{"id":2756,"date":"2020-06-09T09:28:57","date_gmt":"2020-06-09T07:28:57","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=2756"},"modified":"2020-06-09T09:29:30","modified_gmt":"2020-06-09T07:29:30","slug":"fragen-und-antworten-zu-versicherungen-in-der-corona-zeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=2756","title":{"rendered":"Fragen und Antworten zu Versicherungen in der Corona-Zeit"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><div class=\"clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item\">\n<h2 id=\"0\">Zahlungsprobleme wegen Corona-Krise: Was kann ich tun, wenn ich Versicherungspr\u00e4mien nicht mehr zahlen kann?<\/h2>\n<p>Bei kurzfristigen finanziellen Engp\u00e4ssen ist es wichtig, nicht \u00fcbereilt Versicherungen zu k\u00fcndigen oder Lebensversicherungen beitragsfrei zu stellen. Denn solche Schritte k\u00f6nnen Sie im Zweifel nicht wieder r\u00fcckg\u00e4ngig\u00a0machen. Es gibt einige Alternativen, die Sie zuvor bedenken sollten.<\/p>\n<p>Zudem ist es grunds\u00e4tzlich &#8211; und nicht nur w\u00e4hrend der Corona-Zeit &#8211; sinnvoll, den eigenen Versicherungsbestand einmal durchzugehen und zu pr\u00fcfen. Viele Versicherte bleiben mit ihren Vertr\u00e4gen \u00fcber Jahre oder gar Jahrzehnte bei dem selben Versicherer, obwohl ein Wechsel einige 100 Euro pro Jahr sparen kann &#8211; bei gleichem Versicherungsschutz. Auch \u00fcberfl\u00fcssige Versicherungen laufen h\u00e4ufig jahrelang weiter.<\/p>\n<p><strong>Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnen Sie bei Zahlungsproblemen von Versicherungspr\u00e4mien in der Corona-Zeit folgende M\u00f6glichkeiten haben:<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong>Umstellung auf viertelj\u00e4hrliche oder monatliche Zahlweise<\/strong><br \/>\nStatt bisheriger Zahlung eines Jahresbeitrages kann nach R\u00fccksprache mit dem Versicherer auf monatliche oder viertelj\u00e4hrliche Zahlung umgestellt werden. Davon ist zwar grunds\u00e4tzlich abzuraten, da dies &#8211; je nach Versicherer &#8211; mit Zuschl\u00e4gen verbunden sein kann. Bei kurzfristigen Engp\u00e4ssen reduziert die Umstellung aber Ihre finanzielle Belastung. Soweit m\u00f6glich, sollten Sie Ihre Zahlweise sp\u00e4ter wieder auf die Jahresbeitragszahlung umstellen.<\/li>\n<li><strong>Stundung von Versicherungsbeitr\u00e4gen<\/strong><br \/>\nSie k\u00f6nnen Versicherungspr\u00e4mien in Abstimmung mit Ihrem Versicherer stunden. Das hei\u00dft, Ihr Versicherungsschutz besteht weiter und Sie zahlen die ausgesetzten Pr\u00e4mien sp\u00e4ter nach. Dies kann auch f\u00fcr einen l\u00e4ngeren Zeitraum m\u00f6glich sein &#8211; stets je nach Regelung und Absprache mit dem Versicherer. Sprechen Sie Ihren Versicherer an und kl\u00e4ren Sie vorab auch etwaige Kosten (z.B. Verzinsung) f\u00fcr die Stundung. Einige Versicherer bieten von sich aus aktiv an, die nun f\u00e4lligen Beitr\u00e4ge zu stunden.<br \/>\nF\u00fcr den Bereich der Pflichtversicherungen \u2011 also insbesondere f\u00fcr die private Krankenvollversicherung, private Pflegepflichtversicherung und Kfz-Haftpflichtversicherung \u2011 besteht bei pandemiebedingten Zahlungsproblemen \u00fcbrigens sogar ein gesetzliches Recht zur Stundung. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie den Versicherungsvertrag vor dem 8. M\u00e4rz 2020 abgeschlossen haben.<\/li>\n<li><strong>Vertrag vor\u00fcbergehend ruhen lassen<\/strong><br \/>\nEine weitere M\u00f6glichkeit ist, Ihren Vertrag vor\u00fcbergehend ruhen zu lassen. Hierzu k\u00f6nnen Sie mit dem Versicherer eine sogenannte &#8222;Ruhensvereinbarung&#8220; schlie\u00dfen.<br \/>\n<strong>Achtung:<\/strong>\u00a0Dies f\u00fchrt zur Unterbrechung Ihres Versicherungsschutzes, solange der Vertrag ruht. Zudem kann es sein, dass Sie trotz ruhender Versicherung unter Umst\u00e4nden noch einen reduzierten Beitrag (den sogenannten Ruhensbeitrag) zahlen m\u00fcssen. Daf\u00fcr wird Ihr Versicherungsschutz nach Ablauf der Ruhenszeit wieder zu den alten Bedingungen fortgef\u00fchrt.<br \/>\nIhren Vertrag bei Zahlungsproblemen ruhen zu lassen, ist aber besser, als den Vertrag ganz zu beenden. Das gilt insbesondere f\u00fcr bestimmte Versicherungen (z.B. eine\u00a0Berufsunf\u00e4higkeitsversicherung), die Sie sp\u00e4ter m\u00f6glicherweise nicht mehr neu abschlie\u00dfen k\u00f6nnen, etwa wegen Vorerkrankungen oder aufgrund Ihres fortgeschrittenen Alters.<\/li>\n<\/ol>\n<h2 id=\"1\">Lebens- und Rentenversicherungen: Sind Beitragsfreistellung oder K\u00fcndigung m\u00f6glich?<\/h2>\n<ul>\n<li><strong>Dauerhafte Beitragsfreistellung<\/strong><br \/>\nEine Beitragsfreistellung ist z.B. f\u00fcr kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen m\u00f6glich. Sie m\u00fcssen dann nicht weiter einzahlen. Allerdings wird dadurch auch die Auszahlung nach Vertragsablauf geringer und Zusatzversicherungen entfallen oder bieten geringere Leistungen. Dieses Recht zur &#8222;Umwandlung in eine pr\u00e4mienfreie Versicherung&#8220;\u00a0-, wie es der Gesetzgeber nennt &#8211; ist gesetzlich festgeschrieben.<br \/>\nDie Beitragsfreistellung ist in der Regel jederzeit m\u00f6glich, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart und genug Kapital zur Beitragsfreistellung im Vertrag vorhanden ist. M\u00f6glich ist unter Umst\u00e4nden auch eine teilweise Beitragsfreistellung.<br \/>\n<strong>Achtung:<\/strong>\u00a0Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen: Sie haben keinen Anspruch darauf, die Beitragsfreistellung wieder r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen, sofern das vertraglich nicht anders vereinbart ist. Und selbst falls eine R\u00fcckkehr m\u00f6glich ist, kann dies steuerliche Nachteile f\u00fcr Sie haben.<\/li>\n<li><strong>Beitragsfreistellung f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum<\/strong><br \/>\nIn Absprache mit Ihrem Versicherer k\u00f6nnen Sie ebenfalls die M\u00f6glichkeit haben, eine vor\u00fcbergehende Beitragsfreistellung zu nutzen. Hierbei m\u00fcssen Sie die Beitragszahlung nach Ablauf einer festgelegten Frist wieder aufnehmen. Die vertragliche Leistung reduziert sich entsprechend, wenn der Beitrag gleich bleibt. Wenn die gleiche Leistung erhalten bleiben soll, m\u00fcssen Sie mit Ihrer Versicherung vereinbaren, dass Sie einen entsprechend h\u00f6heren Beitrag nach Ablauf der Beitragsfreistellung zahlen.<\/li>\n<li><strong>K\u00fcndigung<\/strong><br \/>\nK\u00fcndigen Sie, erhalten Sie den R\u00fcckkaufwert und m\u00fcssen keine Beitr\u00e4ge mehr zahlen. Wie auch die Beitragsfreistellung hat die K\u00fcndigung weitreichende Folgen f\u00fcr Sie: Sie kann nicht mehr r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden. Pr\u00fcfen Sie daher immer sorgf\u00e4ltig, ob dies ein sinnvoller Weg f\u00fcr Sie ist.<br \/>\nProblematisch ist eine K\u00fcndigung etwa, wenn der Vertrag mit einer Berufsunf\u00e4higkeitsversicherung verbunden ist, die Sie sp\u00e4ter nicht so einfach neu abschlie\u00dfen k\u00f6nnen.<br \/>\nEventuell handelt es sich auch um einen Vertrag mit vorteilhaften steuerlichen Regelungen und geringen Kosten. In solchen F\u00e4llen sollte die K\u00fcndigung wegen eines nur vor\u00fcbergehenden Engpasses gut \u00fcberlegt sein.\u00a0<strong>Achtung:\u00a0<\/strong>Vor einer K\u00fcndigung sollten Sie pr\u00fcfen, ob nicht auch ein Widerruf des Vertrages f\u00fcr Sie m\u00f6glich und vorteilhaft ist.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<div class=\"field field--name-field-base-para-reference field--type-entity-reference-revisions field--label-hidden field__items\">\n<div class=\"field__item\">\n<div class=\"paragraph paragraph--type--regionfield paragraph--view-mode--default\"><\/div>\n<\/div>\n<div class=\"field__item\">\n<div class=\"paragraph paragraph--type--body-text paragraph--view-mode--default\">\n<div class=\"clearfix text-formatted field--name-field-body-text field--type-text-long field--label-hidden field__item\">\n<h2 id=\"2\">Reiseversicherungen: Helfen Reiser\u00fccktritts- oder Auslandskrankenversicherungen bei Corona?<\/h2>\n<ul>\n<li><strong>Wann greift eine Reiser\u00fccktrittsversicherung?<\/strong><br \/>\nReiser\u00fccktritts- oder Reiseabbruchversicherungen sch\u00fctzen Sie nur dann, wenn Sie eine Reise wegen einer Erkrankung oder wegen anderer im Vertrag genannter F\u00e4lle nicht antreten k\u00f6nnen bzw. abbrechen m\u00fcssen. Eine Reisewarnung des Ausw\u00e4rtigen Amtes geh\u00f6rt nicht dazu.\u00a0M\u00fcssen Sie eine Reise aufgrund von Kurzarbeit (oder bei Verlust des Arbeitsplatzes) stornieren, ist dies in manchen Reiseversicherungen ebenfalls versichert.\u00a0<a href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\/aktuelle-meldungen\/reise-mobilitaet\/unterwegs-sein\/weltweite-coronareisewarnung-pauschalreisen-kostenlos-stornierbar-43991\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\" class=\"broken_link\">Welche Rechte Urlauber von Pauschal- und Individualreisen in Zeiten der Corona-Pandemie haben, erl\u00e4utern wir ausf\u00fchrlich in einem eigenen Beitrag.<\/a><\/li>\n<li><strong>Wann greift die Auslandsreisekrankenversicherung?<\/strong><br \/>\nEine Auslandsreisekrankenversicherung \u00fcbernimmt die Behandlungskosten bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Ausland sowie die Kosten f\u00fcr einen medizinisch notwendigen Krankenr\u00fccktransport.<br \/>\nEine Erkrankung mit dem Coronavirus im Urlaub ist also versichert, sofern Erkrankungen an einer Pandemie nicht in den vereinbarten Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.<br \/>\nSofern aufgrund einer im Urlaub angeordneten Quarant\u00e4ne-Ma\u00dfnahme die R\u00fcckreise zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt erfolgen muss, verl\u00e4ngert sich der Versicherungsschutz, sofern dies in den Versicherungsbedingungen entsprechend geregelt ist. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit Ihrem Versicherer in Verbindung und kl\u00e4ren ab, ob und f\u00fcr wie lange sich der Versicherungsschutz im Ausland verl\u00e4ngert.<br \/>\nZudem sollten Sie beachten, dass der Versicherungsschutz entfallen kann, wenn Sie eine Reise trotz Reisewarnung des Ausw\u00e4rtigen Amtes antreten.<br \/>\nBefanden Sie sich zum Zeitpunkt der ausgesprochenen, weltweiten Reisewarnung (17.03.2020) bereits im Ausland, kann dies versichert sein. Auch hier gilt: Pr\u00fcfen Sie stets Ihre individuellen Versicherungsbedingungen.<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\/wissen\/geld-versicherungen\/weitere-versicherungen\/auslandsreisen-welcher-versicherungsschutz-ist-notwendig-10713\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">Mehr zum Versicherungsschutz im Ausland haben wir in einem eigenen Text f\u00fcr Sie zusammengefasst.<\/a><\/li>\n<li><strong>Ich musste meine Reise stornieren. Bekomme ich die Pr\u00e4mie meiner abgeschlossenen Reiseversicherung erstattet?<\/strong><br \/>\nFinden Reisen nun aufgrund der Corona-Pandemie gar nicht erst statt, werden auch manche Reiseversicherungen nicht mehr ben\u00f6tigt. Zuvor gezahlte Pr\u00e4mien k\u00f6nnen Sie zur\u00fcckerstattet bekommen, sofern der Versicherungsschutz jeweils nur f\u00fcr die stornierte Reise gelten sollte. Das betrifft beispielsweise die Reisekrankenversicherung sowie die Reisegep\u00e4ckversicherung.<br \/>\nAuch die Pr\u00e4mie f\u00fcr\u00a0<strong>Reiser\u00fccktritts \u2013sowie Reiseabbruchversicherungen<\/strong>\u00a0gibt es zur\u00fcck. Manche Versicherer erstatten aktuell allerdings die Pr\u00e4mie f\u00fcr die Reiser\u00fccktrittsversicherung nur anteilig oder auch gar nicht. Unserer Ansicht nach sollte jedoch aufgrund des Wagniswegfalls auch bei der Reiser\u00fccktrittsversicherung die komplette Pr\u00e4mie erstattet werden, auch wenn zu Beginn zun\u00e4chst Versicherungsschutz bestanden hat. Gute Versicherer handhaben das auch schon so.<br \/>\nWenden Sie sich also an Ihren Reiseversicherer oder Ihr Reiseb\u00fcro und fordern Sie die gezahlten Pr\u00e4mien zur\u00fcck.<br \/>\nBeachten Sie jedoch: Bei\u00a0<strong>Jahresreiseversicherungen<\/strong>\u00a0ist eine R\u00fcckerstattung nicht m\u00f6glich. Sie sollten jedoch pr\u00fcfen, ob Sie den Versicherungsschutz noch brauchen und bei Bedarf rechtzeitig k\u00fcndigen oder gegebenenfalls aufgrund eines ge\u00e4nderten Reisebudgets anpassen.<\/li>\n<\/ul>\n<h2 id=\"3\">Private Krankenvollversicherung: Was kann ich bei Zahlungsproblemen tun?<\/h2>\n<ol>\n<li><strong>Versicherungspflichtgrenze und Kurzarbeit<\/strong><br \/>\nSofern Sie von Kurzarbeit betroffen sind und Ihr Einkommen infolgedessen unter die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 62.550 Euro sinkt, stellt sich die Frage, ob dies eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ausl\u00f6st. Sofern es sich bei der Kurzarbeit um eine zeitlich befristete Ma\u00dfnahme (nicht l\u00e4nger als 3 Monate) handelt, hat dies laut Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) keine Auswirkungen auf Ihre Versicherungsfreiheit. Bedenken Sie auch etwaige Auswirkungen auf den PKV-Zuschuss Ihres Arbeitgebers.<\/li>\n<li><strong>Pr\u00e4mien stunden<\/strong><br \/>\nViele privat Krankenversicherte k\u00f6nnen aktuell ihre monatlichen Pr\u00e4mien nicht mehr zahlen. Als kurzfristige Sofortma\u00dfnahme gibt es die M\u00f6glichkeit, die Pr\u00e4mien vor\u00fcbergehend zu stunden und zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt nachzuzahlen.<\/li>\n<li><strong>In g\u00fcnstigeren Tarif oder in die Gesetzliche Krankenversicherung\u00a0wechseln<\/strong><br \/>\nM\u00f6glich ist zudem jederzeit der Wechsel in einen anderen, wom\u00f6glich g\u00fcnstigeren Tarif mit gleichem Versicherungsschutz bei demselben Versicherer. Sie k\u00f6nnen zudem pr\u00fcfen, ob ein\u00a0<a href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\/wissen\/gesundheit-pflege\/krankenversicherung\/so-wechseln-sie-von-der-privaten-in-die-gesetzliche-krankenversicherung-41289\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung<\/a>\u00a0in Betracht kommt, da die Private Krankenversicherung mit den Jahren immer teurer wird.<\/li>\n<li><strong>In Basistarif oder Standardtarif wechseln<\/strong><br \/>\nSofern ein Tarifwechsel keine ausreichende finanzielle Ersparnis bietet und eine R\u00fcckkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung nicht m\u00f6glich ist, k\u00f6nnen Sie \u00fcber einen Wechsel in spezielle brancheneinheitliche PKV-Tarife wie den Basistarif und den Standardtarif nachdenken.\u00a0<a href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\/wissen\/gesundheit-pflege\/krankenversicherung\/private-krankenversicherung-so-wechseln-sie-in-einen-guenstigeren-tarif-12352\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">Wie Sie g\u00fcnstigere Tarife finden und was bei einem Wechsel zu beachten ist, zeigen wir Ihnen ausf\u00fchrlich in diesem separaten Beitrag.<\/a><\/li>\n<li><strong>Automatischer Wechsel in Notlagentarif<\/strong><br \/>\nGeraten Sie in einen Pr\u00e4mienr\u00fcckstand, erfolgt ab einem bestimmten Punkt eine automatische Versicherung im Notlagentarif. Es sei denn, es besteht eine Stundungsvereinbarung. Der regul\u00e4re Vertrag ruht dann f\u00fcr die Dauer des Pr\u00e4mienr\u00fcckstandes und die Erstattung von Aufwendungen ist stark begrenzt. Die zu zahlende Pr\u00e4mie f\u00fcr den Notlagentarif ist stark reduziert.<br \/>\n<strong>Achtung:\u00a0<\/strong>Solange Sie im Notlagentarif versichert sind, werden die bereits gebildeten Alterungsr\u00fcckstellungen zum Teil aufgebraucht, da bis zu 25 Prozent der sogenannten &#8222;Notlagentarifpr\u00e4mie&#8220; durch eine Entnahme aus der Alterungsr\u00fcckstellung gebildet werden.<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\/wissen\/gesundheit-pflege\/krankenversicherung\/rueckkehr-in-die-krankenversicherung-was-beim-wiedereinstieg-zu-beachten-ist-10459\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">Mehr zum Notlagentarif finden Sie hier.<\/a><\/li>\n<\/ol>\n<h2 id=\"4\">Restschuldversicherungen: Was kann ich bei Zahlungsproblemen tun?<\/h2>\n<ul>\n<li><strong>Anspr\u00fcche aus der Restschuldversicherung pr\u00fcfen<\/strong><br \/>\nBeim Abschluss eines Kredits vermitteln\u00a0Banken als Zusatzprodukt meistens eine Restschuldversicherung. Sie soll Kreditnehmer absichern, falls sie Darlehensraten \u2013 zum Beispiel aufgrund von Jobverlust, l\u00e4ngerer Krankheit oder Tod \u2013 nicht zahlen k\u00f6nnen.<br \/>\nDas Kreditinstitut pr\u00fcft jedoch nicht von sich aus, ob der Versicherungsfall eingetreten ist. Haben Sie aufgrund der Corona-Krise Probleme mit den monatlichen Ratenzahlungen, pr\u00fcfen Sie, ob eine\u00a0abgeschlossene Restschuldversicherung hier eingreift und die Kreditraten \u00fcbernehmen muss.<br \/>\n<strong>Beachten Sie dabei:<\/strong>\u00a0Restschuldversicherungen haben viele Ausschl\u00fcsse, Einschr\u00e4nkungen, Wartezeiten und sogenannte Karenzzeiten, sodass selbst bei versicherter Arbeitsunf\u00e4higkeit, Arbeitslosigkeit (Kurzarbeit)\u00a0<strong>keine sofortige Leistung<\/strong>\u00a0erfolgt. Schauen Sie deshalb in Ihrem Versicherungsvertrag genau nach, ob ein Anspruch auf \u00dcbernahme der Kreditraten besteht.\u00a0Sind Sie nicht sicher, ob eine Restschuldversicherung besteht, fragen Sie bei der Bank nach und lassen Sie sich die Antwort schriftlich best\u00e4tigen.<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\/wissen\/geld-versicherungen\/weitere-versicherungen\/restschuldversicherungen-lohnen-nicht-immer-32448\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">Mehr zum Thema Restschuldversicherungen haben wir in einem separaten Text f\u00fcr Sie zusammengefasst.<\/a><\/li>\n<li><strong>Zus\u00e4tzliche Kosten bei Stundung der Kreditraten?<\/strong><br \/>\nSofern Sie aufgrund des k\u00fcrzlich in Kraft getretenen Gesetzes zur Abmilderung der Pandemie-Folgen bei Ihrem bestehenden Darlehensvertrag eine Stundung der Raten beantragt haben, pr\u00fcfen Sie bitte, ob bei einer Verl\u00e4ngerung des Kreditvertrages zus\u00e4tzliche Kosten f\u00fcr die Restschuldversicherung entstehen. Lassen Sie sich von dem Kreditinstitut best\u00e4tigen, dass die Verl\u00e4ngerung des Kreditvertrages keine zus\u00e4tzlichen Kosten f\u00fcr die Versicherung ausl\u00f6st.<\/li>\n<\/ul>\n<h2 id=\"5\">Welcher Versicherungsschutz greift im Homeoffice?<\/h2>\n<p>Viele Menschen arbeiten w\u00e4hrend der Corona-Krise im Homeoffice. Die gesetzliche Unfallversicherung, die Arbeitnehmer bei einem Unfall im Unternehmen oder auf dem Arbeitsweg sch\u00fctzt, greift grunds\u00e4tzlich auch, wenn im Homeoffice gearbeitet wird.<\/p>\n<p>Allerdings gelten hier einige Besonderheiten: Was als Arbeitsunfall in der eigenen Wohnung gilt, unterscheidet sich vom Arbeitsunfall im Unternehmen. Damit der Versicherungsschutz greift, ist es bei Unf\u00e4llen im Homeoffice Voraussetzung, dass es sich um eine T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Arbeitgeber handeln muss. W\u00e4hrend der Weg zur Kaffeemaschine im Unternehmen versichert ist, ist dies beim Arbeiten im Homeoffice nicht der Fall. Denn diese T\u00e4tigkeit hat auch einen Privatbezug. Die gesetzliche Unfallversicherung w\u00fcrde z.B. greifen, wenn Sie etwa einen Aktenordner aus einem Regal holen und sich dabei verletzen.<\/p>\n<p>Zudem ist der Nachweis eines Arbeitsunfalls im Homeoffice schwieriger zu f\u00fchren, da h\u00e4ufig keine weitere Person anwesend ist, die best\u00e4tigen kann, dass der Unfall w\u00e4hrend einer T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Arbeitgeber erfolgte. Deshalb sollten Sie bei einem Arbeitsunfall im Homeoffice unverz\u00fcglich einem herbeigerufenen Arzt oder Nachbarn schildern, wie es zu dem Unfall kam. Damit k\u00f6nnen Sie dem gesetzlichen Unfallversicherer den Arbeitsunfall\u00a0sp\u00e4ter leichter nachweisen. Ebenso sollte der Unfall direkt dem Arbeitgeber gemeldet werden.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\/wissen\/geld-versicherungen\/weitere-versicherungen\/private-unfallversicherung-ueberfluessig-oder-sinnvoll-13888\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">Ob und wann eine private Unfallversicherung sinnvoll ist, erkl\u00e4ren wir hier.<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"field field--name-field-article-article-type field--type-entity-reference field--label-hidden field__item\">\n<div class=\"views-element-container\">\n<div class=\"view view-meta-line-date view-id-meta_line_date view-display-id-embed_1 js-view-dom-id-5b7812ce485d6fd16e56a0aea062d83da935238e5a328539ed7dbbc9b2643b20\">\n<div class=\"view-content\">\n<div class=\"views-row\"><\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"field field--name-field-article-support-hint field--type-entity-reference field--label-hidden field__item\">\n<article class=\"node node--type-support-hint node--view-mode-default\" role=\"article\">\n<h2 id=\"6\"><\/h2>\n<div class=\"node__content\">\n<div class=\"clearfix text-formatted field--name-field-support-hint-text field--type-text-long field--label-hidden field__item\">\n<p><em>Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen\u00a0<a title=\"Verbraucherzentrale NRW\" href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale.nrw\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">Nordrhein-Westfalen<\/a>\u00a0und\u00a0<a title=\"Verbraucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg\" href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale-bawue.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">Baden-W\u00fcrttemberg<\/a>\u00a0f\u00fcr das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.<\/em><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/article>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Corona-Krise wirft viele Fragen auf &#8211; auch zu privaten Versicherungen. Wir zeigen Ihre Rechte auf, wenn Sie Versicherungsbeitr\u00e4ge nicht mehr zahlen k\u00f6nnen sowie welche bestehenden Versicherungen nun greifen.<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"yasr_overall_rating":0,"yasr_post_is_review":"","yasr_auto_insert_disabled":"","yasr_review_type":""},"categories":[1],"tags":[5316,5314,5318,5317,5313,5315],"yasr_visitor_votes":{"stars_attributes":{"read_only":false,"span_bottom":false},"number_of_votes":0,"sum_votes":0},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2756"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2756"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2756\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2757,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2756\/revisions\/2757"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2756"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2756"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2756"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}