{"id":2557,"date":"2020-04-02T11:02:23","date_gmt":"2020-04-02T09:02:23","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=2557"},"modified":"2020-04-02T11:02:23","modified_gmt":"2020-04-02T09:02:23","slug":"corona-hilfspaket-und-andere-moeglichkeiten-wenn-das-geld-knapp-wird","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=2557","title":{"rendered":"Corona-Hilfspaket und andere M\u00f6glichkeiten: Wenn das Geld knapp wird"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><p>Wer wegen der Corona-Pandemie nun weniger Geld zur Verf&uuml;gung hat, wird seine Ausgaben neu planen m&uuml;ssen. Die Bundesregierung hat zwar ein Hilfspaket f&uuml;r Verbraucher geschn&uuml;rt. Unterm Strich geht es aber meist darum, Ausgaben auf sp&auml;ter zu verschieben. F&uuml;r Betroffene kann das schnell zum Bumerang werden, wenn sich so viel auft&uuml;rmt, dass es sich auch in besseren Zeiten kaum wieder abbezahlen l&auml;sst.<\/p>\n<p>Wir zeigen Ihnen die M&ouml;glichkeiten auf, die das Hilfspaket bietet, und geben Tipps, worauf bei wichtigen Punkten zu achten ist.<\/p>\n<h2 id=\"0\">Zuerst erledigen: Hilfen rechtzeitig beantragen<\/h2>\n<p>Erkundigen Sie sich m&ouml;glichst schnell nach staatlichen Hilfen, wenn sich Ihre berufliche Situation &auml;ndert und \/ oder Ihnen das Geld ausgeht. Erst mit dem Antrag wird eine m&ouml;gliche Zahlung in Gang gesetzt. Dauert die Bewilligung etwas l&auml;nger, bekommen Sie meist r&uuml;ckwirkend Geld. Wer aber den Antrag erst einmal eine Weile nicht stellt, verliert im Zweifel wertvolle Tage und Wochen, die auch nachtr&auml;glich nicht aufgefangen werden.<\/p>\n<p>Wesentliche Leistungen, die Sie aktuell unterst&uuml;tzen k&ouml;nnen:<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Kurzarbeitergeld<\/strong>, falls Sie zwar weiter arbeiten, nun aber weniger. Das m&uuml;sste Ihr Arbeitgeber beantragen. Fragen Sie ihn im Zweifel also danach.<\/li>\n<li><strong>Arbeitslosengeld<\/strong>, falls Ihnen nun gek&uuml;ndigt wird. Die Meldung bei der Agentur f&uuml;r Arbeit sollten Sie dann so schnell wie m&ouml;glich vornehmen.<\/li>\n<li><strong>Wohngeld<\/strong>, falls es nicht mehr f&uuml;r die Miete reicht. Das k&ouml;nnen Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.<\/li>\n<li><strong>Aufstockungsleistungen f&uuml;r Erwerbslose nach SGB II \/ &#8222;Hartz IV&#8220;<\/strong>&nbsp;kommen in Frage, wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Beantragen k&ouml;nnen diese Leistungen z.B. Selbstst&auml;ndige, die nun in Not geraten, und Angestellte, die nun unterhalb der Grundsicherung verdienen. Melden Sie sich so schnell wie m&ouml;glich beim Jobcenter.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Im Moment m&uuml;ssen Sie bei den &Auml;mtern mit Wartezeiten und eingeschr&auml;nkten Bearbeitungen rechnen. Es kann also l&auml;nger als sonst dauern, bis ein Bescheid kommt und Geld gezahlt wird.<\/p>\n<h2 id=\"1\">Als n&auml;chstes kl&auml;ren: Welche Zahlungen haben Vorrang?<\/h2>\n<p>Wenn das Geld nicht mehr f&uuml;r alle Zahlungen reicht, m&uuml;ssen Sie genau &uuml;berlegen, welche Rechnungen Sie noch bezahlen. Erstellen Sie eine Liste der offenen Zahlungen und w&auml;hlen daraus diejenigen aus, die zur Sicherung Ihrer existenziellen Lebensbed&uuml;rfnisse notwendig sind. Lassen Sie sich nicht von Gl&auml;ubigern beeinflussen, die besonders dr&auml;ngen, sondern entscheiden Sie nach objektiven Kriterien, was f&uuml;r Sie im Moment absolut wichtig ist.<\/p>\n<p>Existenziell wichtig sind:<\/p>\n<ol>\n<li>Miete,<\/li>\n<li>Energiekosten,<\/li>\n<li>Telefon und Internet<\/li>\n<li>sowie Lebensmittel und notwendige Medikamente,<\/li>\n<li>aber auch Unterhaltsleistungen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Auch wenn es beruhigend ist, dass Mietern in den kommenden Monaten nicht gek&uuml;ndigt werden darf, wenn sie bis zu 3 Monatsmieten nicht zahlen: F&uuml;r viele ist die Miete der gr&ouml;&szlig;te Ausgabenposten. Lassen Sie sich nicht dazu verf&uuml;hren, die Mietzahlung komplett einzustellen, um finanziell Luft zu haben. Denn aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Mietzahlungen werden nur gestundet. Gezahlt werden muss am Ende trotzdem, nur mit zeitlicher Verz&ouml;gerung. Das bedeutet, dass Sie in ein paar Monaten zus&auml;tzlich zur vollen Miete auch noch die R&uuml;ckst&auml;nde an ihren Vermieter zahlen m&uuml;ssen.&nbsp;<strong>Eine solche Belastung wird vielfach kaum zu stemmen sein.<\/strong><\/p>\n<p>Falls es gar nicht anders geht und Sie auch wesentliche Leistungen wie die Miete nicht mehr komplett zahlen k&ouml;nnen, sollten Sie sich mit dem jeweiligen Gl&auml;ubiger, z.B. dem Vermieter, in Verbindung setzen. M&ouml;glicherweise k&ouml;nnen Sie ja wenigstens Teilzahlungen leisten, um die R&uuml;ckst&auml;nde nicht schwindelerregend hoch werden zu lassen.<\/p>\n<p>Zus&auml;tzliches Kriterium kann auch die Situation des Gl&auml;ubigers sein: Handelt es sich bei Ihrem Vermieter um ein gro&szlig;es Unternehmen, wird dieses Au&szlig;enst&auml;nde leichter verkraften k&ouml;nnen als ein privater Vermieter, der ein einziges Objekt zur Aufbesserung seiner Rente vermietet und dessen Kosten weiterhin tragen muss.<\/p>\n<h2 id=\"2\">Was bietet mir das Hilfspaket, wenn ich meinen Kredit oder meine Versicherung nicht mehr bezahlen kann?<\/h2>\n<p>Menschen, die aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie bestimmten Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen k&ouml;nnen, soll das Gesetz Erleichterung verschaffen. Es deckt auch Darlehen (also: Kredite) und Pflichtversicherungen ab. Teure Pflichtversicherungen sind beispielsweise die&nbsp;<a title=\"Krankenkasse: Pflichtversichert, freiwillig oder privat?\" href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\/wissen\/gesundheit-pflege\/krankenversicherung\/krankenkasse-pflichtversichert-freiwillig-oder-privat-29354\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">private Kranken<\/a>&#8211; und Pflegepflichtversicherung sowie die&nbsp;<a title=\"Kfz-Versicherung: Pflicht f&uuml;r alle Halter von Kraftfahrzeugen\" href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\/wissen\/geld-versicherungen\/weitere-versicherungen\/kfzversicherung-pflicht-fuer-alle-halter-von-kraftfahrzeugen-13890\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">Kfz-Haftpflichtversicherung<\/a>. Das Gesetz gilt auch f&uuml;r Immobiliendarlehen.<\/p>\n<p>Mit dem Gesetz sollen Sie&nbsp;<strong>einen mindestens dreimonatigen Zahlungsaufschub<\/strong>&nbsp;erhalten. Betroffen sind Verbraucherdarlehensvertr&auml;ge, die vor dem 15. M&auml;rz 2020 vereinbart wurden, sowie Versicherungen, die vor dem 8. M&auml;rz 2020 abgeschlossen wurden. Es wird empfohlen, dazu mit der zust&auml;ndigen Bank \/ dem Versicherer Kontakt aufzunehmen, um ein entsprechendes Vorgehen zu kl&auml;ren bzw. die Einnahmeausf&auml;lle ggf. nachzuweisen.<\/p>\n<p>Einige Versicherungen haben unseres Wissens auch schon von sich aus angeboten, Pr&auml;mien zu stunden.<\/p>\n<p><strong>Wichtig<\/strong>: Die Zahlungsverpflichtungen bleiben nat&uuml;rlich &ndash; wer jetzt nicht bezahlen kann, wird das sp&auml;ter nachholen m&uuml;ssen.<\/p>\n<p><strong>Wichtig<\/strong>: Sie m&uuml;ssen darlegen, dass Sie durch die Corona- Krise nicht mehr zahlen k&ouml;nnen, etwa weil Sie deswegen keine Einkommen mehr haben oder Ihr Einkommen stark verringert ist.<\/p>\n<p>Die wichtigsten Schritte haben wir auch&nbsp;<a title=\"Checkliste zum Stunden von Kreditraten wegen der Corona-Krise\" href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\/sites\/default\/files\/2020-03\/Checkliste_Kredite_stunden_wegen_Corona.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">in einer kostenlosen Checkliste<\/a>&nbsp;f&uuml;r Sie zusammengestellt.<\/p>\n<p>N&auml;heres dazu sowie weiterf&uuml;hrende FAQ finden Sie&nbsp;<a title=\"FAQ zu Corona beim BMJV\" href=\"https:\/\/www.bmjv.de\/SharedDocs\/Artikel\/DE\/2020\/032320_Corona_FH\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\" class=\"broken_link\">beim Bundesministerium der Justiz und f&uuml;r Verbraucherschutz (BMJV)<\/a>.<\/p>\n<h2 id=\"3\">Was bietet mir das Hilfspaket, wenn ich meine Miete nicht mehr bezahlen kann?<\/h2>\n<p>Auch hier soll das Gesetz helfen. Haben Sie wegen der Corona-Pandemie weniger Geld zur Verf&uuml;gung und reichen Ihr Einkommen bzw. Ihre R&uuml;cklagen f&uuml;r die Miete der Wohnung nicht mehr, wird das Recht der Vermieter zur K&uuml;ndigung eingeschr&auml;nkt:<\/p>\n<p>Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 d&uuml;rfen Vermieter das Mietverh&auml;ltnis nicht k&uuml;ndigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Nehmen Sie am besten Kontakt zu Ihrem Vermieter auf, wenn Sie die Miete nun nur noch teilweise oder gar nicht mehr aufbringen k&ouml;nnen. Sinnvoll kann es auch sein, &uuml;ber eine Nachzahlung in Raten zu sprechen, sobald Sie wieder Geld zur Verf&uuml;gung haben.<\/p>\n<p><a title=\"FAQ zu Mieten in Zeiten von Corona beim BMJV\" href=\"https:\/\/www.bmjv.de\/DE\/Themen\/FokusThemen\/Corona\/Miete\/032320_FAQ_Miete.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\" class=\"broken_link\">Laut des Bundesministeriums<\/a>&nbsp;geh&ouml;ren zur gemeinten Miete &uuml;brigens viele Nebenkosten. W&ouml;rtlich hei&szlig;t es dort: &#8222;Die Miete erfasst die Grundmiete zuz&uuml;glich der laufenden Betriebs- und Nebenkosten (insbesondere Betriebskostenvorauszahlungen oder Betriebskostenpauschale). Zur Miete z&auml;hlen auch Untermietzuschl&auml;ge, Zuschl&auml;ge f&uuml;r gewerbliche Nutzung oder die besonders vereinbarte Verg&uuml;tung f&uuml;r die &Uuml;berlassung von Einrichtungsgegenst&auml;nden.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Wichtig<\/strong>: Die Mietschulden bleiben nat&uuml;rlich &ndash; wer jetzt nicht bezahlen kann, wird sp&auml;ter nachzahlen m&uuml;ssen. Das Bundesministerium&nbsp;<a title=\"FAQ zu Mieten in Zeiten von Corona beim BMJV\" href=\"https:\/\/www.bmjv.de\/DE\/Themen\/FokusThemen\/Corona\/Miete\/032320_FAQ_Miete.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\" class=\"broken_link\">weist darauf hin<\/a>, dass Vermieter dann sogar Verzugszinsen von Ihnen verlangen d&uuml;rfen. &#8222;Diese belaufen sich derzeit auf ca. 4%.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Wichtig<\/strong>: Sie m&uuml;ssen nachweisen, dass Sie durch die Corona- Krise zahlungsunf&auml;hig bzw. stark zahlungsvermindert geworden sind, also zum Beispiel weil Sie deswegen keine Einkommen mehr haben oder Ihr Einkommen stark verringert ist.<\/p>\n<p>Erkundigen Sie sich au&szlig;erdem bei Ihrer Gemeinde, ob Sie&nbsp;<strong>Wohngeld<\/strong>&nbsp;beantragen k&ouml;nnen.<\/p>\n<p>N&auml;heres dazu sowie weiterf&uuml;hrende FAQ finden Sie&nbsp;<a title=\"FAQ zu Corona beim BMJV\" href=\"https:\/\/www.bmjv.de\/SharedDocs\/Artikel\/DE\/2020\/032320_Corona_FH\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\" class=\"broken_link\">beim Bundesministerium der Justiz und f&uuml;r Verbraucherschutz (BMJV)<\/a>.<\/p>\n<h2 id=\"4\">Werden mir Strom, Gas, Wasser, Telefon oder Internet abgestellt, wenn ich nicht mehr bezahlen kann?<\/h2>\n<p>Das ist der dritte wesentliche Punkt des Gesetzes des Bundesverbraucherministeriums (siehe auch die beiden vorherigen Punkte): Von&nbsp;<strong>Leistungen der Grundversorgung<\/strong>&nbsp;soll wegen der Corona-Pandemie niemand abgeschnitten werden.<\/p>\n<p>Dazu z&auml;hlen Strom, Gas, Wasser und Telefon- bzw. Internetanschluss. Hier geht es im Gesetz um alle Vertr&auml;ge, die vor dem 8. M&auml;rz abgeschlossen wurden.<\/p>\n<p>Sie haben nun das Recht, vor&uuml;bergehend nicht zu zahlen &ndash; die Rede ist von einem &#8222;zeitlich befristeten Leistungsverweigerungsrecht&#8220;. Einfach nicht mehr zahlen geht jedoch nicht: Sie m&uuml;ssen sich ausdr&uuml;cklich auf Ihr Leistungsverweigerungsrecht berufen. Dazu k&ouml;nnen Sie&nbsp;<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\/sites\/default\/files\/2020-04\/Musterbrief_Dauerschuldverhaeltnisse_Corona.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\" class=\"broken_link\">unseren Musterbrief<\/a>&nbsp;nutzen. Nehmen Sie zu Ihrem Anbieter \/ Versorger Kontakt auf, wenn Sie nun wegen der Corona-Krise weniger Geld zur Verf&uuml;gung haben und diese Dinge nur noch teilweise oder gar nicht mehr bezahlen k&ouml;nnen.<\/p>\n<p><strong>Wichtig<\/strong>: Allerdings erlischt der Anspruch der Gl&auml;ubiger auf Nachzahlung nicht, es handelt sich vielmehr um einen Zahlungsaufschub. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, wie Sie die Schulden nach der Corona-Zeit abbauen k&ouml;nnen &ndash; ob also zum Beispiel Ratenzahlungen m&ouml;glich sind.<\/p>\n<p><strong>Wichtig<\/strong>: Sie m&uuml;ssen darlegen, dass Ihnen ein angemessener Lebensunterhalt durch die Corona-Krise nicht mehr m&ouml;glich w&auml;re, wenn Sie zus&auml;tzlich die monatlich anfallenden Kosten f&uuml;r Strom, Gas, Wasser, Internet oder Telefon zahlen. Das hei&szlig;t im Klartext erstens, dass Ihre Zahlungsschwierigkeiten durch die Corona-Krise ausgel&ouml;st wurden. Also zum Beispiel, weil Sie deswegen kein Einkommen mehr haben oder Ihr Einkommen stark verringert ist. Zweitens muss Ihnen die Aufrechterhaltung eines angemessenen Lebensunterhalts nicht mehr m&ouml;glich sein, etwa weil Sie Miete nicht mehr zahlen k&ouml;nnen oder Ihr Einkommen nicht mehr reicht f&uuml;r den Kauf von Lebensmitteln oder Unterhaltszahlungen. Es geht nicht darum, dass Sie einen hohen Lebensstandard in der Corona-Krise nicht halten k&ouml;nnen oder kein Geld mehr f&uuml;r Luxusgegenst&auml;nde haben.<\/p>\n<p>N&auml;heres dazu sowie weiterf&uuml;hrende FAQ finden Sie&nbsp;<a title=\"FAQ zu Corona beim BMJV\" href=\"https:\/\/www.bmjv.de\/SharedDocs\/Artikel\/DE\/2020\/032320_Corona_FH\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\" class=\"broken_link\">beim Bundesministerium der Justiz und f&uuml;r Verbraucherschutz (BMJV)<\/a>.<\/p>\n<p>Grunds&auml;tzliche Tipps f&uuml;r den Fall einer Stromsperre geben wir&nbsp;<a title=\"Stromsperre - was nun?\" href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\/wissen\/geld-versicherungen\/kredit-schulden-insolvenz\/stromsperre-was-nun-11674\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">in einem separaten Artikel<\/a>, unabh&auml;ngig von Corona.<\/p>\n<h2 id=\"5\">Wichtige Vertr&auml;ge f&uuml;r die Altersvorsorge nicht &uuml;bereilt k&uuml;ndigen<\/h2>\n<p>Wer pl&ouml;tzlich weniger Geld zur Verf&uuml;gung hat, fragt sich jetzt m&ouml;glicherweise, ob es nicht Zeit ist, einige langfristige Vertr&auml;ge auf den Pr&uuml;fstand zu stellen, die f&uuml;r die Altersvorsorge gedacht sind.<\/p>\n<p>Doch Vorsicht: F&uuml;r&nbsp;<strong>Riester-Vertr&auml;ge<\/strong>, die&nbsp;<strong>betriebliche Altersvorsorge<\/strong>,&nbsp;<strong>R&uuml;rup-Vertr&auml;ge<\/strong>&nbsp;oder private Vertr&auml;gen, zum Beispiel in Form der&nbsp;<strong>klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung<\/strong>, kann es zwar ratsam sein regelm&auml;&szlig;ig zu pr&uuml;fen, ob sich die eigenen Ziele ver&auml;ndert haben und die urspr&uuml;nglich abgeschlossenen Vertr&auml;ge weiterhin passen. Sie sollten sich aber nicht un&uuml;berlegt und &uuml;bereilt von schriftlichen Vereinbarungen trennen! Umso heikler ist die Lage bei&nbsp;<strong>Versicherungen gegen Berufsunf&auml;higkeit<\/strong>, weil viele Menschen eine solche Police im fortgeschrittenen Alter mit oftmals zunehmenden Erkrankungen nicht mehr abschlie&szlig;en k&ouml;nnen.<\/p>\n<p>Auch wenn es gute Gr&uuml;nde gibt, zum Kapitalaufbau nicht auf klassische Lebensversicherungen zu setzen, sollten Sie diese &ndash; sofern sie einmal abgeschlossen wurden &ndash; nicht vorschnell k&uuml;ndigen. Die Abschlusskosten sind meist nach f&uuml;nf Jahren sowieso schon vollst&auml;ndig bezahlt. Alte Vertr&auml;ge haben einen in heutiger Zeit attraktiven Garantiezins von &ndash; abh&auml;ngig vom Abschlussdatum &ndash; bis zu vier Prozent auf den Sparanteil. Und m&ouml;glicherweise haben Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen, wie Sie sie heute so nicht mehr bekommen (z.B. eine Berufsunf&auml;higkeitsversicherung).<\/p>\n<p>Kriterien daf&uuml;r, dass eine kapitalbildende Lebensversicherung nicht mehr zu den eigenen Zielen passt und Sie etwas daran ver&auml;ndern k&ouml;nnen:<\/p>\n<ul>\n<li>die Abschlusskosten sind noch nicht vollst&auml;ndig bezahlt<\/li>\n<li>der Garantiezins auf den Sparanteil ist niedrig<\/li>\n<li>und der unattraktive Vertrag w&uuml;rde noch viele Jahrzehnte laufen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>M&ouml;chten Sie sich von einer Lebensversicherung dennoch trennen, beachten Sie auch: Es kann m&ouml;glich und deutlich besser f&uuml;r Sie sein, den Vertrag nicht zu k&uuml;ndigen, sondern zu widerrufen. Mehr dazu lesen Sie&nbsp;<a title=\"Alternativen zur K&uuml;ndigung einer kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherung\" href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\/wissen\/geld-versicherungen\/weitere-versicherungen\/alternativen-zur-kuendigung-einer-kapitalbildenden-lebens-und-rentenversicherung-12129\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">in unserem separaten Beitrag<\/a>. Neben einer K&uuml;ndigung kann man au&szlig;erdem auch einen Verkauf auf dem Zweitmarkt in Betracht ziehen.<\/p>\n<p>Bei Riester- oder R&uuml;rup-Vertr&auml;gen gibt es noch weitere Gr&uuml;nde, diese &ndash; soweit m&ouml;glich &ndash; fortzuf&uuml;hren:<\/p>\n<ol>\n<li>Diese Vertr&auml;ge sollen im Idealfall helfen, einen finanziell sorgenfreien Lebensabend zu verbringen. Wer diese Vertr&auml;ge nicht fortf&uuml;hrt, schafft sich zwar heute Liquidit&auml;t, muss daf&uuml;r aber finanzielle Einbu&szlig;en in der Rentenphase hinnehmen. Daher muss ein solcher Schritt gut &uuml;berlegt werden.<\/li>\n<li>Solche Vertr&auml;ge werden vom Staat gef&ouml;rdert und sorgen f&uuml;r eine zus&auml;tzliche Rendite.<\/li>\n<li>Viele Vertr&auml;ge bieten Sicherheiten. So ist zum Beispiel bei Riester-Vertr&auml;gen zu Rentenbeginn die Summe der gezahlten Beitr&auml;ge und erhaltenen Zulagen garantiert.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Bei Riester-Vertr&auml;gen ist zwar eine K&uuml;ndigung rechtlich m&ouml;glich. Dies sollte aber im Vorfeld gut durchgerechnet werden. Denn man muss s&auml;mtliche erhaltene F&ouml;rderungen zur&uuml;ckzahlen &ndash; also Zulagen und Steuerersparnisse &ndash; und ferner auf Ertr&auml;ge Abgeltungssteuer zahlen. Wer keine b&ouml;se &Uuml;berraschung erleben will, sollte sich daher vorher ausrechnen, was am Ende auf dem Konto ankommt.<\/p>\n<h2 id=\"6\">Statt K&uuml;ndigung: Was Beitragsfreistellung, stunden und ruhend stellen bedeuten<\/h2>\n<p>Geht es nun darum, aufgrund von aktuellen Einbu&szlig;en Miete, Strom und die grundlegenden Lebenshaltungskosten bedienen zu m&uuml;ssen, ist das Leben heute wichtiger als das Leben in 30 Jahren. Aber auch dann sind eine Stundung oder ein ruhender Vertrag im Zweifel das kleinere &Uuml;bel als eine Beitragsfreistellung oder eine K&uuml;ndigung. Wenn bisher j&auml;hrlich 2100 Euro in den Riester-Vertrag flie&szlig;en und man diesen f&uuml;r ein Jahr stoppt, verzichtet man zwar auf die Grundzulage von 175 Euro f&uuml;r das Jahr, hat aber &ndash; sofern es keine weiteren Zulagen gibt &ndash; in dem Zeitraum monatlich knapp 160 Euro mehr f&uuml;r andere Dinge zur Verf&uuml;gung.<\/p>\n<p>Bei R&uuml;rup-Vertr&auml;gen ist eine K&uuml;ndigung gar nicht m&ouml;glich, diese Vertr&auml;ge k&ouml;nnen nur beitragsfrei gestellt werden.<\/p>\n<p>Alle drei Vorg&auml;nge, freistellen, stunden und ruhend stellen eines Vertrags, haben aber ebenfalls Folgen:<\/p>\n<ol>\n<li>Die&nbsp;<strong>Beitragsfreistellung<\/strong>&nbsp;ist nur bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen m&ouml;glich. Ein einmal beitragsfrei gestellter Vertrag ist nicht wieder r&uuml;ckg&auml;ngig zu machen, es sei denn in den Bedingungen ist etwas anderes geregelt bzw. der Versicherer stimmt zu. Sie zahlen dann nicht mehr weiter ein, die Auszahlung nach Vertragsablauf wird damit geringer und Zusatzversicherungen entfallen oder bieten geringere Leistungen. Selbst falls eine R&uuml;ckkehr m&ouml;glich ist, kann dies steuerliche Nachteile haben. Deshalb sollte auch eine Beitragsfreistellung gut &uuml;berlegt sein.<br \/>&nbsp;<\/li>\n<li>Bei Zahlungsproblemen k&ouml;nnen Sie die Versicherungspr&auml;mien in Abstimmung mit dem Versicherer&nbsp;<strong>stunden<\/strong>. Das hei&szlig;t, dass Sie jetzt weiter Versicherungsschutz haben und die Pr&auml;mien sp&auml;ter nachzahlen. Dies kann auch f&uuml;r einen l&auml;ngeren Zeitraum m&ouml;glich sein &ndash; je nach Regelung und Absprache mit dem Versicherer.<br \/>&nbsp;<\/li>\n<li>Auch gibt es die M&ouml;glichkeit, den Vertrag&nbsp;<strong>vor&uuml;bergehend ruhend zu stellen<\/strong>, also mit dem Versicherer eine Ruhensvereinbarung zu schlie&szlig;en. Achtung: Dies f&uuml;hrt zur Unterbrechung des Versicherungsschutzes f&uuml;r den Zeitraum der Ruhensvereinbarung. Au&szlig;erdem kann trotz eines ruhenden Vertrags weiter eine geringere Beitragszahlung f&auml;llig werden.\n<p>Allerdings wird der Versicherungsschutz nach Ablauf der Ruhenszeit wieder zu den alten Bedingungen fortgef&uuml;hrt. Das ist immer noch besser, als wenn Sie den Vertrag k&uuml;ndigen, vo allem etwa bei einer Berufsunf&auml;higkeitsversicherung, die Sie sonst m&ouml;glicherweise gar nicht mehr abschlie&szlig;en k&ouml;nnen, etwa wegen Vorerkrankungen oder aufgrund Ihres Alters.<br \/>&nbsp;<\/li>\n<li>M&ouml;glich ist auch eine Vereinbarung, statt der urspr&uuml;nglich vorgesehenen Jahresbeitr&auml;ge k&uuml;nftig&nbsp;<strong>monatliche oder viertelj&auml;hrliche Raten<\/strong>&nbsp;zu zahlen. Davon raten wir eigentlich grunds&auml;tzlich ab, da dies mit der Zahlung von Zuschl&auml;gen verbunden ist. Allerdings k&ouml;nnte dies bei Engp&auml;ssen eine vor&uuml;bergehende M&ouml;glichkeit sein, um &uuml;ber die Runden zu kommen. Am besten w&auml;re jedoch, sp&auml;ter wieder auf Jahresbeitr&auml;ge umzustellen.&nbsp; &nbsp;&nbsp;<\/li>\n<\/ol>\n<p>Quelle:&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\/aktuelle-meldungen\/vertraege-reklamation\/coronahilfspaket-und-andere-moeglichkeiten-wenn-das-geld-knapp-wird-45990\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\/aktuelle-meldungen\/vertraege-reklamation\/coronahilfspaket-und-andere-moeglichkeiten-wenn-das-geld-knapp-wird-45990<\/a><\/p>\n<h3>PRESSEKONTAKT<\/h3>\n<p><b>wwr publishing GmbH &#038; Co. 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