<\/p>\n<p>Er gen\u00fcgt nicht den hohen Anforderungen, die an die Darlegung der Voraussetzungen f\u00fcr den Erlass einer einstweiligen Anordnung, die auf eine Aussetzung des Inkrafttretens eines Gesetzes gerichtet ist, zu stellen sind.<\/p>\n<p>Wird die Aussetzung des Inkrafttretens eines Gesetzes begehrt, ist bei der grunds\u00e4tzlich durchzuf\u00fchrenden Folgenabw\u00e4gung ein besonders strenger Ma\u00dfstab anzulegen. Die f\u00fcr eine vorl\u00e4ufige Regelung sprechenden Gr\u00fcnde m\u00fcssen in einem solchen Fall so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen und dar\u00fcber hinaus besonderes Gewicht haben. Insoweit ist von entscheidender Bedeutung, ob die Nachteile irreversibel oder nur sehr erschwert revidierbar oder in der Zeit zwischen dem Inkrafttreten eines Gesetzes und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache sehr schwerwiegend sind. Solche Gr\u00fcnde werden in dem Antrag jedoch weder im Hinblick auf die eigene Situation der Beschwerdef\u00fchrerin noch f\u00fcr die Gesamtheit oder eine erhebliche Zahl der Vermieter aufgezeigt.<\/p>\n<p>Zwar werden die Beschwerdef\u00fchrerin sowie alle Vermieter Berlins in vergleichbarer Lage dazu gezwungen, ihre zun\u00e4chst wirksam vereinbarten Mieten in bestehenden Mietverh\u00e4ltnissen auf das nach \u00a7 5 Abs. 1 Satz 2 MietenWoG Bln zul\u00e4ssige Ma\u00df abzusenken. Es ist jedoch nach den Darlegungen der Beschwerdef\u00fchrerin nicht erkennbar, dass daraus hinreichend schwere Nachteile von besonderem Gewicht folgen. Der Beschwerdef\u00fchrerin werden mit Inkrafttreten des \u00a7 5 Abs. 1 MietenWoG Bln zwar monatliche Mieteinnahmen entzogen. Tats\u00e4chliche Auswirkungen wirtschaftlicher Art k\u00f6nnen regelm\u00e4\u00dfig aber nicht als von ganz besonderem Gewicht bewertet werden, wenn sie nicht existenzbedrohende Ausma\u00dfe annehmen. Dies hat die Beschwerdef\u00fchrerin aber weder dargelegt noch ist dies sonst ersichtlich. Insoweit ist auch der durch die Anwendung des \u00a7 5 Abs. 1 MietenWoG Bln bedingte Verwaltungs- und Kostenaufwand nicht geeignet, einen solchen schwerwiegenden Nachteil zu begr\u00fcnden.<\/p>\n<p>Bei der Beschwerdef\u00fchrerin treten grunds\u00e4tzlich auch keine irreversiblen Sch\u00e4den f\u00fcr den Fall ein, dass sich die Norm nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache als verfassungswidrig erweist. Sie kann in diesem Fall die mit ihren Mietern vertraglich vereinbarten Betr\u00e4ge r\u00fcckwirkend verlangen. Dass dennoch ein irreversibler und auch schwerwiegender Nachteil f\u00fcr die Beschwerdef\u00fchrerin eintr\u00e4te, zeigt diese nicht in der gebotenen nachvollziehbaren individualisierten und konkreten Weise auf.<\/p>\n<p>Ungeachtet dessen werden auch f\u00fcr die Gesamtheit oder eine erhebliche Zahl der Vermieter Berlins keine solchen Nachteile aufgezeigt. Ausweislich der Begr\u00fcndung des Gesetzentwurfs d\u00fcrften zwar etwa 340.000 Mietverh\u00e4ltnisse, in denen die Miete im Sinne des \u00a7 5 Abs. 1 Satz 2 MietenWoG Bln \u00fcberh\u00f6ht ist, betroffen sein. Dass eine erhebliche Zahl der Vermieter durch die Anwendung des \u00a7 5 Abs. 1 MietenWoG Bln \u00fcber eine Minderung ihrer Mieteinnahmen hinaus jedoch dauerhafte erhebliche Verluste oder eine Substanzgef\u00e4hrdung des Mietobjekts zu bef\u00fcrchten h\u00e4tte, ist nicht ersichtlich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1 BvR 972\/20<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"yasr_overall_rating":0,"yasr_post_is_review":"","yasr_auto_insert_disabled":"","yasr_review_type":""},"categories":[1],"tags":[6882,6878,6880,6879,6881,6883],"yasr_visitor_votes":{"stars_attributes":{"read_only":false,"span_bottom":false},"number_of_votes":0,"sum_votes":0},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3297"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3297"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3297\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3298,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3297\/revisions\/3298"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3297"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3297"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3297"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}