{"id":2821,"date":"2020-06-26T18:46:18","date_gmt":"2020-06-26T16:46:18","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=2821"},"modified":"2020-06-26T18:46:58","modified_gmt":"2020-06-26T16:46:58","slug":"bundesgerichtshof-legt-eugh-fragen-zur-erforderlichkeit-von-warnhinweisen-beim-verkauf-von-zigaretten-vor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=2821","title":{"rendered":"Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Erforderlichkeit von Warnhinweisen beim Verkauf von Zigaretten vor"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><p><b>Beschluss vom 25. Juni 2020 \u2013 I ZR 176\/19<\/b><\/p>\n<p><b>Sachverhalt:<\/b><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger ist ein eingetragener Verbraucherverein. Der Beklagte betreibt in M\u00fcnchen zwei Superm\u00e4rkte. An deren Kassen werden Zigarettenpackungen in Warenausgabeautomaten zum Kauf bereitgehalten. Die Zigarettenpackungen sind mit den vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweisen versehen. Kunden, die eine Zigarettenpackung erwerben wollen, m\u00fcssen durch Dr\u00fccken einer am Warenausgabeautomaten befindlichen Taste die Zigarettenmarke ausw\u00e4hlen. Die f\u00fcr den Kunden zuvor nicht sichtbare Zigarettenpackung wird dann von einer Ausgabevorrichtung auf das Kassenband bef\u00f6rdert und von dem Kunden an der Kasse bezahlt, falls er sich nicht anders entscheidet und von einem Kauf der Zigaretten absieht. Die Auswahltasten des Zigarettenautomaten sind mit Abbildungen versehen, die zwar keine naturgetreuen Zigarettenpackungen zeigen, aber hinsichtlich Markenlogo, Proportion, Farbgebung und Dimensionierung wie Zigarettenpackungen gestaltet sind. Diese Abbildungen zeigen keine gesundheitsbezogenen Warnhinweise.<\/p>\n<p><b>Bisheriger Prozessverlauf:<\/b><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger hat den Beklagten wegen Versto\u00dfes gegen \u00a7 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 TabakerzV nach \u00a7 8 Abs. 1 Satz 1, \u00a7\u00a7 3a, 5a Abs. 2 Satz 1 UWG auf Unterlassung in Anspruch genommen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die hiergegen eingelegte Berufung ist ohne Erfolg geblieben. Das Berufungsgericht hat angenommen, der Beklagte habe nicht gegen das in \u00a7 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 TabakerzV geregelte Verdeckungsverbot versto\u00dfen. Der Wortlaut der Vorschrift erfasse nur eine Verdeckung der Warnhinweise auf der Verpackung und nicht eine Verdeckung der Verpackung insgesamt. Etwas Anderes ergebe sich auch nicht unter Ber\u00fccksichtigung von Art. 8 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2014\/40\/EU zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten \u00fcber die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen. Nationale Vorschriften \u00fcber die heimischen Verkaufsmodalit\u00e4ten oder heimische Werbung seien nicht Gegenstand der Richtlinie. Das Vorr\u00e4tighalten der Zigarettenpackungen sei f\u00fcr sich genommen weder als Inverkehrbringen im Sinne von Art. 8 Abs. 3 Satz 1 der Richtlinie 2014\/40\/EU noch als Anbieten im Sinne von \u00a7 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 TabakerzV anzusehen. Es sei ausreichend, wenn der Kunde die Zigarettenpackung mit den gesundheitsbezogenen Warnhinweisen vor Abschluss des Kaufvertrages wahrnehmen k\u00f6nne. Hierzu habe der Kunde ausreichend Gelegenheit, wenn sich das Tabakerzeugnis auf dem Kassenband befinde. Dem Verbraucher werde daher auch keine wesentliche Information im Sinne von \u00a7 5a Abs. 2 Satz 1 UWG vorenthalten. Es liege ferner kein Versto\u00df des Beklagten gegen \u00a7 11 Abs. 2 TabakerzV vor, weil diese Vorschrift unter Ber\u00fccksichtigung von Art. 8 Abs. 8 der Richtlinie 2014\/40\/EU dahin auszulegen sei, dass sie f\u00fcr reine Verkaufsmodalit\u00e4ten nicht gelte. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Kl\u00e4ger seinen Unterlassungsantrag weiter.<\/p>\n<p><b>Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:<\/b><\/p>\n<p>Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union vier Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2014\/40\/EU zur Vorabentscheidung vorgelegt. Zum einen ist durch den Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union zu kl\u00e4ren, ob eine Zigarettenpackung bereits dann, wenn sie in einem Warenausgabeautomaten zum Kauf bereitgehalten wird, im Sinne des Art. 8 Abs. 3 Satz 1 der Richtlinie 2014\/40\/EU in Verkehr gebracht wird. Ferner wird der Gerichtshof gefragt, ob im Sinne des Art. 8 Abs. 3 Satz 1 der Richtlinie 2014\/40\/EU die gesundheitsbezogenen Warnhinweise auf einer Zigarettenpackung durch sonstige Gegenst\u00e4nde verdeckt werden, wenn die ganze Zigarettenpackung durch einen Warenausgabeautomaten verdeckt wird. Au\u00dferdem ist zu kl\u00e4ren, ob ein Bild einer Zigarettenpackung im Sinne von Art. 8 Abs. 8 der Richtlinie 2014\/40\/EU vorliegt, wenn eine Abbildung zwar keine naturgetreue Zigarettenpackung zeigt, der Verbraucher die Abbildung aber aufgrund ihrer Gestaltung gedanklich mit einer Zigarettenpackung in Verbindung bringt. Schlie\u00dflich wird der EuGH um Beantwortung der Frage gebeten, ob den Anforderungen des Art. 8 Abs. 8 der Richtlinie 2014\/40\/EU unabh\u00e4ngig von der verwendeten Abbildung bereits dann gen\u00fcgt ist, wenn der Verbraucher die Zigarettenpackung mit den vorgeschriebenen Warnhinweisen vor Abschluss des Kaufvertrags wahrnehmen kann.<\/p>\n<p><b>Vorinstanzen:<\/b><\/p>\n<p>LG M\u00fcnchen I &#8211; Urteil vom 05. Juli 2018 &#8211; 17 HK O 17753\/17, juris<\/p>\n<p>OLG M\u00fcnchen &#8211; Urteil vom 25. Juli 2019 &#8211; 29 U 2440\/18, WRP 2019, 1380<\/p>\n<p><b>Die ma\u00dfgeblichen Vorschriften lauten:<\/b><\/p>\n<p><b>\u00a7 8 Abs. 1 Satz 1 UWG<\/b><\/p>\n<p>Wer eine nach \u00a7 3 oder \u00a7 7 unzul\u00e4ssige gesch\u00e4ftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.<\/p>\n<p><b>\u00a7 3a UWG<\/b><\/p>\n<p>Unlauter handelt, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Versto\u00df geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern sp\u00fcrbar zu beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n<p><b>\u00a7 5a Abs. 2 Satz 1 UWG<\/b><\/p>\n<p>Unlauter handelt, wer im konkreten Fall unter Ber\u00fccksichtigung aller Umst\u00e4nde dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenth\u00e4lt,<\/p>\n<p>1. die der Verbraucher je nach den Umst\u00e4nden ben\u00f6tigt, um eine informierte gesch\u00e4ftliche Entscheidung zu treffen, und<\/p>\n<p>2. deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer gesch\u00e4ftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen h\u00e4tte.<\/p>\n<p><b>\u00a7 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 2 TabakerzV<\/b><\/p>\n<p>(1) F\u00fcr die Gestaltung und Anbringung der gesundheitsbezogenen Warnhinweise nach den \u00a7\u00a7 12 bis 17 auf Packungen und Au\u00dfenverpackungen von Tabakerzeugnissen gelten folgende allgemeine Anforderungen: Die gesundheitsbezogenen Warnhinweise<\/p>\n<p>4. d\u00fcrfen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens, einschlie\u00dflich des Anbietens zum Verkauf, nicht teilweise oder vollst\u00e4ndig verdeckt oder getrennt werden; [\u2026]<\/p>\n<p>(2) Abbildungen von Packungen und Au\u00dfenverpackungen, die f\u00fcr an Verbraucher gerichtete Werbema\u00dfnahmen in der Europ\u00e4ischen Union bestimmt sind, m\u00fcssen den Anforderungen dieses Unterabschnitts gen\u00fcgen.<\/p>\n<p><b>Art. 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 8 der Richtlinie 2014\/40\/EU<\/b><\/p>\n<p>(1) Jede Packung eines Tabakerzeugnisses und jede Au\u00dfenverpackung tr\u00e4gt gesundheitsbezogene Warnhinweise gem\u00e4\u00df diesem Kapitel in der oder den Amtssprachen des Mitgliedstaats, in dem das Erzeugnis in Verkehr gebracht wird. [&#8230;]<\/p>\n<p>(3) Die Mitgliedstaaten sorgen daf\u00fcr, dass die gesundheitsbezogenen Warnhinweise auf einer Packung und der Au\u00dfenverpackung unabl\u00f6sbar aufgedruckt, unverwischbar und vollst\u00e4ndig sichtbar sind und dass sie, wenn die Tabakerzeugnisse in Verkehr gebracht werden, nicht teilweise oder vollst\u00e4ndig durch Steuerzeichen, Preisaufkleber, Sicherheitsmerkmale, H\u00fcllen, Taschen, Schachteln oder sonstige Gegenst\u00e4nde verdeckt oder getrennt werden. [\u2026]<\/p>\n<p>(8) Bilder von Packungen und Au\u00dfenverpackungen, die f\u00fcr Verbraucher in der Union bestimmt sind, m\u00fcssen den Bestimmungen dieses Kapitels gen\u00fcgen.<\/p>\n<p>Karlsruhe, den 25. Juni 2020<\/p>\n<p>Pressestelle des Bundesgerichtshofs<br \/>\n76125 Karlsruhe<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der unter anderem f\u00fcr das Wettbewerbsrecht zust\u00e4ndige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union Fragen vorgelegt, mit denen gekl\u00e4rt werden soll, ob Zigarettenpackungen in Warenausgabeautomaten an Supermarktkassen zum Kauf bereitgehalten werden d\u00fcrfen, wenn die gesundheitsbezogenen Warnhinweise auf den Zigarettenpackungen durch den Warenausgabeautomaten verdeckt sind.<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"yasr_overall_rating":0,"yasr_post_is_review":"","yasr_auto_insert_disabled":"","yasr_review_type":""},"categories":[1],"tags":[5504,5503,5487,5505],"yasr_visitor_votes":{"stars_attributes":{"read_only":false,"span_bottom":false},"number_of_votes":0,"sum_votes":0},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2821"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2821"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2821\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2822,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2821\/revisions\/2822"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2821"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2821"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2821"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}