{"id":2668,"date":"2020-05-17T05:30:33","date_gmt":"2020-05-17T03:30:33","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=2668"},"modified":"2020-05-16T23:12:38","modified_gmt":"2020-05-16T21:12:38","slug":"maxda-darlehensvermittlungsgesellschaft-mbh-tausendfacher-betrug","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=2668","title":{"rendered":"MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH &#8211; tausendfacher Betrug"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><h3 class=\"z_titel\">Staatsanwaltschaft Kaiserslautern<\/h3>\n<h3 class=\"l_titel\"><\/h3>\n<p>6581 VRs 6050 Js 19201\/19<\/p>\n<p>Durch Strafbefehl des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 04.11.2019 \u2013 4 Cs 6050 Js 19201\/19 &#8211; wurde gegen die Einziehungsbeteiligte\u00a0<b>MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH, Boschstra\u00dfe 3, 67346 Speyer<\/b>\u00a0die Einziehung des Wertes des Taterlangten in H\u00f6he von mehreren Millionen Euro rechtskr\u00e4ftig angeordnet. Die Einziehungsbeteiligte hat den Betrag bereits auf ein Justizkonto eingezahlt, so dass der Einziehungsbetrag zur Auskehrung an die durch die Straftat Verletzten (im Folgenden als Gesch\u00e4digte bezeichnet) bereitsteht.<\/p>\n<p>Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:<\/p>\n<p>Die MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH hat im Zeitraum vom\u00a0<b>1. Juni 2013 bis zum 6. Oktober 2017<\/b>\u00a0in der Regel durch Einschaltung einer Vielzahl von Au\u00dfendienstmitarbeitern f\u00fcr Tausende von Kunden Darlehensvertr\u00e4ge vermittelt bzw. zu vermitteln versucht. Bei Abschluss des Darlehensvermittlungsvertrags wurden den Darlehensinteressenten so genannte\u00a0<b>Auslagen\u00fcbernahmeerkl\u00e4rungen<\/b>\u00a0zur Unterzeichnung vorgelegt, worin sich die Darlehensinteressenten verpflichteten, die in der Auslagen\u00fcbernahmeerkl\u00e4rung bereits berechneten Auslagen der MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH zu \u00fcbernehmen. In der Folgezeit wurden die Auslagen, die sich in der Regel zwischen 100 und 200 Euro pro Darlehensinteressent bewegten, von der MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH eingezogen, obwohl dieser tats\u00e4chlich\u00a0<b>keine<\/b>\u00a0Auslagen entstanden waren, da die Auslagen von den Au\u00dfendienstmitarbeitern selbst getragen wurden.<\/p>\n<p><b>Nach den gerichtlichen Feststellungen wurden die betroffenen Kunden betr\u00fcgerisch in H\u00f6he der jeweils eingezogenen Auslagen gesch\u00e4digt.<\/b><\/p>\n<p>Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die M\u00f6glichkeit zu er\u00f6ffnen, Ihr Recht auf Entsch\u00e4digung geltend machen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><b>Gesch\u00e4digte k\u00f6nnen daher binnen einer Frist von 6 Monaten nach Ver\u00f6ffentlichung dieser Mitteilung im Bundesanzeiger ihre Anspr\u00fcche bei der<\/b><\/p>\n<h4 class=\"z_titel\">Staatsanwaltschaft Kaiserslautern<br \/>\nBahnhofstra\u00dfe 24<br \/>\n67655 Kaiserslautern<br \/>\n&#8211; Aktenzeichen 6581 VRs 6050 Js 19201\/19 &#8211;<\/h4>\n<p><b>anmelden.<\/b><\/p>\n<p><b>Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos m\u00f6glich und kostenfrei (\u00a7 459k Strafprozessordnung).<\/b><\/p>\n<p>Bitte beachten Sie folgende\u00a0<u>Hinweise<\/u>\u00a0zum weiteren Verfahrensablauf:<\/p>\n<p>Der Erl\u00f6s wird an den Gesch\u00e4digten auskehrt, sofern diesem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der rechtskr\u00e4ftig abgeurteilten Tat erwachsen ist (\u00a7 459h Abs. 2 Strafprozessordnung).<\/p>\n<p>Die Auskehrung an den Gesch\u00e4digten (oder dessen Rechtsnachfolger) erfolgt nur, wenn dieser seinen Anspruch\u00a0<b><i>binnen sechs Monaten<\/i><\/b>\u00a0nach Ver\u00f6ffentlichung dieser Mitteilung anmeldet. Bei der Anmeldung ist die H\u00f6he des Anspruchs zu bezeichnen (\u00a7 459k Absatz 1 Strafprozessordnung). Auch wenn es einzelnen Gesch\u00e4digten nicht m\u00f6glich sein sollte, die H\u00f6he des Anspruchs zu bezeichnen, etwa, weil die entsprechenden Unterlagen bereits vernichtet worden sind, k\u00f6nnen diese ihren Anspruch bei der Staatsanwaltschaft geltend machen, weil sich der genaue Auslagenbetrag, der beim jeweils gesch\u00e4digten Darlehensinteressenten zu Unrecht eingezogen wurde, aus einer im Strafbefehl des Amtsgerichts Kaiserslautern enthaltenen Tabelle ergibt.<\/p>\n<p>Nicht anmeldbar sind allerdings etwaige Zinsen oder Kosten f\u00fcr die bisherige Rechtsverfolgung,<\/p>\n<p>Machen Sie Ihre Anspr\u00fcche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigent\u00fcmer des Wertersatzbetrags.<\/p>\n<p>Bei einer unverschuldeten Vers\u00e4umung der 6-Monatsfrist kann dem Gesch\u00e4digten unter den in den \u00a7\u00a7 44 und 45 Strafprozessordnung bezeichneten Voraussetzungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gew\u00e4hrt werden (\u00a7 459k Absatz 4 Strafprozessordnung).<\/p>\n<p>Zudem bleibt es dem Gesch\u00e4digten (oder dessen Rechtsnachfolger) unbenommen, seinen Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserl\u00f6ses unabh\u00e4ngig von der 6-Monatsfrist geltend zu machen, indem er ein vollstreckbares Endurteil (\u00a7 704 der Zivilprozessordnung) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des \u00a7 794 der Zivilprozessordnung vorlegt, aus dem sich der Anspruch ergibt. Einem vollstreckbaren Endurteil im Sinne des \u00a7 704 der Zivilprozessordnung stehen bestandskr\u00e4ftige \u00f6ffentlich-rechtliche Vollstreckungstitel \u00fcber Geldforderungen gleich.<\/p>\n<p>Ergeben sich die Berechtigung und die H\u00f6he des angemeldeten Anspruchs des Antragstellers (des Gesch\u00e4digten oder dessen Rechtsnachfolgers) ohne Weiteres aus der Einziehungsanordnung und den ihr zugrundeliegenden Feststellungen, so wird der Verwertungserl\u00f6s in diesem Umfang an den Antragsteller ausgekehrt. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht. Das Gericht wird die Zulassung versagen, wenn der Gesch\u00e4digte seine Anspruchsberechtigung nicht im Sinne des \u00a7 294 Zivilprozessordnung glaubhaft macht (\u00a7 459k Absatz 2 Strafprozessordnung). Der von der Einziehungsanordnung Betroffene wird vor der Entscheidung \u00fcber die Auskehrung, soweit m\u00f6glich, angeh\u00f6rt (\u00a7 459k Absatz 3 Strafprozessordnung).<\/p>\n<p>Die Mitteilung an die Gesch\u00e4digten erfolgt durch Mitteilung im Bundesanzeiger, weil eine Mitteilung an jeden Einzelnen der Gesch\u00e4digten mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Aufwand verbunden w\u00e4re.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend folgender Hinweis:<\/p>\n<p><b>Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, Ihnen im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen R\u00fcckfragen ab und lassen sich gegebenenfalls anwaltlich beraten.<\/b><\/p>\n<p><b>Verwenden Sie f\u00fcr die Anmeldung Ihres Anspruchs bitte folgendes Formular:<\/b><\/p>\n<h4 class=\"z_titel\"><b>(das auf der Folgeseite abgedruckte Formular steht auch auf der Webseite der<\/b><br \/>\n<b>Staatsanwaltschaft Kaiserslautern unter der Adresse:<\/b><br \/>\n<b>https:\/\/stakl.justiz.rlp.de\/de\/service-informationen\/download\/<\/b><br \/>\n<b>im Format *.PDF zum Abruf zur Verf\u00fcgung)<\/b><\/h4>\n<p>An die<br \/>\nStaatsanwaltschaft Kaiserslautern<br \/>\nBahnhofstra\u00dfe 24<br \/>\n67655 Kaiserslautern<\/p>\n<p>Aktenzeichen 6581 VRs 6050 Js 19201\/19<\/p>\n<h4 class=\"z_titel\">R\u00fcckantwort zur Mitteilung der Staatsanwaltschaft nach \u00a7 459i StPO<\/h4>\n<p>Ich erkl\u00e4re hiermit, dass mir aus der mit Strafbefehl des Amtsgerichts Kaiserslautern, Aktenzeichen 4 Cs 6050 Js 19201\/19, rechtskr\u00e4ftig abgeurteilten Tat ein Anspruch auf Entsch\u00e4digung gegen die Einziehungsbeteiligte MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH entstanden ist und beantrage die Auszahlung des mir zustehenden Anteils des Einziehungsbetrages auf das unten angegebene Konto.<\/p>\n<p><b>Name:<\/b><br \/>\n<b>Stra\u00dfe, Hausnummer:<\/b><br \/>\n<b>PLZ, Wohnort:<\/b><\/p>\n<p>Ausgekehrte Betr\u00e4ge sollen auf folgendes Konto \u00fcberwiesen werden:<\/p>\n<p><b>Kontoinhaber:<\/b><br \/>\n<b>IBAN:<\/b><br \/>\n<b>BIC\/Swift-Code:<\/b><br \/>\n<b>Kreditinstitut:<\/b><\/p>\n<p>Anschrift des Kontoinhabers, falls dieser nicht ich bin:<\/p>\n<p>Name:<br \/>\nStra\u00dfe, Hausnummer:<br \/>\nPLZ, Wohnort:<\/p>\n<p><b>WICHTIGER HINWEIS:<\/b><br \/>\n<b>Eine Pr\u00fcfung Ihres Anspruches kann nur erfolgen, wenn der Staatsanwaltschaft eine Kopie Ihres Personalausweises \/ Reisepasses vorgelegt wird oder dieser Mitteilung ein sonstiges Dokument beigef\u00fcgt wird, mit dem Ihre Identit\u00e4t sicher festgestellt werden kann.<\/b><\/p>\n<p>( ) Eine Kopie meines Personalausweises \/ Reisepasses habe ich als Anlage beigef\u00fcgt.<br \/>\n( ) Ich versichere, dass ich von der Einziehungsbeteiligten oder Dritten bislang noch nicht f\u00fcr den durch die Tat entstandenen Schaden entsch\u00e4digt worden bin.<\/p>\n<p>____________________________________________________________________________<br \/>\n(Ort, Datum, Unterschrift)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Staatsanwaltschaft Kaiserslautern 6581 VRs 6050 Js 19201\/19 Durch Strafbefehl des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 04.11.2019 \u2013 4 Cs 6050 Js 19201\/19 &#8211; wurde gegen die Einziehungsbeteiligte\u00a0MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH, Boschstra\u00dfe 3, 67346 Speyer\u00a0die Einziehung des Wertes des Taterlangten in H\u00f6he von mehreren Millionen Euro rechtskr\u00e4ftig angeordnet. 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