{"id":2263,"date":"2019-11-15T13:01:58","date_gmt":"2019-11-15T12:01:58","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=2263"},"modified":"2019-11-15T13:01:58","modified_gmt":"2019-11-15T12:01:58","slug":"baufinanzierung-kuendigen-so-zahlen-sie-nicht-drauf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=2263","title":{"rendered":"Baufinanzierung k\u00fcndigen: So zahlen Sie nicht drauf"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><div class=\"clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item\">\n<p class=\"CxSpFirst\">Wer seine Immobilie zu einem ung&uuml;nstigen Zeitpunkt verkauft, erlebt oft eine b&ouml;se &Uuml;berraschung: Ist die Zinsbindung Ihrer Finanzierung noch nicht abgelaufen, m&uuml;ssen Sie das Darlehen in der Regel au&szlig;erordentlich k&uuml;ndigen &ndash; und das kann teuer werden. Sie m&uuml;ssen dann nicht nur das restliche Darlehen auf einen Schlag zur&uuml;ckzahlen, sondern meist zus&auml;tzlich die so genannte Vorf&auml;lligkeitsentsch&auml;digung leisten. Wie hoch diese ausf&auml;llt, h&auml;ngt unter anderem davon ab, wie Sie finanziert und was Sie bei Vertragsschluss vereinbart haben.<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"field field--name-field-base-para-reference field--type-entity-reference-revisions field--label-hidden field__items\">\n<div class=\"field__item\">\n<div class=\"paragraph paragraph--type--highligted-text paragraph--view-mode--default\">\n<div class=\"clearfix text-formatted field--name-field-article-highligted-text field--type-text-long field--label-hidden field__item\">\n<p><strong>&Uuml;berblick:<\/strong>&nbsp;Annuit&auml;tendarlehen, Bausparsofortvertrag, endf&auml;lliges Darlehen:&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\/aktuelle-meldungen\/geld-versicherungen\/immobilienkauf-die-finanzierungsmodelle-im-ueberblick-13094\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" class=\"broken_link\">Diese Finanzierungsmodelle f&uuml;r Immobilienk&auml;ufe gibt es<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"field__item\">\n<div class=\"paragraph paragraph--type--body-text paragraph--view-mode--default\">\n<div class=\"clearfix text-formatted field--name-field-body-text field--type-text-long field--label-hidden field__item\">\n<p>Bei nahezu allen Immobilienkrediten, die abgeschlossen wurden, um einen Bausparvertrag vorab zu finanzieren, ist diese Entsch&auml;digung derzeit h&ouml;her als bei Annuit&auml;tendarlehen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Sonderuntersuchung des Bremer Immobilienfinanzierungsteams des Marktw&auml;chters Finanzen. Im Untersuchungszeitraum trugen zwei Umst&auml;nde dazu bei, dass sich die Vorf&auml;lligkeitsentsch&auml;digungen f&uuml;r Vorausdarlehen zus&auml;tzlich verteuert haben:<\/p>\n<ul>\n<li>Bei Vorfinanzierungsdarlehen gibt es nur selten Tilgungsm&ouml;glichkeiten. Wer ohne solche Vereinbarungen aus einem Vertrag aussteigt, muss meist zus&auml;tzlich draufzahlen.<\/li>\n<li>Stark gefallene Marktzinsen haben zu generell h&ouml;heren Vorf&auml;lligkeitsentsch&auml;digungen und gr&ouml;&szlig;eren Unterschieden zwischen den Finanzierungsformen gef&uuml;hrt.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Wie kann ich eine Vorf&auml;lligkeitsentsch&auml;digung vermeiden?<\/h2>\n<p>Einige Banken bieten Immobilienkredite auch mit einer K&uuml;ndigungsoption an. Bei diesen Krediten haben Sie die M&ouml;glichkeit, das Darlehen schon zwei oder drei Jahre nach Vertragsschluss ohne Vorf&auml;lligkeitsentsch&auml;digung zur&uuml;ckzuzahlen. Sinkt das Zinsniveau am Markt, k&ouml;nnen Sie ohne Probleme umschulden und auch bei einem Finanzierungsabbruch f&auml;llt keine Vorf&auml;lligkeitsentsch&auml;digung an.<\/p>\n<p>Die Anbieter verlangen daf&uuml;r laut Finanztest 12\/2016 allerdings einen Zinsaufschlag von 0,25 bis 0,63 Prozent. Ob sich dies f&uuml;r Sie lohnt, h&auml;ngt davon ab, f&uuml;r wie wahrscheinlich Sie einen Abbruch bei laufender Zinsbindung halten und wie hoch die Vorf&auml;lligkeitsentsch&auml;digung in einem solchen Fall sein k&ouml;nnte. Lassen Sie sich hierzu im Zweifelsfall unabh&auml;ngig beraten, zum Beispiel durch eine Verbraucherzentrale in ihrer N&auml;he.<\/p>\n<p>Wenn Sie eine andere, unbelastete Immobilie besitzen, k&ouml;nnen Sie diese der Bank als Ersatzsicherheit anbieten. Gew&auml;hrt sie der Bank mindestens die gleiche Sicherheit wie die verkaufte Immobilie, muss die Bank dem Tausch zustimmen. Der Vertrag kann dann bis zur ersten ordentlichen K&uuml;ndigungsm&ouml;glichkeit oder auch dar&uuml;ber hinaus fortgesetzt werden.<\/p>\n<h2>Wie kann ich die Vorf&auml;lligkeitsentsch&auml;digung bereits bei Vertragsabschluss beeinflussen?<\/h2>\n<p>Um das Risiko einer hohen Vorf&auml;lligkeitsentsch&auml;digung bereits bei Abschluss der Finanzierung zu verringern, k&ouml;nnen Sie mit vielen Anbietern besondere Tilgungsoptionen vereinbaren.<\/p>\n<p><strong>1. Vereinbaren Sie eine Sondertilgungsoption<\/strong><\/p>\n<p>Je h&ouml;her die Tilgung, desto geringer ist meist die Vorf&auml;lligkeitsentsch&auml;digung bei Abbruch der Finanzierung. Selbst wenn Sie das Ihnen vertraglich einger&auml;umte Sondertilgungsrecht nicht in Anspruch nehmen, reduzieren Sie dadurch die Vorf&auml;lligkeitsentsch&auml;digung. Die Bank muss bei der Berechnung der Vorf&auml;lligkeitsentsch&auml;digung Sondertilgungen, die k&uuml;nftig noch m&ouml;glich gewesen w&auml;ren, ber&uuml;cksichtigen.<\/p>\n<p>Viele Kreditinstitute bieten an, dass Sie Ihr Darlehen einmal im Jahr bis zur H&ouml;he von 5 Prozent, manchmal sogar bis zu 10 Prozent der urspr&uuml;nglichen Darlehensh&ouml;he zus&auml;tzlich tilgen k&ouml;nnen. Bei vorfinanzierten Bausparvertr&auml;gen wird diese Option allerdings nur selten angeboten.<\/p>\n<p><strong>2. Lassen Sie sich das Recht einr&auml;umen, den Tilgungssatz w&auml;hrend der laufenden Zinsbindung kostenfrei anzupassen.<\/strong><\/p>\n<p>Diese Option wird seltener als das Sondertilgungsrecht oder oft nur gegen einen Zinsaufschlag angeboten. Sie r&auml;umt Ihnen das Recht ein, den Satz f&uuml;r die laufende Tilgung w&auml;hrend der laufenden Zinsbindung in einem vorgegebenen Rahmen ein- oder mehrmals kostenfrei zu erh&ouml;hen (oder zu senken).<\/p>\n<p>Auch hier gilt: Selbst, wenn Sie diese Option nie in Anspruch nehmen, muss die Bank von dem h&ouml;chstm&ouml;glichen Tilgungssatz ausgehen, wenn sie nach der au&szlig;erordentlichen K&uuml;ndigung des Darlehensvertrags die Vorf&auml;lligkeitsentsch&auml;digung berechnet.<\/p>\n<h2>Worauf muss ich noch achten?<\/h2>\n<p>Haben Sie Sondertilgungsrechte oder optionale Tilgungssatz&auml;nderungen vereinbart, sollten Sie darauf achten, dass diese bei der Berechnung durch das Kreditinstitut ber&uuml;cksichtigt werden. In der Vergangenheit war dies oft nicht der Fall.<\/p>\n<p>Haben sie urspr&uuml;nglich eine Zinsbindung von mehr als zehneinhalb Jahren vereinbart, sollten Sie pr&uuml;fen, ob das Kreditinstitut bei der Berechnung ihr ordentliches K&uuml;ndigungsrecht ber&uuml;cksichtigt hat, denn: Jeder Darlehensnehmer kann ein zinsgebundenes Darlehen sp&auml;testens zehn Jahre nach Abschluss der letzten Zinsvereinbarung und vollst&auml;ndiger Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten ordentlich k&uuml;ndigen. Die Bank muss bei der Berechnung unterstellen, dass Sie von diesem Recht Gebrauch gemacht h&auml;tten.<\/p>\n<h2>Wer kann &uuml;berpr&uuml;fen, ob die Vorf&auml;lligkeitsentsch&auml;digung richtig berechnet wurde?<\/h2>\n<p>Kommt es zu einem Finanzierungsabbruch, k&ouml;nnen Sie die Vorf&auml;lligkeitsentsch&auml;digung von einer unabh&auml;ngigen Stelle, zum Beispiel von vielen Verbraucherzentralen, vorab berechnen oder die Berechnung des Kreditinstituts nachtr&auml;glich &uuml;berpr&uuml;fen lassen.<\/p>\n<p>Nicht selten sind die Berechnungen der Banken fehlerhaft. Beispielsweise wurden dort in der Vergangenheit immer wieder vertragliche Tilgungsoptionen oder das Recht, Darlehen zehn Jahre nach Auszahlung zu k&uuml;ndigen, nicht ber&uuml;cksichtigt.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<h3>PRESSEKONTAKT<\/h3>\n<p><b>wwr publishing GmbH &#038; Co. 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Wir zeigen, worauf Sie schon beim Vertragsabschluss achten k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"yasr_overall_rating":0,"yasr_post_is_review":"","yasr_auto_insert_disabled":"","yasr_review_type":""},"categories":[1],"tags":[4259,4261,4260,4262],"yasr_visitor_votes":{"stars_attributes":{"read_only":false,"span_bottom":false},"number_of_votes":0,"sum_votes":0},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2263"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2263"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2263\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2264,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2263\/revisions\/2264"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2263"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2263"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2263"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}