{"id":3268,"date":"2020-10-25T05:30:29","date_gmt":"2020-10-25T04:30:29","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3268"},"modified":"2020-10-23T16:24:36","modified_gmt":"2020-10-23T14:24:36","slug":"erfolglose-verfassungsbeschwerde-gegen-aeusserungen-im-rahmen-kommunaler-oeffentlichkeits-und-erinnerungsarbeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3268","title":{"rendered":"Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen \u00c4u\u00dferungen im Rahmen kommunaler \u00d6ffentlichkeits- und Erinnerungsarbeit"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><p>Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute ver\u00f6ffentlichtem Beschluss eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die \u00c4u\u00dferungen des M\u00fcnchner Oberb\u00fcrgermeisters betraf. Dieser hatte auf eine schriftliche Eingabe einer Privatperson hin das Ausstellungskonzept des Dokumentationszentrums \u00fcber die Geschichte M\u00fcnchens in der Zeit des Nationalsozialismus (NS-Dokumentationszentrum) in Schutz genommen und die fehlende Einbeziehung der wissenschaftlichen Werke des Beschwerdef\u00fchrers gerechtfertigt. Die Kammer kommt zu dem Ergebnis, dass die \u00c4u\u00dferungen des kommunalen Wahlbeamten die verfassungsrechtlichen Grenzen nicht \u00fcberschritten haben. Die insoweit geltenden Ma\u00dfst\u00e4be sind von den besonderen Neutralit\u00e4tsanforderungen zu unterscheiden, die f\u00fcr amtliche \u00c4u\u00dferungen von Regierungsmitgliedern im parteipolitischen Wettbewerb gelten.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>Im Jahr 2016 ver\u00f6ffentlichte der Beschwerdef\u00fchrer gemeinsam mit einem weiteren Autor ein Buch, das die Darstellung der Haltung der M\u00fcnchner Bev\u00f6lkerung durch das NS-Dokumentationszentrum als einseitig kritisierte. In dem Buch werden diverse Zeitzeugenaussagen aufgef\u00fchrt, aus denen sich aus Sicht der Autoren ergibt, dass die M\u00fcnchner Bev\u00f6lkerung mit den Verfolgten sympathisiert habe und den Nationalsozialismus nur als \u201eunab\u00e4nderliche Schickung\u201c ertragen habe. Nach der Ver\u00f6ffentlichung des Buches wandte sich ein B\u00fcrger schriftlich an den M\u00fcnchner Oberb\u00fcrgermeister und kritisierte die Konzeption des NS-Dokumentationszentrums unter Hinweis auf die Ver\u00f6ffentlichung des Beschwerdef\u00fchrers als wissenschaftlich unausgewogen. Dieser antwortete, dass die Ausstellung von einem wissenschaftlichen Beirat kuratiert werde, dass die wissenschaftlichen Auffassungen des Beschwerdef\u00fchrers von Experten einhellig abgelehnt w\u00fcrden, dass dieser in den Augen eines besonders renommierten Experten durch \u201ewillk\u00fcrliches Zusammenklauben von Zitaten\u201c das Gesch\u00e4ft derer betreibe, die die deutsche Bev\u00f6lkerung von einer Verantwortung f\u00fcr den Holocaust reinwaschen wollten und dass die Diskussion am NS-Dokumentationszentrum auf wissenschaftlichem Niveau stattfinde. Nachdem er vom Inhalt dieses Schreibens erfahren hatte, nahm der Beschwerdef\u00fchrer die Stadt M\u00fcnchen erfolglos gerichtlich auf Entschuldigung beziehungsweise Widerruf in Anspruch.<\/p>\n<p><strong>Wesentliche Erw\u00e4gungen der Kammer:<\/strong><\/p>\n<p>Die Verfassungsbeschwerde ist bereits unzureichend substantiiert. Aus den vom Beschwerdef\u00fchrer vorgelegten Unterlagen wird nicht erkennbar, wie scharf und detailliert die in dem anlassgebenden Schreiben ge\u00e4u\u00dferte Kritik am Ausstellungskonzept ausfiel und welche Anregungen zu \u00c4nderungen gemacht wurden. Damit fehlt ein wesentlicher Bezugspunkt der verfahrensgegenst\u00e4ndlichen \u00c4u\u00dferung, deren Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit und Sachlichkeit nur im Zusammenhang mit dem dazu Anlass bietenden Schreiben beurteilt werden k\u00f6nnen. Denn es spielt f\u00fcr die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit staatlicher \u00c4u\u00dferungen eine erhebliche Rolle, in welchen Kontext sie fallen und auf genau welche Infragestellungen sie reagieren. So w\u00e4re beispielsweise f\u00fcr eine \u00c4u\u00dferung in einem sozialen Medium, das auf starke Vereinfachung und Verk\u00fcrzung zielt, eine pointiertere und gr\u00f6bere Zuspitzung zul\u00e4ssig als in einem die Ausstellung begleitenden wissenschaftlich kuratierten Katalog. Das sind Fragen, die ohne Kenntnis des konkreten Inhalts des anlassgebenden Schreibens nicht beurteilt werden k\u00f6nnen. Die Verfassungsbeschwerde zeigt auch davon abgesehen grundrechtliche Fehler der Fachgerichte nicht auf.<\/p>\n<p>Der Sachverhalt liegt erheblich anders als im Verfahren 1 BvR 2585\/06, in dem sich der Beschwerdef\u00fchrer erfolgreich gegen einen ihn herabsetzenden Rundbrief der Bundeszentrale f\u00fcr politische Bildung an alle Abonnentinnen und Abonnenten gewandt hatte. Vorliegend wird nur in entschiedener Form gegen\u00fcber einem einzelnen B\u00fcrger begr\u00fcndet, warum man den wissenschaftlichen Beitr\u00e4gen des Beschwerdef\u00fchrers im Rahmen des NS-Dokumentationszentrums kein Forum zur Verf\u00fcgung stellen wollte und weshalb man seine Thesen und Arbeiten f\u00fcr fragw\u00fcrdig h\u00e4lt. Dies muss einer Gemeinde im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, die eine zeitgeschichtliche Aufarbeitung und \u00f6ffentliches Erinnern einschlie\u00dft, m\u00f6glich sein. Die Gemeinden sind als Keimzellen der Demokratie politische Verb\u00e4nde, die sich durch ihre gew\u00e4hlten Vertreterinnen und Vertreter zu ihrer Geschichte und den daraus folgenden Lehren und Verantwortlichkeiten verhalten k\u00f6nnen m\u00fcssen. Zu ber\u00fccksichtigen ist schlie\u00dflich, dass die besonderen Neutralit\u00e4tsanforderungen, die f\u00fcr amtliche \u00c4u\u00dferungen von Regierungsmitgliedern im Wettbewerb der Parteien gelten, hier nicht in Rede stehen. Denn der das Ausstellungskonzept nach au\u00dfen vertretende Oberb\u00fcrgermeister handelte nicht im parteipolitischen Wettbewerb, sondern nahm als kommunaler Wahlbeamter eine gesellschaftliche Repr\u00e4sentations- und Integrationsfunktion wahr.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beschluss vom 08. September 2020<br \/>\n1 BvR 987\/20<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"yasr_overall_rating":0,"yasr_post_is_review":"","yasr_auto_insert_disabled":"","yasr_review_type":""},"categories":[1],"tags":[6799,6798,6800,6797],"yasr_visitor_votes":{"stars_attributes":{"read_only":false,"span_bottom":false},"number_of_votes":0,"sum_votes":0},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3268"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3268"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3268\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3269,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3268\/revisions\/3269"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3268"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3268"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3268"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}