{"id":2796,"date":"2020-06-19T14:29:17","date_gmt":"2020-06-19T12:29:17","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=2796"},"modified":"2020-06-19T14:30:07","modified_gmt":"2020-06-19T12:30:07","slug":"landgericht-berlin-verurteilt-beide-angeklagte-erneut-u-a-wegen-mord","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=2796","title":{"rendered":"Landgericht Berlin verurteilt beide  Angeklagte  erneut u.a. wegen Mord"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><p class=\"docData pressrelease\"><strong class=\"label\">Ausgabejahr<\/strong><span class=\"value\">2020<\/span><br \/>\n<strong class=\"label\">Erscheinungsdatum<\/strong><span class=\"value\">18.06.2020<\/span><\/p>\n<p>Nr. 078\/2020<\/p>\n<p><strong>4 StR 482\/19 \u2013 Urteil vom 18. Juni 2020<\/strong><\/p>\n<p>Der u.a. f\u00fcr Verkehrsstrafsachen zust\u00e4ndige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat \u00fcber die Revisionen der beiden zur Tatzeit 24 und 26 Jahre alten Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin, das im zweiten Rechtsgang ergangen ist, entschieden. Hintergrund des Verfahrens ist ein zwischen den Angeklagten ausgetragenes illegales Stra\u00dfenrennen, das zum Tod eines unbeteiligten Verkehrsteilnehmers f\u00fchrte.<\/p>\n<p>Das Landgericht Berlin hatte die beiden Angeklagten im ersten Rechtsgang u.a. wegen mitt\u00e4terschaftlich begangenen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Auf die Revisionen der Angeklagten hatte der 4. Strafsenat das Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Berlin zur\u00fcckverwiesen \u2013 insoweit wird auf die Presseerkl\u00e4rung vom 1. M\u00e4rz 2018 (Nr. 45\/2018) verwiesen.<\/p>\n<p>Im zweiten Rechtsgang hat das Landgericht Berlin die beiden Angeklagten nunmehr erneut u.a. wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.<\/p>\n<p>Nach den Feststellungen des Landgerichts hat sich am 1. Februar 2016 folgendes zugetragen: Die beiden angeklagten jungen M\u00e4nner verabredeten sich zu einem illegalen Autorennen in der n\u00e4chtlichen Berliner Innenstadt. Sie rasten, jeweils mit dem Willen, das Rennen f\u00fcr sich zu entscheiden, insgesamt ca. 1,5 Kilometer mit hohen Geschwindigkeiten zweispurige Hauptverkehrsstra\u00dfen entlang und schlie\u00dflich auf eine ampelgeregelte, gro\u00dfe, f\u00fcr sie nicht einsehbare Kreuzung zu. Die Ampel zeigte f\u00fcr sie rotes Licht. Obwohl die Angeklagten bei Zufahrt auf die Kreuzung bereits aus einer Entfernung von 250 Metern die hochgef\u00e4hrliche und unfalltr\u00e4chtige Situation erkannten, beendeten sie das Rennen nicht. Vielmehr entschlossen sie sich, das Rennen um des Sieges willen unter nochmaliger Steigerung der Geschwindigkeiten und trotz Rotlichts \u00fcber die Kreuzung hinaus fortzusetzen, und nahmen \u2013 so das Landgericht \u2013 dabei auch einen Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich mit f\u00fcr einen anderen Verkehrsteilnehmer t\u00f6dlichen Folgen billigend in Kauf. In der Kreuzung kollidierte das Fahrzeug des auf der rechten Spur fahrenden Angeklagten mit einer Geschwindigkeit von etwa 160 \u2013 170 km\/h ungebremst mit einem anderen Fahrzeug, dessen Fahrer bei Gr\u00fcnlicht in den Kreuzungsbereich eingefahren war. Dieser starb noch an der Unfallstelle, die sich nach dem Unfall als ein Tr\u00fcmmerfeld darstellte. Der Angeklagte trug nur leichte Verletzungen davon.<\/p>\n<p>Die Revision des am Unfall unmittelbar beteiligten Angeklagten hat der Senat verworfen. Er hat bei diesem Angeklagten insbesondere den Schuldspruch wegen Mordes best\u00e4tigt und lediglich eine Schuldspruchkorrektur vorgenommen.<\/p>\n<p>Das Landgericht hat ma\u00dfgeblich aus der au\u00dfergew\u00f6hnlichen Gef\u00e4hrlichkeit des Fahrverhaltens des Angeklagten und der damit einhergehenden und von ihm erkannten Unfalltr\u00e4chtigkeit auf die billigende Inkaufnahme eines schweren Verkehrsunfalls mit t\u00f6dlichen Folgen f\u00fcr den Unfallgegner und damit auf ein bedingt vors\u00e4tzliches Handeln dieses Angeklagten geschlossen. Es ist dabei den hohen Anforderungen an die Pr\u00fcfung der vorsatzkritischen Aspekte gerecht geworden, die dieser Fall in besonderem Ma\u00dfe aufwarf. Die Strafkammer hat insoweit insbesondere bedacht, dass schon wegen der mit einem Unfall verbundenen Eigengef\u00e4hrdung des Angeklagten das Tatbild von einem typischen vors\u00e4tzlichen T\u00f6tungsdelikt abwich. Auch mit dem Handlungsmotiv des Angeklagten, den Rennsieg davonzutragen, der durch einen Unfall zwangsl\u00e4ufig vereitelt w\u00fcrde, hat es sich ausreichend auseinandergesetzt.<\/p>\n<p>Bei Pr\u00fcfung der Eigengefahr als vorsatzkritischen Umstand hat das Landgericht zu Recht nur auf das tats\u00e4chlich eingetretene Unfallgeschehen abgestellt. Es hat tragf\u00e4hig begr\u00fcndet, dass der Angeklagte diesen Unfallhergang als m\u00f6glich erkannte, die hiervon ausgehende Gefahr f\u00fcr sich selbst aber als gering einsch\u00e4tzte und hinnahm. Der Senat hat unter diesen Umst\u00e4nden die Er\u00f6rterung der Frage, ob dem Angeklagten, als er den Entschluss fasste, das Rennen trotz der erkannten Unfallgefahr fortzusetzen, auch andere Unfallszenarien mit einem m\u00f6glicherweise f\u00fcr ihn h\u00f6heren Gefahrenpotential vor Augen standen, f\u00fcr entbehrlich erachtet.<\/p>\n<p>Auch dem Handlungsmotiv des Angeklagten, das Rennen zu gewinnen, hat das Landgericht mit tragf\u00e4higer Begr\u00fcndung keine vorsatzausschlie\u00dfende Bedeutung beigemessen. Es hat belegt, dass der Angeklagte erkannte, das Rennen nur bei maximaler Risikosteigerung auch f\u00fcr Dritte unter Zur\u00fcckstellung aller Bedenken gewinnen zu k\u00f6nnen, und ihm deshalb die Folgen des bewusst hochriskanten Fahrverhaltens gleichg\u00fcltig waren.<\/p>\n<p>Auch die Bewertung der Tat als Mord ist im Ergebnis nicht zu beanstanden. Zwar weist die Beweisw\u00fcrdigung des Landgerichts zur subjektiven Seite des Mordmerkmals der T\u00f6tung mit gemeingef\u00e4hrlichen Mitteln durchgreifende Rechtsfehler auf. Da das Landgericht die Mordmerkmale der Heimt\u00fccke und der T\u00f6tung aus niedrigen Beweggr\u00fcnden rechtsfehlerfrei bejaht hat, wirkt sich dies auf den Strafausspruch aber nicht aus.<\/p>\n<p>Das Urteil gegen diesen Angeklagten ist damit rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p>Auf die Revision des Mitangeklagten, dessen Fahrzeug nicht mit dem des Unfallopfers kollidierte, hat der Senat das Urteil, soweit es diesen Angeklagten betrifft, insgesamt aufgehoben. Die Verurteilung wegen mitt\u00e4terschaftlich begangenen Mordes konnte keinen Bestand haben, weil die Beweisw\u00fcrdigung des Landgerichts die Feststellung eines gemeinsamen, auf die T\u00f6tung eines Menschen gerichteten Tatentschlusses nicht tr\u00e4gt. Das Landgericht hat sich lediglich mit dem Vorsatz betreffend einen durch den Mitangeklagten selbst verursachten Unfall auseinandergesetzt. Nicht belegt ist die mitt\u00e4terschaftliche Zurechnung der Tat des Unfallverursachers. Dass die Angeklagten \u2013 wie das Landgericht gemeint hat \u2013 w\u00e4hrend des Zufahrens auf die Kreuzung den auf das Stra\u00dfenrennen ausgerichteten Tatplan konkludent auf die gemeinsame T\u00f6tung eines anderen Menschen erweiterten, liegt angesichts ihrer Fokussierung auf das Rennen auch fern.<\/p>\n<p>Gegen diesen Angeklagten wird das Landgericht deshalb in einem dritten Rechtsgang nochmals zu verhandeln haben.<\/p>\n<p><strong>Vorinstanz:<\/strong><\/p>\n<p>Landgericht Berlin &#8211; Urteil vom 26. M\u00e4rz 2019 \u2013 (532 Ks) 251 Js 52\/16 (9\/18)<\/p>\n<p>Karlsruhe, den 18. Juni 2020<\/p>\n<p>Pressestelle des Bundesgerichtshofs<br \/>\n76125 Karlsruhe<br \/>\nTelefon (0721) 159-5013<br \/>\nTelefax (0721) 159-5501<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bundesgerichtshof best\u00e4tigt im &#8222;Berliner Raser-Fall&#8220; im zweiten Rechtsgang die Verurteilung des den Unfall verursachenden Angeklagten wegen Mordes und hebt das Urteil gegen den weiteren, als Mitt\u00e4ter verurteilten Angeklagten auf<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"yasr_overall_rating":0,"yasr_post_is_review":"","yasr_auto_insert_disabled":"","yasr_review_type":""},"categories":[1],"tags":[5436,5437,5440,5443,5442,5444,5439,5441,5438],"yasr_visitor_votes":{"stars_attributes":{"read_only":false,"span_bottom":false},"number_of_votes":0,"sum_votes":0},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2796"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2796"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2796\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2797,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2796\/revisions\/2797"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2796"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2796"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2796"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}