{"id":3164,"date":"2020-09-26T05:30:15","date_gmt":"2020-09-26T03:30:15","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3164"},"modified":"2020-09-25T16:23:18","modified_gmt":"2020-09-25T14:23:18","slug":"verbot-der-vereinigung-combat-18-deutschland-bleibt-vollziehbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=3164","title":{"rendered":"Verbot der Vereinigung \u201eCombat 18 Deutschland\u201c bleibt vollziehbar"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><div class=\"tzData\">\n<p>Die Antragstellerin ist eine rechtsextremistische Vereinigung. Das Bundesministerium des Innern, f\u00fcr Bau und Heimat verbot die Antragstellerin mit Verf\u00fcgung vom 6.\u00a0Dezember\u00a02019 unter Anordnung des Sofortvollzugs, weil deren Zwecke und T\u00e4tigkeit den Strafgesetzen zuwiderliefen und sie sich gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung richte. Bei der Antragstellerin handele es sich um die deutsche Sektion der in Gro\u00dfbritannien t\u00e4tigen Gruppe \u201eCombat 18\u201c. Die Antragstellerin identifiziere sich mit deren eindeutig nationalsozialistischen Ausrichtung und der Bereitschaft zum r\u00fccksichtslosen gewaltsamen Vorgehen. Ihre Zwecke seien der Aufbau und die Verfestigung einer Gemeinschaft in Deutschland, die eine gemeinsame nationalsozialistische, rassistische, antisemitische, fremden- und demokratiefeindliche Ideologie teile, und die Produktion und Verbreitung von rechtsextremistischen Tontr\u00e4gern sowie die Organisation und Mitwirkung an rechtsextremistischen (Musik-)Veranstaltungen. Insbesondere zeige sich deren Ausrichtung gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung an ihrer Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus, die in der Haltung ihrer Mitglieder zum Ausdruck komme und die sie pr\u00e4ge. Hierf\u00fcr spr\u00e4chen nicht nur ihr Name und dessen Historie, sondern insbesondere ihre Verbindungen in die rechtsextremistische Musikszene. Mit dem Handel von selbst- und fremdproduzierter rechtsextremistischer Musik verbreite sie verfassungsfeindliches Gedankengut, mache sich den Inhalt der Texte zu eigen und trage damit zur Verfestigung einer demokratiefeindlichen, gegen den Rechtsstaat gerichteten Haltung auch bei Dritten bei. Ihre verfassungsfeindliche Haltung werde durch ihre Aufkleber, Fahnen, die Aufnahmepr\u00fcfung und weitere \u00c4u\u00dferungen und Verhaltensweisen ihrer Mitglieder best\u00e4tigt.<\/p>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div class=\"tzData\">\n<p>Die Antragstellerin hat gegen die Verbotsverf\u00fcgung Klage erhoben und zugleich die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage beantragt. Dieser Antrag ist vor dem in erster Instanz zust\u00e4ndigen Bundesverwaltungsgericht erfolglos geblieben. Denn dem \u00f6ffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung der Verbotsverf\u00fcgung geb\u00fchrt der Vorrang vor dem Interesse der Antragstellerin am Aufschub der Vollziehung. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass die Klage gegen die Verbotsverf\u00fcgung voraussichtlich ohne Erfolg bleiben wird. Aufgrund der im Eilverfahren gebotenen summarischen Pr\u00fcfung der Sach- und Rechtslage ist davon auszugehen, dass sich die Antragstellerin gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung richtet und damit jedenfalls einen Verbotsgrund erf\u00fcllt. Dies ergibt sich aus einer Gesamtw\u00fcrdigung der dem Gericht vorliegenden Unterlagen. Daf\u00fcr sprechen insbesondere die selbst gew\u00e4hlte Bezeichnung, die Inhalte der vereinsinternen Kommunikation und die dort verwandten nationalsozialistischen Gru\u00dfformeln, die in Anlehnung an nationalsozialistische Traditionen gestalteten Vereinskennzeichen, Aufkleber und Fahnen, das Erfordernis, im Rahmen der Aufnahmepr\u00fcfung Kenntnisse zu f\u00fchrenden Nationalsozialisten vorzuweisen und einen paramilit\u00e4rischen Leistungsmarsch zu bew\u00e4ltigen. Dazu kommen die nationalsozialistischen, antisemitischen, demokratie- und fremdenfeindlichen \u00c4u\u00dferungen und Verhaltensweisen ihrer Mitglieder sowie die den Vereinszweck pr\u00e4gende Verbreitung rechtsextremistischer Musik und die Absicht des Aufbaus einer rechtsextremistischen Gemeinschaft. Daraus ergibt sich eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der Antragstellerin und ihr k\u00e4mpferisch-aggressives Vorgehen gegen die Verfassung unter Ausnutzung ihrer Vereinsstrukturen. Angesichts dessen erweist sich das Verbot voraussichtlich auch als verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig.<\/p>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div class=\"tzData\">\n<p>Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage ist zum anderen nicht auf Grund einer Abw\u00e4gung der widerstreitenden Interessen der Beteiligten geboten. Das mit dem Antrag verfolgte Interesse der Antragstellerin an einer Fortsetzung ihrer Vereinst\u00e4tigkeit bis zur abschlie\u00dfenden Entscheidung \u00fcber die Klage kann sich im Lichte der nach vorl\u00e4ufiger Pr\u00fcfung fehlenden Erfolgsaussichten der Klage nicht gegen\u00fcber dem \u00f6ffentlichen Interesse am Sofortvollzug zur Abwehr der Gefahren f\u00fcr die Allgemeinheit bei Fortsetzung der Vereinst\u00e4tigkeit durchsetzen.<\/p>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div class=\"tzData\">\n<p>Hinweis: Ein Termin zur m\u00fcndlichen Verhandlung \u00fcber die Klage gegen die Verbotsverf\u00fcgung ist noch nicht bestimmt.<\/p>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>BVerwG 6 VR 1.20 &#8211; Beschluss vom 21. September 2020 <\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Antrag der rechtsextremistischen Vereinigung \u201eCombat 18 Deutschland\u201c auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen ihr Verbot und ihre Aufl\u00f6sung hat keinen Erfolg. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Beschluss vom 21. September 2020 entschieden.<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"yasr_overall_rating":0,"yasr_post_is_review":"","yasr_auto_insert_disabled":"","yasr_review_type":""},"categories":[1],"tags":[6436,6470,6467,6469,6468,6466,6465],"yasr_visitor_votes":{"stars_attributes":{"read_only":false,"span_bottom":false},"number_of_votes":0,"sum_votes":0},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3164"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3164"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3164\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3165,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3164\/revisions\/3165"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3164"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3164"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3164"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}