{"id":1800,"date":"2019-02-17T05:39:01","date_gmt":"2019-02-17T04:39:01","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=1800"},"modified":"2019-02-17T05:39:02","modified_gmt":"2019-02-17T04:39:02","slug":"beratungsprotokolle-besserer-schutz-fuer-anleger","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=1800","title":{"rendered":"Beratungsprotokolle: Besserer Schutz f\u00fcr Anleger"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><div class=\"clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item\">\n<p>Seit Beginn des Jahres 2010 sind Banken und Sparkassen verpflichtet, jede Anlageberatung von Privatkunden zu protokollieren. So steht es in <a href=\"http:\/\/bundesrecht.juris.de\/wphg\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">&sect; 34 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)<\/a>; dieser Paragraph ist durch das <strong>&#8222;Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverh&auml;ltnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Anspr&uuml;chen von Anlegern aus Falschberatung&#8220;<\/strong> neu eingef&uuml;gt worden. Die Verbraucherzentrale erkl&auml;rt, was sich hinter dem Gesetz mit dem komplizierten Namen verbirgt.<\/p>\n<h2>Was sind die Ziele der Protokollpflicht?<\/h2>\n<p>Das Gesetz soll Privatkunden besser vor falscher Anlageberatung sch&uuml;tzen. So m&uuml;ssen Anlageberater nun jedes Beratungsgespr&auml;ch zu Wertpapieren mit einem Protokoll dokumentieren und ihren Kunden das Protokoll vor einem Gesch&auml;ftsabschluss aush&auml;ndigen. Damit sollen Anleger kontrollieren k&ouml;nnen, ob das Beratungsgespr&auml;ch korrekt wiedergegeben wurde.<\/p>\n<p>Auch in einer Auseinandersetzung zwischen Anlegern und Geldinstituten wegen fehlerhafter Beratung soll das Protokoll die Kunden unterst&uuml;tzen. Vor Gericht sollen sie sich darauf berufen k&ouml;nnen. So ist denkbar, dass aus einem Protokoll hervorgeht, dass ein Kunde eine risikolose Anlageform gew&uuml;nscht hat. Hat das Institut dennoch eine riskante Wertpapieranlage empfohlen, muss es beweisen, dass es trotz dieses offensichtlichen Widerspruchs korrekt beraten hat.<\/p>\n<p>Dar&uuml;ber hinaus wurde durch das Gesetz auch die Verj&auml;hrungsfrist bei Schadensersatzanspr&uuml;chen wegen Falschberatung angepasst: Anleger haben nun bis zu zehn Jahre Zeit, vor Gericht Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung geltend zu machen. Doch Vorsicht: Diese Frist verk&uuml;rzt sich, wenn der Anleger erkennt (oder erkennen muss), dass er falsch beraten wurde. Vor der Neuregelung betrug die Frist nur drei Jahre (&sect; 37a WpHG alte Fassung).<\/p>\n<div class=\"rahmen\">Bei der Frage, wann ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Falschberatung verj&auml;hrt, sind viele Besonderheiten zu beachten. So macht es einen Unterschied, ob der Berater vors&auml;tzlich oder blo&szlig; fahrl&auml;ssig grhandelt hat. Auch die Kenntnis des Anlegers &uuml;ber Beratungsfehler und der Zeitpunkt der Beratung ver&auml;ndert die Berechnung. Lassen Sie im Zweifel m&ouml;gliche Schadensersatzanspr&uuml;che und ihre Verj&auml;hrung durch einen Rechtsanwalt pr&uuml;fen.<\/div>\n<p>F&uuml;r Beratungsgespr&auml;che, in denen es nicht um Wertpapiere geht, ist weiterhin kein Beratungsprotokoll vorgeschrieben. Die Beratung etwa zu Tagesgeldkonten oder unternehmerischen Beteiligungen ist also nicht von der Protokollpflicht betroffen.<\/p>\n<h2>Was steht im Beratungsprotokoll?<\/h2>\n<p>Wie die Beratungsprotokolle im Einzelnen aussehen, bleibt den Banken selbst &uuml;berlassen &#8211; der Gesetzgeber macht lediglich allgemeine Vorgaben. Danach muss das Protokoll enthalten:<\/p>\n<ol>\n<li>den Anlass des Beratungsgespr&auml;ches,<\/li>\n<li>die Dauer des Gespr&auml;ches,<\/li>\n<li>die f&uuml;r die Beratung relevanten Informationen &uuml;ber die pers&ouml;nliche Situation des Kunden,<\/li>\n<li>Angaben &uuml;ber die Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen, um die es im Gespr&auml;ch geht,<\/li>\n<li>die W&uuml;nsche und Anlageziele des Kunden und deren Gewichtung und<\/li>\n<li>die Produktempfehlungen des Beraters sowie deren Begr&uuml;ndung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Berater muss das Protokoll unterschreiben und dem Kunden ein Exemplar aush&auml;ndigen &#8211; vor dem Abschluss eines Gesch&auml;fts. Falls das nicht m&ouml;glich ist &#8211; etwa bei telefonischer Anlageberatung &#8211; muss der Berater dem Kunden das Protokoll unverz&uuml;glich zusenden.<br \/> Er muss in diesem Fall im Protokoll au&szlig;erdem vermerken, dass der Kunde ausdr&uuml;cklich einen Gesch&auml;ftsabschluss vor Erhalt des Protokolls gew&uuml;nscht hat. Und: Die Bank muss dem Kunden ein einw&ouml;chiges R&uuml;cktrittsrecht f&uuml;r den Fall einr&auml;umen, dass das Protokoll fehlerhaft oder unvollst&auml;ndig ist. Auch das muss im Protokoll vermerkt werden.<br \/> Der Kunde selbst muss das Protokoll nicht unterschreiben.<\/p>\n<h2>Worauf Kunden besonders achten sollten<\/h2>\n<p>Das Protokoll soll dem Schutz der Kunden dienen. Dieser Schutz kann aber nur funktionieren, wenn Sie das Protokoll gr&uuml;ndlich pr&uuml;fen, bevor Sie ein Anlageprodukt erwerben:<\/p>\n<ul>\n<ul>\n<li><strong>Auf Vollst&auml;ndigkeit achten:<\/strong> Das Protokoll muss Angaben &uuml;ber den Anlass, den Verlauf und die Dauer des Beratungsgespr&auml;chs enthalten. Auch die pers&ouml;nliche Situation des Kunden, seine W&uuml;nsche und Anlageziele sind zu dokumentieren. Aufzulisten sind ebenfalls die Produkte, zu denen der Berater r&auml;t, sowie die Gr&uuml;nde f&uuml;r seine Empfehlungen. Der Berater muss das Protokoll unterschreiben und dem Kunden ein Exemplar aush&auml;ndigen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/ul>\n<p><\/p>\n<ul>\n<ul>\n<li><strong>Protokoll sorgf&auml;ltig lesen:<\/strong> Lesen Sie die Unterlagen durch, die Ihr Bankberater Ihnen aush&auml;ndigt. Und bestehen Sie auf &Auml;nderungen, wenn Ihnen Unstimmigkeiten auffallen oder der Inhalt des Protokolls nicht dem Gespr&auml;chsverlauf entspricht. Wird Ihre pers&ouml;nliche Situation anders dargestellt, als Sie sie geschildert haben? Stimmen die protokollierten Anlageziele nicht mit Ihren Vorgaben &uuml;berein? K&ouml;nnen Sie die Begr&uuml;ndung f&uuml;r die Empfehlung eines Produktes nicht nachvollziehen? Dann weisen Sie Ihren Berater darauf hin.<\/li>\n<\/ul>\n<\/ul>\n<p><\/p>\n<ul>\n<ul>\n<li><strong>Protokoll nicht unterschreiben:<\/strong> Wissen sollten Sie auch: Im Gesetz ist nicht vorgesehen, dass Sie als Verbraucher das Protokoll unterzeichnen. Verpflichtend ist nur die Unterschrift des Beraters. Besteht Ihre Bank trotzdem auf einer Unterschrift, dann dient das nicht dem Schutz des Anlegers &#8211; sondern der Absicherung der Bank. Die Bank wird Ihre Unterschrift in einer eventuellen Auseinandersetzung wegen Falschberatung n&auml;mlich so deuten wollen, als h&auml;tten Sie den Inhalt des Protokolls damit anerkannt.<\/li>\n<\/ul>\n<\/ul>\n<p><\/p>\n<ul>\n<ul>\n<li><strong>R&uuml;cktrittsrecht nutzen:<\/strong> Denken Sie daran, dass Sie ein R&uuml;cktrittsrecht haben, falls Sie ein Anlagegesch&auml;ft telefonisch abgeschlossen haben und das Protokoll nicht vor dem Abschluss des Gesch&auml;ftes erhalten. In diesem Fall k&ouml;nnen Sie noch eine Woche nach Erhalt des Protokolls von dem Gesch&auml;ft zur&uuml;cktreten. Dieses R&uuml;cktrittsrecht gilt aber nur, wenn das Protokoll inhaltlich falsch oder unvollst&auml;ndig ist &#8211; es ist kein uneingeschr&auml;nktes Widerrufsrecht wie bei anderen Fernabsatzgesch&auml;ften. Trotzdem: Sollten Sie Streit mit Ihrer Bank bekommen, weil Sie von einem Gesch&auml;ft zur&uuml;cktreten, dann muss die Bank beweisen, dass das Protokoll korrekt war &#8211; nicht Sie als Kunde.<\/li>\n<\/ul>\n<\/ul>\n<p><\/p>\n<ul>\n<li><strong>Nicht aufs Protokoll allein verlassen<\/strong>: Gerade bei wichtigen Beratungsgespr&auml;chen sollten Sie sich nicht auf das Protokoll alleine verlassen. Nehmen Sie einen Zeugen mit zur Bank, der bei m&ouml;glichen Streitigkeiten im Nachhinein Ihre Sicht der Dinge best&auml;tigen kann. Achten Sie aber darauf, dass Ihr Zeuge nicht mit Ihnen Vertragspartner wird. Wenn Sie Ihren Ehepartner als Zeugen mitbringen, dann sollte dieser also nicht gemeinsam mit Ihnen das Gesch&auml;ft abschlie&szlig;en. In diesem Fall kann er n&auml;mlich kein Zeuge mehr sein.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Am besten sind Kunden f&uuml;r Beratungsgespr&auml;che gewappnet, wenn sie sich schon zu Hause gr&uuml;ndlich darauf vorbereiten. Dabei hilft unsere <a href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\/sites\/default\/files\/migration_files\/media148961A.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">Checkliste<\/a>.<\/p>\n<p>Sollte Ihre Bank Ihnen kein Beratungsprotokoll aush&auml;ndigen, dann verst&ouml;&szlig;t die Bank gegen das Gesetz. F&uuml;r Sie als Verbraucher ergeben sich dadurch keine rechtlichen Nachteile. Sie k&ouml;nnen den Gesetzesversto&szlig; aber der Verbraucherzentrale melden. Die Verbraucherzentrale kann dann rechtliche Schritte gegen die Bank einleiten.<\/p>\n<\/div>\n<h3>PRESSEKONTAKT<\/h3>\n<p><b>wwr publishing GmbH &#038; Co. KG<\/b><br \/>Steffen Steuer<\/p>\n<p>Frankfurter Str. 74<br \/>64521 Gro\u00df-Gerau<\/p>\n<p>Website: <a href=\"http:\/\/www.wwr-publishing.de\" rel=\"nofollow\" target=\"_blank\">www.wwr-publishing.de<\/a><br \/>E-Mail : steuer@wwr-publishing.de<br \/>Telefon: +49 (0) 6152 9553589<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" src=\"\/\/factum.presse-services.de\/tools\/artv.php?xxad=850-1222\" style=\"position:absolute; visibility:hidden\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kein Verkaufsgespr\u00e4ch mehr ohne Beratungsprotokoll: Banken und Sparkassen sind verpflichtet, jede Anlageberatung von Privatkunden zu dokumentieren. Die Verbraucherzentrale erkl\u00e4rt, worauf Kunden achten sollten.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"yasr_overall_rating":0,"yasr_post_is_review":"","yasr_auto_insert_disabled":"","yasr_review_type":""},"categories":[1],"tags":[3461,3462,3463],"yasr_visitor_votes":{"stars_attributes":{"read_only":false,"span_bottom":false},"number_of_votes":0,"sum_votes":0},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1800"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1800"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1800\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1801,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1800\/revisions\/1801"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1800"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1800"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/dresdentipps.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1800"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}