{"id":2435,"date":"2020-02-21T09:38:56","date_gmt":"2020-02-21T08:38:56","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=2435"},"modified":"2020-02-21T09:38:57","modified_gmt":"2020-02-21T08:38:57","slug":"zur-haftung-fuer-kundenbewertungen-bei-amazon","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=2435","title":{"rendered":"Zur Haftung f\u00fcr Kundenbewertungen bei Amazon"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><p>Der unter anderem f&uuml;r Anspr&uuml;che aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zust&auml;ndige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass den Anbieter eines auf der Online-Handelsplattform Amazon angebotenen Produkts f&uuml;r Bewertungen des Produkts durch Kunden grunds&auml;tzlich keine wettbewerbsrechtliche Haftung trifft.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl&auml;ger ist ein eingetragener Wettbewerbsverein. Die Beklagte vertreibt Kinesiologie-Tapes. Sie hat diese Produkte in der Vergangenheit damit beworben, dass sie zur Schmerzbehandlung geeignet seien, was jedoch medizinisch nicht gesichert nachweisbar ist. Die Beklagte hat deshalb am 4. November 2013 gegen&uuml;ber dem Kl&auml;ger eine strafbewehrte Unterlassungserkl&auml;rung abgegeben.<\/p>\n<p>Die Beklagte bietet ihre Produkte auch bei der Online-Handelsplattform Amazon an. Dort wird f&uuml;r jedes Produkt &uuml;ber die EAN (European Article Number) eine diesem Produkt zugewiesene ASIN (Amazon-Standard-Identifikationsnummer) generiert, die sicherstellen soll, dass beim Aufruf eines bestimmten Produkts die Angebote s&auml;mtlicher Anbieter dieses Produkts angezeigt werden. K&auml;uferinnen und K&auml;ufer k&ouml;nnen bei Amazon die Produkte bewerten. Amazon weist eine solche Bewertung ohne n&auml;here Pr&uuml;fung dem unter der entsprechenden ASIN gef&uuml;hrten Produkt zu. Das hat zur Folge, dass zu einem Artikel alle Kundenbewertungen angezeigt werden, die zu diesem &#8211; unter Umst&auml;nden von mehreren Verk&auml;ufern angebotenen &#8211; Produkt abgegeben wurden.<\/p>\n<p>Am 17. Januar 2017 bot die Beklagte bei Amazon Kinesiologie-Tapes an. Unter diesem Angebot waren Kundenrezensionen abrufbar, die unter anderem die Hinweise &#8222;schmerzlinderndes Tape!&#8220;, &#8222;This product is perfect for pain&hellip;&#8220;, &#8222;Schnell l&auml;sst der Schmerz nach&#8220;, &#8222;Linderung der Schmerzen ist sp&uuml;rbar&#8220;, &#8222;Die Schmerzen gehen durch das Bekleben weg&#8220; und &#8222;Schmerzen lindern&#8220; enthielten. Der Kl&auml;ger forderte von der Beklagten die Zahlung einer Vertragsstrafe. Die L&ouml;schung der Kundenrezensionen lehnte Amazon auf Anfrage der Beklagten ab.<\/p>\n<p>Der Kl&auml;ger begehrt Unterlassung und Zahlung der Vertragsstrafe sowie der Abmahnkosten. Die Beklagte habe sich die Kundenrezensionen zu Eigen gemacht und h&auml;tte auf ihre L&ouml;schung hinwirken m&uuml;ssen. Falls dies nicht m&ouml;glich sei, d&uuml;rfe sie die Produkte bei Amazon nicht anbieten<\/p>\n<p><strong>Bisheriger Prozessverlauf:<\/strong><\/p>\n<p>Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Es bestehe kein Anspruch aus &sect; 8 Abs. 1, &sect; 3a* UWG in Verbindung mit &sect; 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 HWG. Die Berufung des Kl&auml;gers hatte keinen Erfolg. Zwar seien die in den Kundenrezensionen enthaltenen gesundheitsbezogenen Angaben irref&uuml;hrend. Sie stellten aber keine Werbung dar. Zumindest w&auml;re eine solche Werbung der Beklagten nicht zuzurechnen.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung des Bundesgerichtshofs:<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Kl&auml;gers zur&uuml;ckgewiesen. Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, dass die Beklagte f&uuml;r Kundenbewertungen der von ihr bei Amazon angebotenen Produkte keine wettbewerbsrechtliche Haftung trifft.<\/p>\n<p>Ein Unterlassungsanspruch des Kl&auml;gers ergibt sich nicht aus der Vorschrift des &sect; 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 und Satz 2 HWG, die Werbung f&uuml;r Medizinprodukte mit irref&uuml;hrenden &Auml;u&szlig;erungen Dritter verbietet. Die Kundenbewertungen sind zwar irref&uuml;hrende &Auml;u&szlig;erungen Dritter, weil die behauptete Schmerzlinderung durch Kinesiologie-Tapes medizinisch nicht gesichert nachweisbar ist. Die Beklagte hat mit den Kundenbewertungen aber nicht geworben. Nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Berufungsgerichts hat sie weder selbst aktiv mit den Bewertungen geworben oder diese veranlasst, noch hat sie sich die Kundenbewertungen zu eigen gemacht, indem sie die inhaltliche Verantwortung daf&uuml;r &uuml;bernommen hat. Die Kundenbewertungen sind vielmehr als solche gekennzeichnet, finden sich bei Amazon getrennt vom Angebot der Beklagten und werden von den Nutzerinnen und Nutzern nicht der Sph&auml;re der Beklagten als Verk&auml;uferin zugerechnet.<\/p>\n<p>Die Beklagte traf auch keine Rechtspflicht, eine Irref&uuml;hrung durch die Kundenbewertungen gem&auml;&szlig; &sect; 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Fall 2 Nr. 1 UWG zu verhindern. Durch ihr Angebot auf Amazon wird keine Garantenstellung begr&uuml;ndet. Von ausschlaggebender Bedeutung ist dabei, dass Kundenbewertungssysteme auf Online-Marktpl&auml;tzen gesellschaftlich erw&uuml;nscht sind und verfassungsrechtlichen Schutz genie&szlig;en. Das Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich zu Produkten zu &auml;u&szlig;ern und sich vor dem Kauf &uuml;ber Eigenschaften, Vorz&uuml;ge und Nachteile eines Produkts aus verschiedenen Quellen, zu denen auch Bewertungen anderer Kunden geh&ouml;ren, zu informieren oder auszutauschen, wird durch das Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gesch&uuml;tzt. Einer Abw&auml;gung mit dem Rechtsgut der &ouml;ffentlichen Gesundheit, die als Gemeinschaftsgut von hohem Rang einen Eingriff in dieses Grundrecht rechtfertigen k&ouml;nnte, bedarf es hier nicht, weil Anhaltspunkten f&uuml;r eine Gesundheitsgef&auml;hrdung bei dem Angebot von Kinesiologie-Tapes fehlen.<\/p>\n<p><strong>Vorinstanzen:<\/strong><\/p>\n<p>LG Essen &#8211; Urteil vom 30. August 2017 &#8211; 42 O 20\/17<\/p>\n<p>OLG Hamm &#8211; Urteil vom 11. September 2018 &#8211; 4 U 134\/17<\/p>\n<p><strong>Die ma&szlig;geblichen Vorschriften lauten:<\/strong><\/p>\n<p><strong>&sect; 3a UWG<\/strong><\/p>\n<p>Unlauter handelt, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Versto&szlig; geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern sp&uuml;rbar zu beeintr&auml;chtigen.<\/p>\n<p><strong>&sect; 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Fall 2 Nr. 1 UWG<\/strong><\/p>\n<p>Unlauter handelt, wer eine irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer gesch&auml;ftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen h&auml;tte. Eine gesch&auml;ftliche Handlung ist irref&uuml;hrend, wenn sie unwahre Angaben enth&auml;lt oder sonstige zur T&auml;uschung geeignete Angaben &uuml;ber folgende Umst&auml;nde enth&auml;lt:<\/p>\n<p>1. die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie Verf&uuml;gbarkeit, Art, Ausf&uuml;hrung, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung, Zubeh&ouml;r, Verfahren oder Zeitpunkt der Herstellung, Lieferung oder Erbringung, Zwecktauglichkeit, Verwendungsm&ouml;glichkeit, Menge, Beschaffenheit, Kundendienst und Beschwerdeverfahren, geographische oder betriebliche Herkunft, von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse oder die Ergebnisse oder wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen;<\/p>\n<p><strong>&sect; 8 Abs. 1 UWG<\/strong><\/p>\n<p>Wer eine nach &sect; 3 oder &sect; 7 unzul&auml;ssige gesch&auml;ftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine derartige Zuwiderhandlung gegen &sect; 3 oder &sect; 7 droht.<\/p>\n<p><strong>&sect; 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 HWG<\/strong><\/p>\n<p>Au&szlig;erhalb der Fachkreise darf f&uuml;r Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenst&auml;nde oder andere Mittel nicht geworben werden mit &Auml;u&szlig;erungen Dritter, insbesondere mit Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben, oder mit Hinweisen auf solche &Auml;u&szlig;erungen, wenn diese in missbr&auml;uchlicher, absto&szlig;ender oder irref&uuml;hrender Weise erfolgen.<\/p>\n<p><strong>Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG<\/strong><\/p>\n<p>Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu &auml;u&szlig;ern und zu verbreiten und sich aus allgemein zug&auml;nglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.<\/p>\n<h3>PRESSEKONTAKT<\/h3>\n<p><b>wwr publishing GmbH &#038; Co. KG<\/b><br \/>Steffen Steuer<\/p>\n<p>Frankfurter Str. 74<br \/>64521 Gro\u00df-Gerau<\/p>\n<p>Website: www.wwr-publishing.de<br \/>E-Mail : steuer@wwr-publishing.de<br \/>Telefon: +49 (0) 6152 9553589<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" src=\"\/\/factum.presse-services.de\/tools\/artv.php?xxad=2569-1222\" style=\"position:absolute; visibility:hidden\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Urteil vom 20. Februar 2020 &#8211; I ZR 193\/18<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"yasr_overall_rating":0,"yasr_post_is_review":"","yasr_auto_insert_disabled":"","yasr_review_type":""},"categories":[1],"tags":[4599,4600,4601,4602,4598],"yasr_visitor_votes":{"stars_attributes":{"read_only":false,"span_bottom":false},"number_of_votes":0,"sum_votes":0},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2435"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2435"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2435\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2436,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2435\/revisions\/2436"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2435"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2435"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2435"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}