{"id":2725,"date":"2020-05-31T05:00:07","date_gmt":"2020-05-31T03:00:07","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=2725"},"modified":"2020-05-30T15:32:17","modified_gmt":"2020-05-30T13:32:17","slug":"zur-wirksamkeit-einer-klausel-zur-automatischen-verlaengerung-eines-makler-alleinauftrags","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=2725","title":{"rendered":"Zur Wirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verl\u00e4ngerung eines Makler-Alleinauftrags"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><p>Der unter anderem f\u00fcr das Maklerrecht zust\u00e4ndige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem Immobilienmakler in Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen grunds\u00e4tzlich ein auf sechs Monate befristeter Makleralleinauftrag erteilt werden kann, der sich automatisch um jeweils drei weitere Monate verl\u00e4ngert, wenn er nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen gek\u00fcndigt wird.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt: <\/strong><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin ist als Maklerin t\u00e4tig. Die Beklagte wollte ihre Eigentumswohnung verkaufen und schloss mit der Kl\u00e4gerin eine als &#8222;Alleinverkaufsauftrag&#8220; bezeichnete Vereinbarung. Nach dem von der Kl\u00e4gerin vorformulierten Vertragsdokument war der Auftrag zun\u00e4chst auf sechs Monate befristet und sollte sich jeweils um weitere drei Monate verl\u00e4ngern, falls er nicht gek\u00fcndigt wird. In dem Alleinverkaufsauftrag wird um Beachtung von &#8222;Informationen f\u00fcr den Verbraucher&#8220; gebeten. Dabei handelt es sich um drei von der Kl\u00e4gerin ebenfalls vorformulierte Anlagen. In einer dieser Anlagen hei\u00dft es unter anderem: &#8222;Der Vertrag verl\u00e4ngert sich automatisch, wenn er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gek\u00fcndigt wird.&#8220; Nach dem Alleinverkaufsauftrag sollte die Kl\u00e4gerin von der Beklagten beim Verkauf der Wohnung eine Provision erhalten und auch von dem Erwerber der Wohnung eine Provision fordern d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Die Beklagte k\u00fcndigte die Maklervereinbarung mit der Kl\u00e4gerin nicht und beauftragte kurz vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von sechs Monaten einen anderen Makler. Dieser wies der Beklagten eine K\u00e4uferin nach, an die die Beklagte ihre Eigentumswohnung verkaufte. Dieser Makler erhielt sowohl von der Beklagten als auch von der K\u00e4uferin eine Provision.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin verlangt von der Beklagten Schadensersatz in H\u00f6he der ihr entgangenen Provisionen.<\/p>\n<p><strong>Bisheriger Prozessverlauf: <\/strong><\/p>\n<p>Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht die Klage abgewiesen. Es hat angenommen, die Maklervereinbarung der Parteien sei vor dem Verkauf der Eigentumswohnung ausgelaufen, weil sich ihre Laufzeit nicht automatisch verl\u00e4ngert habe. Die entsprechende Klausel in der vorformulierten Vereinbarung sei unwirksam, weil sie den Auftraggeber eines Makleralleinauftrags im Sinne von \u00a7 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen benachteilige.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung des Bundesgerichtshofs: <\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Kl\u00e4gerin zur\u00fcckgewiesen. Zur Begr\u00fcndung hat er im Wesentlichen ausgef\u00fchrt:<\/p>\n<p>Ein Makleralleinauftrag, mit dem sich der Makler zum T\u00e4tigwerden verpflichtet und durch den der Maklerkunde auf sein Recht verzichtet, einen weiteren Makler mit der Suche nach geeigneten Vertragspartnern zu beauftragen, kann grunds\u00e4tzlich wirksam unter Verwendung von Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen geschlossen werden. Bei einem solchen Makleralleinauftrag kann in Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen auch eine an dem Zeitbedarf f\u00fcr eine erfolgversprechende T\u00e4tigkeit orientierte Mindestlaufzeit vereinbart werden; f\u00fcr den einem Immobilienmakler erteilten Alleinauftrag ist eine Bindungsfrist von sechs Monaten regelm\u00e4\u00dfig angemessen. Auch eine in Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen vorgesehene automatische Verl\u00e4ngerung der zun\u00e4chst auf sechs Monate vereinbarten Vertragslaufzeit eines Makleralleinauftrags um jeweils drei Monate bei unterbliebener K\u00fcndigung ist grunds\u00e4tzlich unbedenklich und &#8211; entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts &#8211; nicht gem\u00e4\u00df \u00a7 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Schlie\u00dflich wird ein Maklerkunde bei Vereinbarung einer ersten Vertragslaufzeit von sechs Monaten und von automatischen Verl\u00e4ngerungen um jeweils drei Monaten durch eine in Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen vorgesehene vierw\u00f6chige Frist zur K\u00fcndigung des einfachen Makleralleinauftrags nicht unangemessen benachteiligt.<\/p>\n<p>Im Streitfall ist die Regelung \u00fcber die automatische Verl\u00e4ngerung des Maklervertrags bei unterbliebener K\u00fcndigung allerdings deshalb unwirksam, weil sich das Erfordernis der Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von vier Wochen lediglich aus einer der Anlagen zum Formularvertrag ergibt. Aus dem Hinweis im Formularvertrag, die Anlagen zum Vertrag mit &#8222;Informationen f\u00fcr Verbraucher&#8220; seien zu &#8222;beachten&#8220;, ergibt sich entgegen \u00a7 305 Abs. 2 BGB nicht ausdr\u00fccklich, dass diese Anlagen auch Regelungen zum Vertragsinhalt enthalten. Die Regelung zur Einhaltung einer vierw\u00f6chigen K\u00fcndigungsfrist ist daher nicht Bestandteil des Vertrags. Da die Verl\u00e4ngerungsklausel nach dem Willen der Kl\u00e4gerin zusammen mit der Regelung der K\u00fcndigungsfrist gelten sollte, ist die Verl\u00e4ngerungsklausel damit insgesamt unwirksam.<\/p>\n<p>Danach ist der mit der Klage geltend gemachte Schadensersatzanspruch unbegr\u00fcndet. Die Beklagte hat zwar gegen ihre vertraglichen Pflichten versto\u00dfen, weil sie noch vor Ende der vereinbarten sechsmonatigen Laufzeit des der Kl\u00e4gerin erteilten Alleinauftrags einen anderen Makler beauftragt hat. Da sich die sp\u00e4tere K\u00e4uferin nach Ablauf der Mindestlaufzeit des von der Beklagten mit der Kl\u00e4gerin geschlossenen Vertrags auch bei der Kl\u00e4gerin als Interessentin gemeldet hatte, war ferner davon auszugehen, dass die Kl\u00e4gerin sowohl von der Beklagten als auch von der K\u00e4uferin eine Provision erhalten h\u00e4tte, wenn sich der Makleralleinauftrag verl\u00e4ngert und die Beklagte keinen anderen Makler beauftragt h\u00e4tte. Ein Anspruch der Kl\u00e4gerin gegen die Beklagte aus \u00a7\u00a7 252, 280 BGB auf Schadensersatz in H\u00f6he der ihr entgangenen Provision besteht aber nicht, weil sich der Vertrag wegen der Unwirksamkeit der Verl\u00e4ngerungsklausel nicht verl\u00e4ngert hat.<\/p>\n<p><strong>Vorinstanzen: <\/strong><\/p>\n<p>LG Stuttgart &#8211; Urteil vom 22. Juni 2018 &#8211; 30 O 19\/18<\/p>\n<p>OLG Stuttgart &#8211; Urteil vom 6. Februar 2019 &#8211; 3 U 146\/18<\/p>\n<p><strong>Die ma\u00dfgeblichen Vorschriften lauten: <\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 252 BGB: <\/strong><\/p>\n<p>Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn. Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gew\u00f6hnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umst\u00e4nden, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 280 Abs. 1 Satz 1 BGB: <\/strong><\/p>\n<p>Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverh\u00e4ltnis, so kann der Gl\u00e4ubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 305 Abs. 2 BGB: <\/strong><\/p>\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss<\/p>\n<p>1.die andere Vertragspartei ausdr\u00fccklich \u2026 auf sie hinweist und<\/p>\n<p>2.der anderen Vertragspartei die M\u00f6glichkeit verschafft, in zumutbarer Weise \u2026 von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,<\/p>\n<p>und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 307 Abs. 1 Satz 1 BGB: <\/strong><\/p>\n<p>Bestimmungen in Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.<\/p>\n<p>Karlsruhe, den 28. Mai 2020<\/p>\n<p>Pressestelle des Bundesgerichtshofs<br \/>\n76125 Karlsruhe<br \/>\nTelefon (0721) 159-5013<br \/>\nTelefax (0721) 159-5501<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ausgabejahr2020<br \/>\nErscheinungsdatum 28.05.2020<\/p>\n<p>Nr. 068\/2020<\/p>\n<p>Urteil vom 28. Mai 2020 \u2013 I ZR 40\/19<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"yasr_overall_rating":0,"yasr_post_is_review":"","yasr_auto_insert_disabled":"","yasr_review_type":""},"categories":[1],"tags":[5224,5223,5222,5221,5225],"yasr_visitor_votes":{"stars_attributes":{"read_only":false,"span_bottom":false},"number_of_votes":0,"sum_votes":0},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2725"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2725"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2725\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2726,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2725\/revisions\/2726"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2725"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2725"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2725"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}