{"id":260,"date":"2017-11-11T13:07:39","date_gmt":"2017-11-11T12:07:39","guid":{"rendered":"http:\/\/dresdentipps.de\/?p=260"},"modified":"2017-11-11T13:07:39","modified_gmt":"2017-11-11T12:07:39","slug":"so-sparen-immobilienbesitzer-mit-der-grundschuld-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=260","title":{"rendered":"So sparen Immobilienbesitzer mit der Grundschuld"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><p dir=\"auto\">Die Grundschuld dient der Bank als Sicherheit f\u00fcr den Immobilienkredit. Sie gibt dem Geldinstitut das Recht, die Immobilie zwangsversteigern zu lassen, falls der Schuldner die Raten nicht zahlt.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Ist der Kredit getilgt, sind Haus oder Eigentumswohnung lastenfrei. Der Eigent\u00fcmer ist endlich Herr im eigenen Haus. Emotional ist das sogenannte blanke, saubere Grundbuch ein wichtiger Moment. &#8222;Das Darlehen ist zur\u00fcckgezahlt, kein Dritter kann die Zwangsversteigerung betreiben&#8220;, erkl\u00e4rt Wendelin Monz, der Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbundes (BSB) in Berlin. N\u00fcchtern betrachtet kann der Immobilienbesitzer aber auch die Grundschuld einfach bestehen lassen.<\/p>\n<p>Der Vorteil: Sie kann zum Beispiel f\u00fcr neue Finanzierungen genutzt werden. Au\u00dferdem spart das Nichtl\u00f6schen Geld, weil keine Geb\u00fchren f\u00fcr das Austragen anfallen. Daf\u00fcr bitten normalerweise Grundbuchamt und Notar zur Kasse. F\u00fcr Notare sind circa 0,2 Prozent der eingetragenen Grundschuld vorgeschrieben, die \u00c4mter verlangen Vergleichbares. Da kommen bei einer Grundschuld von 150 000 Euro rund 600 Euro zusammen.<\/p>\n<p>Die fortbestehende Grundschuld kann zudem ein n\u00fctzliches Finanzierungsinstrument darstellen. Etwa, wenn Hausbesitzer frisches Geld f\u00fcr Modernisierung und Umbau brauchen. &#8222;Sie dient als Sicherheit f\u00fcr das neue Darlehen&#8220;, erl\u00e4utert Monz. Gleiches gilt, wenn der Kauf einer neuen Immobilie ansteht. F\u00fcr die Absicherung wird die im Grundbuch stehende Grundschuld praktisch wiederbelebt. Ein neuer Eintrag ist entbehrlich. Folglich sind keine Geb\u00fchren an Amt und Notar zu zahlen. Unter dem Strich hat der Immobilienbesitzer also weder f\u00fcr L\u00f6schung noch f\u00fcr Neueintrag geblecht.<\/p>\n<p>Der Spareffekt funktioniert erfahrungsgem\u00e4\u00df gut in Zusammenarbeit mit der Bank, die schon den alten Kredit bewilligte. Zwar kann die urspr\u00fcngliche Grundschuld auf ein anderes Institut \u00fcbertragen werden. Aber ein neues Darlehen bei einer neuen Bank so abzusichern, &#8222;verursacht in der Regel h\u00f6here Kosten als eine Neubestellung und ist grunds\u00e4tzlich nicht zu empfehlen&#8220;, gibt Dominik H\u00fcren von der Bundesnotarkammer zu bedenken. Ob ein Institutswechsel zum Beispiel bei Umschuldung oder Auslaufen der bisherigen Finanzierung lohnt, h\u00e4ngt von den Konditionen ab und sollte durchgerechnet werden.<\/p>\n<p>Bei einem Verkauf der Immobilie ist es sinnvoll, die bestehende Grundschuld weiterzureichen. Das wird als Grundschulabtretung bezeichnet. Die eingetragene Grundschuld bekommt dabei lediglich den Vermerk, dass sie an den Kreditgeber des Erwerbers abgegeben wurde.<\/p>\n<p>Sowohl Verk\u00e4ufer als auch Erwerber sparen: der eine 300 Euro f\u00fcr die L\u00f6schung der beispielsweise 150 000 Euro schweren Belastung, der andere rund 600 Euro Geb\u00fchren f\u00fcr den Neueintrag. Im Gegenzug \u00fcbernimmt er die Geb\u00fchren f\u00fcr die Abtretung, im Beispiel etwa 300 Euro. Die Banken spielen mit, weil die Kreditsicherheit \u00fcber die Immobilie gew\u00e4hrleistet bleibt. Sind beide Parteien beim selben Geldinstitut, ist keine Abtretung notwendig.<\/p>\n<p>Eine bestehende Grundschuld kann auch zur Sicherung von Darlehen der eigenen Kinder abgetreten werden. Etwa als Zusatzsicherheit f\u00fcr deren Immobilienerwerb, wie Christoph Santel vom Kreditvermittler Enderlein erl\u00e4utert. Das funktioniert ganz oder teilweise, so dass Eltern sich die T\u00fcr offenhalten, den Rest noch f\u00fcr ein m\u00f6gliches eigenes Darlehen zu verwenden. Flexibilit\u00e4t und Kosten sind f\u00fcr Santel Argumente, eine Grundschuld nicht abzul\u00f6sen. L\u00f6schen sollte nur derjenige, &#8222;der sich definitiv sicher ist, diese nicht irgendwann nutzen zu wollen&#8220;.<br \/>&#8222;Trotzdem sollten Immobilienbesitzer auf Nummer sicher gehen&#8220;, sagt Monz. Er r\u00e4t, von der Bank eine L\u00f6schungsbewilligung einzuholen, sobald der urspr\u00fcngliche Kredit vertragsgem\u00e4\u00df getilgt ist. In diesem Papier erkl\u00e4rt sich der Finanzierer mit der L\u00f6schung einverstanden. Der ehemalige Darlehensnehmer gewinnt Handlungsfreiheit f\u00fcr alle Optionen. Das Dokument muss sorgf\u00e4ltig aufbewahrt werden, bei Verlust drohen Probleme mit der Wiederbeschaffung.<\/p>\n<p>Axel Dr\u00fcckler von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern weist auf eine Gefahr hin, die oftmals in den Klauseln der Bestellungsurkunde der Grundschuld steckt: &#8222;Da steht drin, dass ich mich der Zwangsvollstreckung \u00fcber mein ganzes Verm\u00f6gen unterwerfe.&#8220;<\/p>\n<p dir=\"ltr\">Das kann von Bedeutung sein, wenn mehrere Eigent\u00fcmer da sind, aber nur einer von ihnen Schulden macht, erkl\u00e4rt Dr\u00fcckler. Das bedeutet: Alle haften f\u00fcr die Miesen des Einzelnen und k\u00f6nnten am Ende das Haus verlieren. Bei einer solchen Klausel ist ein sauberes Grundbuch besser als das Stehenlassen des Eintrags.<\/p>\n<p>Quelle: Haufe<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Grundschuld dient der Bank als Sicherheit f\u00fcr den Immobilienkredit. 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