{"id":2851,"date":"2020-07-05T00:11:10","date_gmt":"2020-07-04T22:11:10","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=2851"},"modified":"2020-07-05T00:11:56","modified_gmt":"2020-07-04T22:11:56","slug":"corona-hilfspaket-und-andere-moeglichkeiten-wenn-das-geld-knapp-wird-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=2851","title":{"rendered":"Corona-Hilfspaket und andere M\u00f6glichkeiten: Wenn das Geld knapp wird"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><p>In Zeiten von Corona m\u00fcssen viele Menschen mit weniger Geld zurechtkommen, weil Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit zunehmen. Sie sollten jetzt genau planen, wof\u00fcr Sie Geld ausgeben \u2013 sonst staut sich schnell zu viel auf. Wir geben Tipps und Hinweise.<\/p>\n<p>Das Wichtigste in K\u00fcrze:<\/p>\n<ul>\n<li>Miete, Kredite, Versicherungen und Energieversorgung: Das Hilfspaket der Bundesregierung aus dem Fr\u00fchjahr hat vielen die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet, Ausgaben auf sp\u00e4ter zu verschieben. Diese Ma\u00dfnahme ist aber Ende Juni ausgelaufen.<\/li>\n<li>Wer die M\u00f6glichkeit genutzt hat, steht nun eventuell vor einem gr\u00f6\u00dferen Berg von Zahlungspflichten.<\/li>\n<li>Auch bei anderen Vertr\u00e4gen wie z.B. der Altersvorsorge gilt dennoch: Nicht \u00fcbereilt aussetzen oder gar k\u00fcndigen!<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wer wegen der Corona-Pandemie nun weniger Geld zur Verf\u00fcgung hat, wird seine Ausgaben neu planen m\u00fcssen. Ausgaben auf sp\u00e4ter zu verschieben, kann f\u00fcr Betroffene schnell zum Bumerang werden, wenn sich so viel auft\u00fcrmt, dass es sich auch in besseren Zeiten kaum wieder abbezahlen l\u00e4sst. Wir zeigen Ihnen Handlungsm\u00f6glichkeiten nach dem Auslaufen der Regelungen zum Zahlungsaufschub auf und geben Tipps, worauf bei wichtigen Punkten zu achten ist.<\/p>\n<h2 id=\"0\">Zuerst erledigen: Hilfen rechtzeitig beantragen<\/h2>\n<p>Erkundigen Sie sich m\u00f6glichst schnell nach staatlichen Hilfen, wenn sich Ihre berufliche Situation \u00e4ndert und \/ oder Ihnen das Geld ausgeht. Erst mit dem Antrag wird eine m\u00f6gliche Zahlung in Gang gesetzt. Dauert die Bewilligung etwas l\u00e4nger, bekommen Sie meist r\u00fcckwirkend Geld. Wer aber den Antrag erst einmal eine Weile nicht stellt, verliert im Zweifel wertvolle Tage und Wochen, die auch nachtr\u00e4glich nicht aufgefangen werden.<\/p>\n<p>Wesentliche Leistungen, die Sie aktuell unterst\u00fctzen k\u00f6nnen:<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Kurzarbeitergeld<\/strong>, falls Sie zwar weiter arbeiten, nun aber weniger Stunden machen. Das m\u00fcsste Ihr Arbeitgeber beantragen. Fragen Sie ihn im Zweifel also danach.<\/li>\n<li><strong>Arbeitslosengeld<\/strong>, falls Ihnen nun gek\u00fcndigt wird. Die Meldung bei der Agentur f\u00fcr Arbeit sollten Sie dann so schnell wie m\u00f6glich vornehmen.<\/li>\n<li><strong>Wohngeld<\/strong>, falls es nicht mehr f\u00fcr die Miete reicht. Das k\u00f6nnen Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.<\/li>\n<li><strong>Aufstockungsleistungen f\u00fcr Erwerbslose nach SGB II \/ &#8222;Hartz IV&#8220;<\/strong> kommen in Frage, wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Beantragen k\u00f6nnen diese Leistungen z.B. Selbstst\u00e4ndige, die nun in Not geraten, und Angestellte, die nun unterhalb der Grundsicherung verdienen. Melden Sie sich so schnell wie m\u00f6glich beim Jobcenter.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Im Moment m\u00fcssen Sie bei den \u00c4mtern mit Wartezeiten und eingeschr\u00e4nkten Bearbeitungen rechnen. Es kann also l\u00e4nger als sonst dauern, bis ein Bescheid kommt und Geld gezahlt wird.<\/p>\n<h2 id=\"1\">Als n\u00e4chstes kl\u00e4ren: Welche Zahlungen haben Vorrang?<\/h2>\n<p>Wenn das Geld nicht mehr f\u00fcr alle Zahlungen reicht, m\u00fcssen Sie genau \u00fcberlegen, welche Rechnungen Sie noch bezahlen. Erstellen Sie eine Liste der offenen Zahlungen und w\u00e4hlen daraus diejenigen aus, die zur Sicherung Ihrer existenziellen Lebensbed\u00fcrfnisse notwendig sind. Lassen Sie sich nicht von Gl\u00e4ubigern beeinflussen, die besonders dr\u00e4ngen, sondern entscheiden Sie nach objektiven Kriterien, was f\u00fcr Sie im Moment absolut wichtig ist.<\/p>\n<p>Existenziell wichtig sind:<\/p>\n<ol>\n<li>Miete,<\/li>\n<li>Energiekosten,<\/li>\n<li>Telefon und Internet<\/li>\n<li>sowie Lebensmittel und notwendige Medikamente,<\/li>\n<li>aber auch Unterhaltsleistungen.<\/li>\n<\/ol>\n<h2 id=\"2\">Was kann ich tun, wenn ich meine Miete nicht mehr zahlen kann?<\/h2>\n<p>F\u00fcr die wegen Corona von April bis Juni gestundeten Mieten gilt: Sie m\u00fcssen erst bis sp\u00e4testens Juni 2022 bezahlt werden &#8211; im Gegensatz zu gestundeten Rechnungen f\u00fcr Strom, Wasser, Telefon oder Internet, die nach dem 30. Juni grunds\u00e4tzlich sofort komplett f\u00e4llig sind.<\/p>\n<p>F\u00fcr viele ist die Miete der gr\u00f6\u00dfte Ausgabenposten. Selbst wenn Ihnen der Vermieter weiterhin freiwillig die Miete stundet: Lassen Sie sich nicht dazu verf\u00fchren, die Mietzahlung komplett einzustellen, um finanziell Luft zu haben. Denn aufgeschoben ist nicht aufgehoben &#8211; die Mietzahlungen werden nur gestundet. Seit Juli darf Mietern wieder gek\u00fcndigt werden, wenn sie nicht zahlen. Dies ist zum Beispiel m\u00f6glich, wenn sie in zwei aufeinander folgenden Monaten mit mit der vollen Miete oder eines erheblichen teils davon in Verzug geraten oder mit der Zeit Mietschulden in H\u00f6he von mindestens zwei vollen Monatsmieten anh\u00e4ufen.<\/p>\n<p>Gezahlt werden muss am Ende trotzdem, nur mit zeitlicher Verz\u00f6gerung. Das bedeutet, dass Sie in ein paar Monaten zus\u00e4tzlich zur vollen Miete auch noch die R\u00fcckst\u00e4nde an ihren Vermieter zahlen m\u00fcssen. Eine solche Belastung wird vielfach kaum zu stemmen sein. M\u00f6glicherweise k\u00f6nnen Sie ja wenigstens Teilzahlungen leisten, um die R\u00fcckst\u00e4nde nicht schwindelerregend hoch werden zu lassen. Wichtig: Das <a href=\"https:\/\/www.bmjv.de\/DE\/Themen\/FokusThemen\/Corona\/Miete\/032320_FAQ_Miete.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\" class=\"broken_link\">Bundesverbraucherministerium weist darauf hin<\/a>, dass Vermieter Verzugszinsen von Ihnen verlangen d\u00fcrfen. &#8222;Diese belaufen sich derzeit auf ca. 4%.&#8220;<\/p>\n<p>Falls Sie die Miete nicht komplett zahlen k\u00f6nnen, sollten Sie sich in jedem Fall mit dem Vermieter in Verbindung setzen und nicht einfach die Mietzahlung einstellen.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzliches Kriterium kann auch die Situation des Gl\u00e4ubigers sein: Handelt es sich bei Ihrem Vermieter um ein gro\u00dfes Unternehmen, wird dieses Au\u00dfenst\u00e4nde leichter verkraften k\u00f6nnen als ein privater Vermieter, der ein einziges Objekt zur Aufbesserung seiner Rente vermietet und dessen Kosten weiterhin tragen muss.<\/p>\n<p>Erkundigen Sie sich au\u00dferdem bei Ihrer Gemeinde, ob Sie <strong>Wohngeld<\/strong> beantragen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>N\u00e4heres dazu sowie weiterf\u00fchrende FAQ finden Sie <a title=\"FAQ zu Corona beim BMJV\" href=\"https:\/\/www.bmjv.de\/SharedDocs\/Artikel\/DE\/2020\/032320_Corona_FH\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\" class=\"broken_link\">beim Bundesministerium der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz (BMJV)<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Zeiten von Corona m\u00fcssen viele Menschen mit weniger Geld zurechtkommen, weil Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit zunehmen. 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