{"id":1577,"date":"2018-12-29T05:33:25","date_gmt":"2018-12-29T04:33:25","guid":{"rendered":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=1577"},"modified":"2018-12-29T05:33:26","modified_gmt":"2018-12-29T04:33:26","slug":"fortec-elektronik-aktiengesellschaft-landsberg-am-lech","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=1577","title":{"rendered":"FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft Landsberg am Lech"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><h3 class=\"z_titel\">FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft<\/h3>\n<h4 class=\"z_titel\">Landsberg am Lech<\/h4>\n<h4 class=\"z_titel\">WKN 577410 \/ ISIN DE0005774103<\/h4>\n<h3 class=\"l_titel\">&nbsp;<\/h3>\n<h4 class=\"z_titel\">Hiermit laden wir die Aktion&auml;re unserer Gesellschaft zu der<\/h4>\n<h4 class=\"z_titel\">am Donnerstag, den 14. Februar 2019 um 10.00 Uhr<\/h4>\n<h4 class=\"z_titel\">im&nbsp;<strong>Haus der Bayerischen Wirtschaft<\/strong>,<br \/>Max-Joseph-Stra&szlig;e 5, 80333 M&uuml;nchen<\/h4>\n<h4 class=\"z_titel\">stattfindenden<\/h4>\n<h4 class=\"z_titel\">ordentlichen Hauptversammlung<\/h4>\n<h4 class=\"z_titel\">ein.<\/h4>\n<h4 class=\"z_titel\">Tagesordnung<\/h4>\n<table class=\"list_table_ol\" cellpadding=\"0mm\">\n<tbody>\n<tr>\n<td class=\"list_ident\">1.<\/td>\n<td class=\"list_content\">\n<p class=\"list_p_f\"><strong>Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns f&uuml;r das Gesch&auml;ftsjahr 2017\/2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erl&auml;uternden Bericht des Vorstands zu den Angaben der &sect;&sect; 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 und &sect; 289 Abs. 4 HGB<\/strong><\/p>\n<p class=\"list_p_l\">Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzern-Abschluss gem&auml;&szlig; &sect; 172 AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td class=\"list_ident\">2.<\/td>\n<td class=\"list_content\">\n<p class=\"list_p_f\"><strong>Beschlussfassung &uuml;ber die Verwendung des Bilanzgewinns<\/strong><\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft des Gesch&auml;ftsjahres 2017\/2018 in H&ouml;he von &euro; 4.316.072,00 zur Aussch&uuml;ttung einer Dividende von &euro; 0,60 je dividendenberechtigter St&uuml;ckaktie, das entspricht insgesamt einem Betrag in H&ouml;he von &euro; 1.950.261,60, zu verwenden und &euro; 2.365.810,40 auf neue Rechnung vorzutragen.<\/p>\n<p class=\"list_p_l\">Gem&auml;&szlig; &sect; 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch der Aktion&auml;re auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Gesch&auml;ftstag, das hei&szlig;t am 19. Februar 2019, f&auml;llig.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td class=\"list_ident\">3.<\/td>\n<td class=\"list_content\">\n<p class=\"list_p_f\"><strong>Beschlussfassung &uuml;ber die Entlastung des Vorstands f&uuml;r das Gesch&auml;ftsjahr 2017\/2018<\/strong><\/p>\n<p class=\"list_p_l\">Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Gesch&auml;ftsjahr 2017\/2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands f&uuml;r diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td class=\"list_ident\">4.<\/td>\n<td class=\"list_content\">\n<p class=\"list_p_f\"><strong>Beschlussfassung &uuml;ber die Entlastung des Aufsichtsrats f&uuml;r das Gesch&auml;ftsjahr 2017\/2018<\/strong><\/p>\n<p class=\"list_p_l\">Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Gesch&auml;ftsjahr 2017\/2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats f&uuml;r diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td class=\"list_ident\">5.<\/td>\n<td class=\"list_content\">\n<p class=\"list_p_f\"><strong>Wahl des Abschlusspr&uuml;fers und des Konzernabschlusspr&uuml;fers f&uuml;r das Gesch&auml;ftsjahr 2018\/2019<\/strong><\/p>\n<p class=\"list_p_l\">Der Aufsichtsrat schl&auml;gt vor, die Metropol Audit GmbH Wirtschaftspr&uuml;fungsgesellschaft, 68165 Mannheim, zum Abschlusspr&uuml;fer und Konzernabschlusspr&uuml;fer f&uuml;r das Gesch&auml;ftsjahr 2018\/2019 zu w&auml;hlen.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td class=\"list_ident\">6.<\/td>\n<td class=\"list_content\">\n<p class=\"list_p_f\"><strong>Beschlussfassung &uuml;ber eine &Auml;nderung von &sect; 1 Abs. 2 der Satzung, Sitz der Gesellschaft<\/strong><\/p>\n<p>Gem. &sect; 1 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Sitz der Gesellschaft in Landsberg am Lech. Dementsprechend ist die Gesellschaft im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg eingetragen. Im Handelsregister ist als Gesch&auml;ftsanschrift noch die Adresse Lechwiesenstra&szlig;e 9, 86899 Landsberg am Lech angegeben. Die Finanzbuchhaltung der Gesellschaft sowie wesentliche Teile der Verwaltung sitzen jedoch in Germering. Steuerlich wird die Gesellschaft ebenfalls beim Finanzamt F&uuml;rstenfeldbruck, welches f&uuml;r Germering zust&auml;ndig ist, gef&uuml;hrt, so dass es aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat die logische Konsequenz darstellt, den satzungsm&auml;&szlig;igen Sitz der Gesellschaft nach dort zu verlegen.<\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, &sect; 1 Abs. 2 der Satzung neu zu fassen und wie folgt zu formulieren:<\/p>\n<p class=\"list_p_l\">&bdquo;Sie hat ihren Sitz in Germering.&ldquo;<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td class=\"list_ident\">7.<\/td>\n<td class=\"list_content\">\n<p class=\"list_p_f\"><strong>Beschlussfassung &uuml;ber eine &Auml;nderung der Regelungen zum Unternehmensgegenstand und &Auml;nderung von &sect; 2 Abs. 1 der Satzung<\/strong><\/p>\n<p>Nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat bildet die bisherige Formulierung des Gesch&auml;ftsgegenstands des Unternehmens die Aufgaben und Struktur, insbesondere auch mit Blick auf die weitere Entwicklung des Fortec-Konzerns und die F&uuml;hrungsrolle der Fortec Elektronik Aktiengesellschaft, nicht in einer hinreichend zukunftsweisenden Form ab.<\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, &sect; 2 Abs. 1 der Satzung neu zu fassen und wie folgt zu formulieren:<\/p>\n<div>\n<table class=\"list_table_ul\" cellpadding=\"0mm\">\n<tbody>\n<tr>\n<td class=\"list_ident\">&nbsp;<\/td>\n<td class=\"list_content\">\n<p class=\"list_p_fl\">&bdquo;Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Bauelementen, Systemkomponenten, Subsystemen und Ger&auml;ten der Elektronik-Industrie sowie das Halten, Erwerben, die Verwaltung und das Ver&auml;u&szlig;ern von Beteiligungen an Unternehmen jedweder Rechtsform in diesem oder diesem Gegenstand zuzuordnenden Gesch&auml;ftsbereichen einschlie&szlig;lich damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen und Beratungsleistungen sowie die entgeltliche &Uuml;bernahme gesch&auml;ftsleitender Holdingfunktionen und sonstiger entgeltlicher Dienstleistungen gegen&uuml;ber den Beteiligungsunternehmen.&ldquo;<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/div>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td class=\"list_ident\">8.<\/td>\n<td class=\"list_content\">\n<p class=\"list_p_f\"><strong>Beschlussfassung &uuml;ber die Erm&auml;chtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Andienungsrechts und des Bezugsrechts sowie zur Einziehung eigener Aktien<\/strong><\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:<\/p>\n<p>a)&nbsp;<u>Erm&auml;chtigung zum Erwerb eigener Aktien<\/u><\/p>\n<p>Der Vorstand wird erm&auml;chtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder &ndash; falls dieser Wert geringer ist &ndash; des zum Zeitpunkt der Aus&uuml;bung der Erm&auml;chtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die erworbenen Aktien d&uuml;rfen &ndash; zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach &sect;&sect; 71d und 71e AktG zuzurechnen sind &ndash; zu keinem Zeitpunkt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft &uuml;bersteigen. Die Erm&auml;chtigung wird am 14. Februar 2019 wirksam und gilt bis zum 13. Februar 2024.<\/p>\n<p>Die Erm&auml;chtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.<\/p>\n<p>b)&nbsp;<u>Modalit&auml;ten des Erwerbs<\/u><\/p>\n<p>Der Erwerb erfolgt (1) &uuml;ber die B&ouml;rse oder (2) mittels eines an alle Aktion&auml;re der Gesellschaft gerichteten &ouml;ffentlichen Kaufangebots oder mittels einer an alle Aktion&auml;re gerichteten Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten (&bdquo;&ouml;ffentliches Angebot&ldquo;).<\/p>\n<div>\n<table class=\"list_table_ol\" cellpadding=\"0mm\">\n<tbody>\n<tr>\n<td class=\"list_ident\">(1)<\/td>\n<td class=\"list_content\">\n<p class=\"list_p_fl\">Beim Erwerb eigener Aktien &uuml;ber die B&ouml;rse darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den B&ouml;rsenkurs der Aktien der Gesellschaft nicht um mehr als 10 Prozent &uuml;ber- oder unterschreiten. Als ma&szlig;geblicher B&ouml;rsenkurs im Sinne der Erm&auml;chtigung gilt der ungewichtete arithmetische Mittelwert der in den Schlussauktionen im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierb&ouml;rse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ermittelten B&ouml;rsenkurse der Aktien der Gesellschaft w&auml;hrend der letzten drei B&ouml;rsentage vor dem Erwerb der Aktien.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td class=\"list_ident\">(2)<\/td>\n<td class=\"list_content\">\n<p class=\"list_p_f\">Erfolgt der Erwerb eigener Aktien &uuml;ber ein &ouml;ffentliches Angebot an alle Aktion&auml;re der Gesellschaft, d&uuml;rfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den B&ouml;rsenkurs der Aktien der Gesellschaft nicht um mehr als 10 Prozent &uuml;ber- oder unterschreiten. Als ma&szlig;geblicher B&ouml;rsenkurs im Sinne dieser Ziffer (2) gilt der ungewichtete arithmetische Mittelwert der in den Schlussauktionen im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierb&ouml;rse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ermittelten B&ouml;rsenkurse der Aktien der Gesellschaft w&auml;hrend des sechsten bis dritten B&ouml;rsentages vor dem Tag der Ver&ouml;ffentlichung des &ouml;ffentlichen Angebots.<\/p>\n<p class=\"list_p_l\">Das Erwerbsvolumen kann begrenzt werden. Sollte bei einem &ouml;ffentlichen Angebot das Volumen der angebotenen Aktien das vorgesehene Erwerbsvolumen &uuml;berschreiten, kann (i) die Annahme im Verh&auml;ltnis der jeweils angebotenen Aktien (Andienungsquoten) anstatt nach dem Verh&auml;ltnis der Beteiligung der andienenden Aktion&auml;re an der Gesellschaft (Beteiligungsquoten) erfolgen. Eine (ii) bevorrechtigte Annahme von geringen St&uuml;ckzahlen der zum Erwerb angebotenen bzw. angedienten Aktien der Gesellschaft von bis zu 100 St&uuml;ck je Aktion&auml;r kann vorgesehen werden sowie (iii) zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufm&auml;nnischen Grunds&auml;tzen erfolgen. Etwaige weitergehende Andienungsrechte von Aktion&auml;ren sind in den F&auml;llen (i) bis (iii) ausgeschlossen.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/div>\n<p>c)&nbsp;<u>Verwendung eigener Aktien<\/u><\/p>\n<p>Der Vorstand kann die erworbenen eigenen Aktien unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (&sect; 53a AktG) ver&auml;u&szlig;ern. Insbesondere gen&uuml;gt dem eine Ver&auml;u&szlig;erung &uuml;ber die B&ouml;rse oder mittels eines an s&auml;mtliche Aktion&auml;re im Verh&auml;ltnis ihrer Beteiligungsquoten gerichteten Angebots.<\/p>\n<p>Der Vorstand wird weiter erm&auml;chtigt, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktion&auml;re Dritten in folgenden F&auml;llen anzubieten oder zu gew&auml;hren:<\/p>\n<div>\n<table class=\"list_table_ol\" cellpadding=\"0mm\">\n<tbody>\n<tr>\n<td class=\"list_ident\">(1)<\/td>\n<td class=\"list_content\">\n<p class=\"list_p_fl\">gegen Barzahlung, wenn der vereinbarte Preis den B&ouml;rsenpreis von Aktien der Gesellschaft im Zeitpunkt der Ver&auml;u&szlig;erung nicht wesentlich unterschreitet;<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td class=\"list_ident\">(2)<\/td>\n<td class=\"list_content\">\n<p class=\"list_p_f\">im Rahmen von Unternehmenszusammenschl&uuml;ssen oder im Rahmen des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschlie&szlig;lich der Erh&ouml;hung bestehenden Anteilsbesitzes, oder von anderen mit einem solchen Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden einlagef&auml;higen Verm&ouml;gensgegenst&auml;nden, einschlie&szlig;lich Forderungen gegen die Gesellschaft.<\/p>\n<p>Die Erm&auml;chtigung gem&auml;&szlig; vorstehender Ziffer (1) gilt jedoch nur mit der Ma&szlig;gabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts ver&auml;u&szlig;erten eigenen Aktien 10 Prozent des Grundkapitals nicht &uuml;bersteigen, und zwar weder 10 Prozent des Grundkapitals, das im Zeitpunkt der Erteilung der Erm&auml;chtigung besteht, noch 10 Prozent des Grundkapitals, das im Zeitpunkt der Ausnutzung der Erm&auml;chtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts besteht. Auf die vorgenannte 10 Prozent-Grenze werden Aktien angerechnet, die w&auml;hrend der Laufzeit dieser Erm&auml;chtigung aufgrund anderer Erm&auml;chtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von &sect; 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ver&auml;u&szlig;ert oder ausgegeben werden (&bdquo;Anrechnung&ldquo;). Wird eine ausge&uuml;bte andere Erm&auml;chtigung w&auml;hrend der Laufzeit dieser Erm&auml;chtigung von der Hauptversammlung erneuert, entf&auml;llt die Anrechnung aber in dem Umfang, in dem die erneuerte Erm&auml;chtigung die Ausgabe von Aktien unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von &sect; 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gestattet.<\/p>\n<p>Die Aktien d&uuml;rfen gem&auml;&szlig; der vorstehenden Ziffer (1) nur zu einem Preis an Dritte ver&auml;u&szlig;ert werden, der den B&ouml;rsenkurs von Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ver&auml;u&szlig;erung nicht wesentlich unterschreitet. Als ma&szlig;geblicher B&ouml;rsenkurs gilt dabei der ungewichtete arithmetische Mittelwert der in den Schlussauktionen im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierb&ouml;rse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ermittelten B&ouml;rsenkurse der Aktien der Gesellschaft w&auml;hrend der letzten f&uuml;nf B&ouml;rsentage vor der Ver&auml;u&szlig;erung der eigenen Aktien.<\/p>\n<p>Dar&uuml;ber hinaus wird der Vorstand erm&auml;chtigt, das Bezugsrecht der Aktion&auml;re mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Fall der Ver&auml;u&szlig;erung von erworbenen eigenen Aktien im Rahmen eines an alle Aktion&auml;re gerichteten Angebots f&uuml;r Spitzenbetr&auml;ge auszuschlie&szlig;en.<\/p>\n<p class=\"list_p_l\">Der Vorstand wird ferner mit Zustimmung des Aufsichtsrats erm&auml;chtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Er ist im Rahmen der Einziehung zudem erm&auml;chtigt, die Einziehung von St&uuml;ckaktien entweder mit oder ohne Kapitalherabsetzung vorzunehmen. Erfolgt die Einziehung von St&uuml;ckaktien ohne Kapitalherabsetzung, so erh&ouml;ht sich der Anteil der &uuml;brigen Aktien am Grundkapital gem&auml;&szlig; &sect; 8 Abs. 3 AktG. F&uuml;r diesen Fall ist der Vorstand des Weiteren erm&auml;chtigt, die Angabe der Zahl der Aktien der Gesellschaft in der Satzung anzupassen (&sect; 237 Abs. 3 Ziffer 3 AktG).<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/div>\n<p>d)&nbsp;<u>Weitere Einzelheiten<\/u><\/p>\n<p class=\"list_p_l\">Die n&auml;heren Einzelheiten der jeweiligen Erm&auml;chtigungsausnutzung bestimmt der Vorstand. Die vorstehenden Erm&auml;chtigungen k&ouml;nnen einmal oder mehrmals, einzeln oder zusammen ausge&uuml;bt werden. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und &Uuml;bernahmegesetzes sind zu beachten, sofern und soweit diese Anwendung finden. Der Vorstand wird beim Erwerb eigener Aktien die gesetzlichen Bestimmungen zur hypothetischen Bildung von R&uuml;cklagen in H&ouml;he der Aufwendungen f&uuml;r den Erwerb (&sect; 71 Abs. 2 Satz 2 AktG) pflichtgem&auml;&szlig; beachten.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h4 class=\"z_titel\">Teilnahme an der Hauptversammlung und Aus&uuml;bung des Stimmrechts<\/h4>\n<p>Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Aus&uuml;bung des Stimmrechts sind diejenigen Aktion&auml;re berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotf&uuml;hrende Institut nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 24. Januar 2019 (0.00 Uhr MEZ), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis m&uuml;ssen der Gesellschaft unter der Adresse:<\/p>\n<h4 class=\"z_titel\">FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft<br \/>c\/o Link Market Services<br \/>Landshuter Allee 10<br \/>80637 M&uuml;nchen<br \/>Telefax: + 49 (0) 89 21027 289<br \/>E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de<br \/>&nbsp;<\/h4>\n<p>bis sp&auml;testens zum Ablauf des 7. Februar 2019 (24.00 Uhr MEZ) zugehen.<\/p>\n<h4 class=\"z_titel\">Stimmrechtsvertretung<\/h4>\n<p>Die Aktion&auml;re sind berechtigt, ihr Stimmrecht durch einen Bevollm&auml;chtigten, ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktion&auml;ren aus&uuml;ben zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollm&auml;chtigung bed&uuml;rfen der Textform (&sect; 126b BGB). Der Nachweis der Bevollm&auml;chtigung kann der Gesellschaft unter der Adresse &uuml;bermittelt werden:<\/p>\n<h4 class=\"z_titel\">FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft<br \/>c\/o Link Market Services<br \/>Landshuter Allee 10<br \/>80637 M&uuml;nchen<br \/>Telefax: + 49 (0) 89 21027 289<br \/>E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de<\/h4>\n<h4 class=\"z_titel\">Bevollm&auml;chtigung eines Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft<\/h4>\n<p>Wir bieten unseren Aktion&auml;ren an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter) mit der Aus&uuml;bung ihres Stimmrechts zu bevollm&auml;chtigen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung durch den Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen in dem Abschnitt &bdquo;Teilnahme an der Hauptversammlung und Aus&uuml;bung des Stimmrechts&ldquo; erforderlich. Soweit der Stimmrechtsvertreter bevollm&auml;chtigt wird, m&uuml;ssen diesem zur Abstimmung &uuml;ber die einzelnen Gegenst&auml;nde der Tagesordnung Weisungen f&uuml;r die Aus&uuml;bung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne entsprechende Weisung darf der Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht aus&uuml;ben und wird sich der Abstimmung enthalten.<\/p>\n<p>Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktion&auml;re ein Formular zur Erteilung der Vollmacht und von Weisungen zu den Punkten der Tagesordnung. F&uuml;r die Bevollm&auml;chtigung unter Erteilung ausdr&uuml;cklicher Weisungen kann &ndash; abgesehen von der Vollmachterteilung w&auml;hrend der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das dem in der Hauptversammlung ausgeh&auml;ndigten Stimmkartenbogen beigef&uuml;gt bzw. in der Hauptversammlung erh&auml;ltlich ist &ndash; beispielsweise das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte oder das auf der Internetseite www.fortec.ag &#8211; Investor Relations &#8211; Aktie &#8211; Hauptversammlung zur Verf&uuml;gung gestellte Vollmacht- und Weisungsformular verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollm&auml;chtigung gegen&uuml;ber der Gesellschaft bed&uuml;rfen der Textform.<\/p>\n<p>Aktion&auml;re, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollm&auml;chtigen m&ouml;chten, m&uuml;ssen &ndash; sofern die Vollmachten nicht w&auml;hrend der Hauptversammlung erteilt werden &ndash; die Vollmachten nebst Weisungen sp&auml;testens bis Dienstag, den 12. Februar 2019, 24:00 Uhr MEZ, per Post, Fax oder E-Mail an die folgende Adresse &uuml;bermitteln:<\/p>\n<h4 class=\"z_titel\">FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft<br \/>c\/o Link Market Services<br \/>Landshuter Allee 10<br \/>80637 M&uuml;nchen<br \/>Telefax: + 49 (0) 89 21027 289<br \/>E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de<br \/>&nbsp;<\/h4>\n<p>F&uuml;r einen Widerruf der Vollmachterteilung an den Stimmrechtsvertreter gelten die vorstehenden Angaben zu den M&ouml;glichkeiten der &Uuml;bermittlung und zu den Fristen entsprechend. M&ouml;chte ein Aktion&auml;r trotz bereits erfolgter Bevollm&auml;chtigung des Stimmrechtsvertreters an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Vertreter teilnehmen und Rechte aus den betreffenden Aktien aus&uuml;ben, so ist dies bei eigenem Erscheinen in der Hauptversammlung unter vorherigem oder gleichzeitigen Widerruf der Vollmacht m&ouml;glich. Im Falle einer pers&ouml;nlichen Anmeldung durch den Aktion&auml;r oder seinen Vertreter an der Einlasskontrolle wird der Stimmrechtsvertreter von einer ihm erteilten Vollmacht auch ohne formgerechten Widerruf seiner Vollmacht dann keinen Gebrauch mehr machen.<\/p>\n<h4 class=\"z_titel\">Aktien und Stimmrechte<\/h4>\n<p>Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betr&auml;gt das Grundkapital der Gesellschaft &euro; 3.250.436 und ist eingeteilt in 3.250.436 St&uuml;ckaktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gew&auml;hren, also die Gesamtzahl der Aktien abz&uuml;glich der zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gem&auml;&szlig; &sect; 71d AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, betr&auml;gt zu diesem Zeitpunkt 3.250.436 Aktien.<\/p>\n<h4 class=\"z_titel\">Rechte der Aktion&auml;re<\/h4>\n<p><strong>a) Antrag auf Erg&auml;nzung der Tagesordnung gem&auml;&szlig; &sect; 122 Abs. 2 AktG<\/strong><\/p>\n<p>Aktion&auml;re, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von &euro; 500.000 erreichen, k&ouml;nnen verlangen, dass Gegenst&auml;nde auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgegeben werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begr&uuml;ndung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztm&ouml;glicher Zugangstermin ist somit der 14. Januar 2019, 24.00 Uhr MEZ. F&uuml;r die &Uuml;bermittlung von Tagesordnungserg&auml;nzungspunkten ist folgende Adresse ma&szlig;geblich:<\/p>\n<h4 class=\"z_titel\">FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft<br \/>Hauptversammlungsstelle<br \/>Lechwiesenstr. 9<br \/>86899 Landsberg am Lech<br \/>&nbsp;<\/h4>\n<p><strong>b) Gegenantr&auml;ge und Wahlvorschl&auml;ge von Aktion&auml;ren nach &sect; 126 Abs. 1, &sect; 127 AktG<\/strong><\/p>\n<p>Jeder Aktion&auml;r ist berechtigt, Gegenantr&auml;ge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschl&auml;ge zu &uuml;bersenden. Gegenantr&auml;ge m&uuml;ssen mit einer Begr&uuml;ndung versehen sein. Die Gesellschaft wird Antr&auml;ge von Aktion&auml;ren einschlie&szlig;lich des Namens des Aktion&auml;rs, der Begr&uuml;ndung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.fortec.ag &#8211; Investor Relations &#8211; Aktie &#8211; Hauptversammlung zug&auml;nglich machen, wenn der Aktion&auml;r mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begr&uuml;ndung &uuml;bersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztm&ouml;glicher Zugangstermin ist somit der 30. Januar 2019, 24.00 Uhr MEZ. Diese Regelungen gelten sinngem&auml;&szlig; f&uuml;r Wahlvorschl&auml;ge.<\/p>\n<p>Der Wahlvorschlag braucht nicht begr&uuml;ndet zu werden. Der Vorstand braucht Wahlvorschl&auml;ge von Aktion&auml;ren au&szlig;er in den F&auml;llen des &sect; 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zug&auml;nglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach &sect; 124 Abs. 3 AktG (Name, ausge&uuml;bter Beruf und Wohnort) und &sect; 125 Abs. 1 S. 5 AktG (Mitgliedschaft in anderen Aufsichtsr&auml;ten) enthalten. F&uuml;r die &Uuml;bermittlung von Gegenantr&auml;gen und Wahlvorschl&auml;gen ist folgende Adresse ma&szlig;geblich:<\/p>\n<h4 class=\"z_titel\">FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft<br \/>Hauptversammlungsstelle<br \/>Lechwiesenstr. 9<br \/>86899 Landsberg am Lech<br \/>Telefax: +49 (0) 8191 &ndash; 21770<br \/>&nbsp;<\/h4>\n<p>Das Recht eines jeden Aktion&auml;rs, w&auml;hrend der Hauptversammlung Gegenantr&auml;ge zu verschiedenen Tagesordnungspunkten und Wahlvorschl&auml;ge zur Wahl des Abschlusspr&uuml;fers (Tagesordnungspunkt 5) auch ohne vorherige &Uuml;bermittlung an die Gesellschaft zustellen, bleibt unber&uuml;hrt.<\/p>\n<p><strong>c) Auskunftsrecht gem&auml;&szlig; &sect; 131 Abs. 1 AktG<\/strong><\/p>\n<p>Jedem Aktion&auml;r ist gem&auml;&szlig; &sect; 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft &uuml;ber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgem&auml;&szlig;en Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und gesch&auml;ftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Unter bestimmten, in &sect; 131 Abs. 3 AktG n&auml;her ausgef&uuml;hrten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.<\/p>\n<p><strong>d) Ver&ouml;ffentlichung<\/strong><\/p>\n<p>Die Einberufung ist im Bundesanzeiger bekannt gemacht und zus&auml;tzlich solchen Medien zur Ver&ouml;ffentlichung zugeleitet worden, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europ&auml;ischen Union verbreiten.<\/p>\n<p>Ab Einberufung der Hauptversammlung k&ouml;nnen die Unterlagen in den Gesch&auml;ftsr&auml;umen der Gesellschaft sowie im Internet unter www.fortec.ag &#8211; Investor Relations &#8211; Aktie &#8211; Hauptversammlung eingesehen werden. Auf Verlangen erh&auml;lt jeder Aktion&auml;r eine kostenfreie Abschrift dieser Unterlagen.<\/p>\n<h4 class=\"z_titel\">Information f&uuml;r Aktion&auml;re und Aktion&auml;rsvertreter zum Datenschutz<\/h4>\n<p>Die FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten, um den Aktion&auml;ren und Aktion&auml;rsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Aus&uuml;bung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu erm&ouml;glichen sowie sonstigen aktienrechtlichen Erfordernissen nachzukommen, denen der Verantwortliche unterliegt (z.B. Publikations- und Offenlegungspflichten). Personenbezogene Daten liegen nur dann vor, soweit es sich jeweils um nat&uuml;rliche Personen handelt. Die in Deutschland geltenden anwendbaren Datenschutzbestimmungen werden eingehalten.<\/p>\n<p>Der Verantwortliche ist unter folgenden Kontaktm&ouml;glichkeiten erreichbar:<\/p>\n<p>Maximilian Hartung<br \/>eDSB &#8211; Datenschutzbeauftragter<br \/>SECUWING GmbH &amp; Co. KG<br \/>Frauentorstra&szlig;e 9<br \/>86152 Augsburg<br \/>Telefon: +49 (0) 821 90786458<br \/>E-Mail: epost(at)datenschutz-agentur.de<\/p>\n<p>Verarbeitet werden folgende personenbezogene Daten des jeweiligen Aktion&auml;rs bzw. von Personen, die von einem Aktion&auml;r erm&auml;chtigt sind, im eigenen Namen das Stimmrecht f&uuml;r Aktien auszu&uuml;ben: Name und Vorname, Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse (soweit mitgeteilt bzw. bekannt), Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien (Eigenbesitz, Fremdbesitz oder Vollmachtbesitz) und Nummer der Eintrittskarte.<\/p>\n<p>Ist ein Aktion&auml;rsvertreter vorhanden, werden von diesem folgende personenbezogenen Daten verarbeitet: Name und Vorname sowie Anschrift.<\/p>\n<p>Soweit uns diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktion&auml;ren oder Aktion&auml;rsvertretern selbst im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung, der Teilnahme an der Hauptversammlung oder aber der Stellung eines Erg&auml;nzungsverlangens nach &sect; 122 AktG oder der &Uuml;bersendung eines Gegenantrags oder Wahlvorschlags nach &sect;&sect; 126, 127 AktG &uuml;bermittelt werden, &uuml;bermittelt die Depotbank des betreffenden Aktion&auml;rs die personenbezogenen Daten an uns.<\/p>\n<p>Werden Gegenantr&auml;ge oder Wahlvorschl&auml;ge nach &sect;&sect; 126, 127 AktG gestellt, werden diese einschlie&szlig;lich des Namens des Aktion&auml;rs, der Begr&uuml;ndung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft und damit &ouml;ffentlich zug&auml;nglich gemacht.<\/p>\n<p>In der Hauptversammlung ist gem. &sect; 129 AktG das Teilnehmerverzeichnis vor der ersten Abstimmung allen Teilnehmern zug&auml;nglich zu machen. Das Teilnehmerverzeichnis enth&auml;lt nach Ma&szlig;gabe von &sect; 129 AktG die dort genannten personenbezogenen Daten der Teilnehmer der Hauptversammlung bzw. des vertretenen Aktion&auml;rs, u.a. Namen und Wohnort sowie die Zahl der von jedem Anwesenden vertretenen Aktien unter Angabe ihrer Gattung und der Besitzart der Aktien. Jedem Aktion&auml;r ist zudem auf Verlangen bis zu zwei Jahre nach der Hauptversammlung Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis zu gew&auml;hren.<\/p>\n<p>Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und nach Ablauf der sich daraus ergebenden Aufbewahrungspflichten gel&ouml;scht.<\/p>\n<p>Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist f&uuml;r die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Wahrnehmung der Rechte als Aktion&auml;r zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage f&uuml;r die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) DS-GVO.<\/p>\n<p>Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche f&uuml;r die Ausf&uuml;hrung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschlie&szlig;lich nach Weisung der Gesellschaft als Verantwortlichem.<\/p>\n<p>Betroffene Personen haben bei Bestehen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO), Berichtigung (Art. 15 DS-GVO), Einschr&auml;nkung (Art. 18 DS-GVO), Widerspruch (Art. 21 DS-GVO), &Uuml;bertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) und L&ouml;schung (Art. 17 DS-GVO) bez&uuml;glich ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte k&ouml;nnen betroffene Personen gegen&uuml;ber der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft unentgeltlich &uuml;ber die folgenden Kontaktdaten geltend machen:<\/p>\n<p>Maximilian Hartung<br \/>eDSB &#8211; Datenschutzbeauftragter<br \/>SECUWING GmbH &amp; Co. KG<br \/>Frauentorstra&szlig;e 9<br \/>86152 Augsburg<br \/>Telefon: +49 (0) 821 90786458<br \/>E-Mail: epost(at)datenschutz-agentur.de<\/p>\n<p>Zudem steht Aktion&auml;ren und Aktion&auml;rsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbeh&ouml;rden nach Art. 77 DS-GVO zu. Aktion&auml;re und Aktion&auml;rsvertreter erreichen unseren Datenschutzbeauftragten ebenfalls unter den zuvor angegebenen Kontaktdaten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div>\n<p>Landsberg, im Dezember 2018<\/p>\n<p><strong>FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft<\/strong><\/p>\n<p><em>Der Vorstand<\/em><\/p>\n<\/div>\n<h3>PRESSEKONTAKT<\/h3>\n<p><b>wwr publishing GmbH &#038; Co. KG<\/b><br \/>Steffen Steuer<\/p>\n<p>Frankfurter Str. 74<br \/>64521 Gro\u00df-Gerau<\/p>\n<p>Website: <a href=\"http:\/\/www.wwr-publishing.de\" rel=\"nofollow\" target=\"_blank\">www.wwr-publishing.de<\/a><br \/>E-Mail : steuer@wwr-publishing.de<br \/>Telefon: +49 (0) 6152 9553589<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" src=\"\/\/factum.presse-services.de\/tools\/artv.php?xxad=576-1222\" style=\"position:absolute; visibility:hidden\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hiermit laden wir die Aktion\u00e4re unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 14. 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