{"id":2237,"date":"2019-11-01T12:00:45","date_gmt":"2019-11-01T11:00:45","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=2237"},"modified":"2019-11-01T12:00:46","modified_gmt":"2019-11-01T11:00:46","slug":"baukindergeld-wer-es-bekommt-und-wie-sie-es-beantragen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=2237","title":{"rendered":"Baukindergeld: Wer es bekommt und wie Sie es beantragen"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><div class=\"clearfix text-formatted field field--name-field-base-summary field--type-text-long field--label-hidden field__item\">\n<p>Das Wichtigste in K&uuml;rze:<\/p>\n<ul>\n<li>Je Kind unter 18 Jahren gibt die Bundesregierung bis zu 12.000 Euro Zuschuss&nbsp;beim Kauf einer Immobilie.<\/li>\n<li>Das gilt auch r&uuml;ckwirkend f&uuml;r alle K&auml;ufe ab dem 1. Januar 2018. Bei Neubauten gilt der Tag, an dem Sie die Baugenehmigung bekommen haben.<\/li>\n<li>Ab sofort k&ouml;nnen Sie bei der Kreditanstalt f&uuml;r Wiederaufbau (KfW) die Antr&auml;ge&nbsp;f&uuml;r Kinderbaugeld stellen. Wir erkl&auml;ren die Voraussetzungen und einige Sonderf&auml;lle.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<div class=\"field field--name-field-base-image field--type-entity-reference field--label-hidden field__item\">Egal ob Kauf oder Neubau, Haus oder Eigentumswohnung: Mit dem sogenannten Baukindergeld f&ouml;rdert die Bundesregierung Familien mit Kindern mit bis zu 12.000 Euro je Kind. Das gilt f&uuml;r Immobilien, die seit dem 1. Januar 2018 gekauft worden sind. Bei Neubauten gilt stattdessen der Tag der Baugenehmigung.<\/div>\n<p>F&auml;llt Ihre Familie in die Regelung, k&ouml;nnen Sie sich seit&nbsp;dem 18. September 2018 bei der Kreditanstalt f&uuml;r Wiederaufbau (KfW) die Antr&auml;ge f&uuml;r Kinderbaugeld stellen und darum k&uuml;mmern, dass Ihr Immobilienkauf anerkannt und gef&ouml;rdert wird. Sollten Sie einen Immobilienkauf noch planen, ber&uuml;cksichtigen Sie bei der Finanzierung die F&ouml;rdermittel!<\/p>\n<p>Es gibt f&uuml;rs Baukindergeld verschiedene Fristen, die Sie alle einhalten m&uuml;ssen:<\/p>\n<ul>\n<li>Bis sp&auml;testens Ende 2020 m&uuml;ssen Sie&nbsp;<strong>den Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten<\/strong>&nbsp;haben.<\/li>\n<li>Sp&auml;testens&nbsp;<strong>sechs Monate nach dem Einzug<\/strong>&nbsp;(amtliche Meldebest&auml;tigung) m&uuml;ssen Sie den Antrag f&uuml;r das Baukindergeld gestellt haben.<\/li>\n<li>Sie k&ouml;nnen Sie den Antrag&nbsp;<strong>sp&auml;testens am 31.12.2023<\/strong>&nbsp;stellen, danach geht es nicht mehr.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wir zeigen, wer wann Baukindergeld bekommt und welche Sonderf&auml;lle dabei gelten:<\/p>\n<h2 id=\"0\">F&uuml;r wen gibt es Baukindergeld?<\/h2>\n<ul>\n<li>Anspruch haben Familien mit mindestens einem Kind.<\/li>\n<li>Wenn Sie den Antrag stellen, werden Kinder unter 18 Jahren ber&uuml;cksichtigt.<\/li>\n<li>Bis jetzt gibt es keine Begrenzung daf&uuml;r, wie viele Kinder angerechnet werden k&ouml;nnen.<\/li>\n<li>Die Kinder m&uuml;ssen mit Ihnen in die Immobilie einziehen.<\/li>\n<li>Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen darf au&szlig;erdem maximal 75.000 Euro betragen sowie zus&auml;tzliche 15.000 Euro je Kind.<\/li>\n<li>Sie bekommen Baukindergeld nur f&uuml;r die erste Immobilie. Besitzen Sie bereits eine, k&ouml;nnen Sie es nicht beantragen. Das gilt z.B. auch dann, wenn Sie eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen haben und zusammen mit anderen nur mit einem Anteil daran im Grundbuch stehen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>F&uuml;r eine Beispielfamilie mit zwei Kindern ergibt das ein zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen von maximal 105.000 Euro (75.000 Euro + 2 x 15.000 Euro). Wer darunter liegt, bekommt 24.000 Euro vom Staat (12.000 Euro je Kind), wer dar&uuml;ber liegt, wird nicht gef&ouml;rdert.<\/p>\n<p>Bisher ist nur bekannt, dass die Regierung Baukindergeld f&uuml;r &#8222;Familien&#8220; einf&uuml;hren m&ouml;chte. Da es noch kein fertiges Gesetz gibt, ist nicht klar, ob es auch f&uuml;r unverheiratete Paare \/ Patchworkfamilien gelten wird.<\/p>\n<div class=\"clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item\">\n<div class=\"table-wrapper\">\n<table border=\"1\" cellspacing=\"1\" cellpadding=\"1\">\n<thead>\n<tr>\n<th scope=\"col\">Anzahl der Kinder<\/th>\n<th scope=\"col\">Maximales Einkommen<\/th>\n<th scope=\"col\">H&ouml;he des Baukindergelds<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td>1<\/td>\n<td>90.000 Euro<\/td>\n<td>12.000 Euro<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>2<\/td>\n<td>105.000 Euro<\/td>\n<td>24.000 Euro<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>3<\/td>\n<td>120.000 Euro<\/td>\n<td>36.000 Euro<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>4<\/td>\n<td>135.000 Euro<\/td>\n<td>48.000 Euro<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8230;<\/td>\n<td>+ 15.000 Euro pro weiteres Kind<\/td>\n<td>+ 12.000 Euro pro weiteres Kind<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/div>\n<h2 id=\"1\">Wie wird Baukindergeld ausbezahlt?<\/h2>\n<p>Familien, die erfolgreich einen Antrag gestellt haben, bekommen jedes Jahr 1200 Euro Zuschuss je Kind &ndash; und das &uuml;ber insgesamt zehn Jahre. So kommen Sie auf insgesamt 12.000 Euro je Kind. Bei der Beispielfamilie mit zwei Kindern w&auml;ren das also insgesamt 24.000 Euro.<\/p>\n<p>Sie sollten bei der Finanzierung also ber&uuml;cksichtigen, dass Sie das Geld nicht sofort zur Verf&uuml;gung haben. Stattdessen taugt es zum Beispiel daf&uuml;r, einen Kredit abzubezahlen (wenn das denn bei Ihrem Kredit m&ouml;glich ist).<\/p>\n<p>Bei der Planung einer Baufinanzierung sollten Sie sich generell unabh&auml;ngig beraten lassen &ndash; zum Beispiel&nbsp;<a title=\"Beratungsstellen der Verbraucherzentralen in Deutschland\" href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\/beratung\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">bei einer Verbraucherzentrale<\/a>.<\/p>\n<h2 id=\"2\">Wie geht das mit dem Antrag?<\/h2>\n<p>Sie k&ouml;nnen das&nbsp;<a title=\"Baukindergeld beantragen bei KfW\" href=\"https:\/\/www.kfw.de\/inlandsfoerderung\/Privatpersonen\/Neubau\/F%C3%B6rderprodukte\/Baukindergeld-(424)\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">Baukindergeld bei der KfW hier online beantragen<\/a>. Die KfW bietet zudem auch ein&nbsp;<a title=\"Merkblatt KfW Baukindergeld\" href=\"https:\/\/www.kfw.de\/PDF\/Download-Center\/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)\/PDF-Dokumente\/6000004381_M_424_Baukindergeld.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">Merkblatt zum Baukindergeld<\/a>&nbsp;an.<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"field field--name-field-base-para-reference field--type-entity-reference-revisions field--label-hidden field__items\">\n<div class=\"field__item\">\n<div class=\"paragraph paragraph--type--highligted-text paragraph--view-mode--default\">\n<div class=\"clearfix text-formatted field--name-field-article-highligted-text field--type-text-long field--label-hidden field__item\">\n<p><strong>Kosten beim Immobilienkauf im Blick behalten<\/strong><\/p>\n<p>In Deutschland m&uuml;ssen Immobilienk&auml;ufer sehr hohe Bau-\/Kaufnebenkosten leisten. Derzeit liegen die Nebenkosten beim Hauserwerb bei bis zu 15 Prozent, vom Baukredit werden sie in der Regel nicht abgedeckt. Pr&uuml;fen Sie also auch mit Baukindergeld sorgf&auml;ltig die Finanzierung!<\/p>\n<p>Baukindergeld k&ouml;nnen Sie &uuml;brigens mit anderen &ouml;ffentlichen F&ouml;rdermitteln grunds&auml;tzlich kombinieren. Achten Sie also z.B. darauf, ob es f&uuml;r Sie passende KfW-Programme gibt.<\/p>\n<p>Mehr dazu finden Sie&nbsp;<a title=\"\" href=\"https:\/\/www.baufoerderer.de\/service\/nachrichten\/neues-zum-baukindergeld\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\" class=\"broken_link\">auf unserem Bauf&ouml;rderer-Portal<\/a>&nbsp;und in unseren&nbsp;<a title=\"FAQ zur Finanzierung einer Immobilie\" href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\/wissen\/geld-versicherungen\/bau-und-immobilienfinanzierung\/immobilienfinanzierung-haeufige-fragen-und-antworten-6992\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">FAQ zum Thema Immobilienfinanzierung<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"field__item\">\n<div class=\"paragraph paragraph--type--body-text paragraph--view-mode--default\">\n<div class=\"clearfix text-formatted field--name-field-body-text field--type-text-long field--label-hidden field__item\">\n<h2 id=\"3\">Wie ist das genau mit der Berechnung des Einkommens?<\/h2>\n<p>Ob Ihr Jahreshaushaltseinkommen zu hoch ist, berechnet sich nach den durchschnittlichen Eink&uuml;nften des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang. Stellen Sie den Antrag also z. B. im Jahr 2018, dann rechnen Sie die Eink&uuml;nfte beider Eltern aus 2016 und 2015 zusammen und teilen diese Summe durch zwei. Ber&uuml;cksichtigen m&uuml;ssen Sie neben normalen Geh&auml;ltern z. B. auch Eink&uuml;nfte als Selbstst&auml;ndiger.<\/p>\n<p>Ob Ihre Eink&uuml;nfte in den Jahren nach dem Antrag &uuml;ber die Einkommensgrenze steigen d&uuml;rfen, ist noch nicht ganz klar. Die bisherigen Pl&auml;ne sprechen daf&uuml;r, dass Sie dann trotzdem weiter die vollen zehn Jahre Baukindergeld ausbezahlt bekommen.<\/p>\n<h2 id=\"4\">Wie ist das genau mit den Stichtagen f&uuml;r die Kinder?<\/h2>\n<p>Ein Kind wird dann angerechnet, wenn es noch unter 18 Jahre alt ist und mit Ihnen in die neue Immobilie einzieht. Werden die Kinder in den kommenden Jahren &auml;lter als 18 und\/oder ziehen sie von zu Hause wieder aus, wirkt sich das nicht auf die F&ouml;rderung aus und das Baukindergeld wird weiter ausbezahlt. Die F&ouml;rderung soll aber wohl nur solange gezahlt werden, wie Sie Kindergeld erhalten.<\/p>\n<p>Wird nach Ihrem Antrag noch ein Kind geboren, wirkt sich auch das wahrscheinlich nicht auf die F&ouml;rderung aus. Sie bekommen dann kein zus&auml;tzliches Geld.<\/p>\n<h2 id=\"5\">Und wenn meine Lebenssituation sich &auml;ndert?<\/h2>\n<p>Baukindergeld wird nur so lange ausgezahlt, wie Sie auch tats&auml;chlich in der Immobilie wohnen. Ziehen Sie aus und vermieten Sie Haus oder Wohnung an oder verkaufen sogar, dann wird die Zahlung eingestellt und l&auml;uft nicht &uuml;ber die gesamten zehn Jahre durch.<\/p>\n<p>Bei einer Scheidung\/Trennung k&ouml;nnte es ebenfalls schwierig werden. Auch hierzu fehlt noch der konkrete Gesetzestext, es ist aber wahrscheinlich, dass zumindest der Elternteil mit den Kindern in der Immobilie wohnen bleiben m&uuml;sste.<\/p>\n<h2 id=\"6\">Sonderl&ouml;sung in Bayern<\/h2>\n<p>Das Baukindergeld an sich bekommen Sie in jedem Bundesland. Bayern zahlt allerdings noch einmal drauf: Wer dort wohnt, bekommt zus&auml;tzliche 300 Euro pro Kind &uuml;ber zehn Jahre sowie einmalig 10.000 Euro Eigenheimzulage.<\/p>\n<p>Dort bekommt eine Beispielfamilie also zus&auml;tzlich zu den 24.000 Euro Bundesf&ouml;rderung noch einmal 16.000 Euro aus dem Freistaat (10.000 Euro Einmalzahlung + 2 x 3000 Euro bayrisches Baukindergeld).<\/p>\n<p>Quelle:&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\/wissen\/geld-versicherungen\/bau-und-immobilienfinanzierung\/baukindergeld-wer-es-bekommt-und-wie-sie-es-beantragen-28492\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" class=\"broken_link\">https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\/wissen\/geld-versicherungen\/bau-und-immobilienfinanzierung\/baukindergeld-wer-es-bekommt-und-wie-sie-es-beantragen-28492<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<h3>PRESSEKONTAKT<\/h3>\n<p><b>wwr publishing GmbH &#038; Co. KG<\/b><br \/>Steffen Steuer<\/p>\n<p>Frankfurter Str. 74<br \/>64521 Gro\u00df-Gerau<\/p>\n<p>Website: www.wwr-publishing.de<br \/>E-Mail : steuer@wwr-publishing.de<br \/>Telefon: +49 (0) 6152 9553589<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" src=\"\/\/factum.presse-services.de\/tools\/artv.php?xxad=2010-1222\" style=\"position:absolute; visibility:hidden\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Staat f\u00f6rdert Familien mit Kindern beim Eigenheimkauf: Je Kind unter 18 Jahren gibt es bis zu 12.000 Euro. Haben Sie seit 1. Januar 2018 eine Immobilie gekauft, k\u00f6nnen Sie seit dem 18. September Antr\u00e4ge stellen. 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