{"id":2785,"date":"2020-06-16T11:53:52","date_gmt":"2020-06-16T09:53:52","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=2785"},"modified":"2020-06-16T12:15:51","modified_gmt":"2020-06-16T10:15:51","slug":"amtsgericht-dresden-aktenzeichen-541-in-2361-11","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=2785","title":{"rendered":"Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 541 IN 2361\/11"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><p>In dem Insolvenzverfahren \u00fcber das Verm\u00f6gen der Behr Baugesellschaft mbH, OT Wei\u00dfig Hauptstra\u00dfe 23, 01328 Dresden, Amtsgericht Dresden, HRB 26086<br \/>\nvertreten durch die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin Jacqueline Behr<\/p>\n<p>&#8211; wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgef\u00fchrt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.<\/p>\n<p>|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,<\/p>\n<p>|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenst\u00e4nden der Insolvenzmasse,<\/p>\n<p>|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis<\/p>\n<p>haben die Insolvenzgl\u00e4ubiger schriftlich bis zum 29.07.2020 beim<\/p>\n<p>Amtsgericht Dresden<br \/>\nOlbrichtplatz 1<br \/>\n01099 Dresden<\/p>\n<p>einzureichen.<\/p>\n<p>Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Gesch\u00e4ftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.<\/p>\n<p>Der Insolvenzverwalter erkl\u00e4rt: &#8222;Bei Schlussverteilung zu ber\u00fccksichtigen sind Forderungen von 2.050.597,57 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 53.992,51 EUR zur Verf\u00fcgung&#8220;.<\/p>\n<p>Rechtsbehelfsbelehrung:<\/p>\n<p>Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.<\/p>\n<p>Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem<br \/>\nAmtsgericht Dresden<br \/>\nOlbrichtplatz 1<br \/>\n01099 Dresden<br \/>\neinzulegen.<\/p>\n<p>Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.<\/p>\n<p>Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch \u00f6ffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.<\/p>\n<p>Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung \u00f6ffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Ver\u00f6ffentlichung als zugestellt.<\/p>\n<p>Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Gesch\u00e4ftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erkl\u00e4rt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.<\/p>\n<p>Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erkl\u00e4rung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsf\u00fchrer oder seinem Bevollm\u00e4chtigten zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>Die Erinnerung soll begr\u00fcndet werden.<\/p>\n<p>Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss f\u00fcr die Bearbeitung durch das Gericht gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a04\u00a0ERVV \u00fcbermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur \u00fcbermittelt werden d\u00fcrfen, oder<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren \u00dcbermittlungswege, die in \u00a7\u00a0130a\u00a0Abs.\u00a04 der Zivilprozessordnung abschlie\u00dfend aufgef\u00fchrt sind, eingereicht werden.<\/p>\n<p>Informationen hierzu k\u00f6nnen \u00fcber das Internetportal www.justiz.de\/elektronischer_rechtsverkehr\/index.php aufgerufen werden.<\/p>\n<p>In dem Insolvenzverfahren \u00fcber das Verm\u00f6gen der Behr Baugesellschaft mbH, OT Wei\u00dfig Hauptstra\u00dfe 23, 01328 Dresden, Amtsgericht Dresden, HRB 26086<br \/>\nvertreten durch die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin Jacqueline Behr<\/p>\n<p>&#8211; wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgef\u00fchrt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.<\/p>\n<p>|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,<\/p>\n<p>|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenst\u00e4nden der Insolvenzmasse,<\/p>\n<p>|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis<\/p>\n<p>haben die Insolvenzgl\u00e4ubiger schriftlich bis zum 29.07.2020 beim<\/p>\n<p>Amtsgericht Dresden<br \/>\nOlbrichtplatz 1<br \/>\n01099 Dresden<\/p>\n<p>einzureichen.<\/p>\n<p>Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Gesch\u00e4ftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.<\/p>\n<p>Der Insolvenzverwalter erkl\u00e4rt: &#8222;Bei Schlussverteilung zu ber\u00fccksichtigen sind Forderungen von 2.050.597,57 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 53.992,51 EUR zur Verf\u00fcgung&#8220;.<\/p>\n<p>Rechtsbehelfsbelehrung:<\/p>\n<p>Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.<\/p>\n<p>Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem<br \/>\nAmtsgericht Dresden<br \/>\nOlbrichtplatz 1<br \/>\n01099 Dresden<br \/>\neinzulegen.<\/p>\n<p>Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.<\/p>\n<p>Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch \u00f6ffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.<\/p>\n<p>Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung \u00f6ffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Ver\u00f6ffentlichung als zugestellt.<\/p>\n<p>Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Gesch\u00e4ftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erkl\u00e4rt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.<\/p>\n<p>Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erkl\u00e4rung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsf\u00fchrer oder seinem Bevollm\u00e4chtigten zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>Die Erinnerung soll begr\u00fcndet werden.<\/p>\n<p>Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss f\u00fcr die Bearbeitung durch das Gericht gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a04\u00a0ERVV \u00fcbermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur \u00fcbermittelt werden d\u00fcrfen, oder<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren \u00dcbermittlungswege, die in \u00a7\u00a0130a\u00a0Abs.\u00a04 der Zivilprozessordnung abschlie\u00dfend aufgef\u00fchrt sind, eingereicht werden.<\/p>\n<p>Informationen hierzu k\u00f6nnen \u00fcber das Internetportal www.justiz.de\/elektronischer_rechtsverkehr\/index.php aufgerufen werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In dem Insolvenzverfahren \u00fcber das Verm\u00f6gen der Behr Baugesellschaft mbH, OT Wei\u00dfig Hauptstra\u00dfe 23, 01328 Dresden, Amtsgericht Dresden, HRB 26086 vertreten durch die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin Jacqueline Behr &#8211; wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgef\u00fchrt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. |Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, |Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"yasr_overall_rating":0,"yasr_post_is_review":"","yasr_auto_insert_disabled":"","yasr_review_type":""},"categories":[1],"tags":[5400,5401,5404,5406,5407,5403],"yasr_visitor_votes":{"stars_attributes":{"read_only":false,"span_bottom":false},"number_of_votes":0,"sum_votes":0},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2785"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2785"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2785\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2787,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2785\/revisions\/2787"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2785"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2785"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2785"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}