{"id":1103,"date":"2018-06-26T13:50:07","date_gmt":"2018-06-26T11:50:07","guid":{"rendered":"http:\/\/dresdentipps.de\/?p=1103"},"modified":"2018-06-26T13:50:09","modified_gmt":"2018-06-26T11:50:09","slug":"plaene-der-bundesregierung-zu-wertpapieremissionen-kritisiert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=1103","title":{"rendered":"Pl\u00e4ne der Bundesregierung zu Wertpapieremissionen kritisiert"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><p><strong>Die Bundesregierung will mehrere Finanzmarktgesetze an europ&auml;ische Vorgaben anpassen und Auslegungsfragen kl&auml;ren. Dazu hat sie einen entsprechenden Entwurf eines Gesetzes zur Aus&uuml;bung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze vorgelegt (Bundestagsdrucksache 19\/2435). Unter anderem ist vorgesehen, dass ein Emittent bei Wertpapieremissionen bis zu einem j&auml;hrlichen Volumen von acht Millionen Euro pro Jahr keinen Wertpapierprospekt mehr erstellen muss. Ausreichend ist die Ver&ouml;ffentlichung eines dreiseitigen Wertpapierinformationsblattes, das in &uuml;bersichtlicher und leicht verst&auml;ndlicher Weise den Anleger &uuml;ber das Wertpapier und die damit verbundenen wesentlichen Anlagerisiken informiert. F&uuml;r nicht qualifizierte Anleger sollen H&ouml;chstschwellen f&uuml;r die Geldanlage gelten.<\/strong><\/p>\n<p>In einer &ouml;ffentlichen Anh&ouml;rung des Finanzausschusses am 13. Juni 2018 haben Sachverst&auml;ndige die Pl&auml;ne der Bundesregierung kritisiert. So m&uuml;ssten Emittenten von Wertpapieren bei Kleinemissionen bereits heute &bdquo;Beipackzettel&ldquo; f&uuml;r Kleinanleger erstellen, wie die Deutsche Kreditwirtschaft, die Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverb&auml;nde in Deutschland, anmerkte. Worin der Mehrwert eines neuen Informationsblatts besteht, sei nicht ersichtlich. Die geplanten Einschr&auml;nkungen f&uuml;r nicht qualifizierte Anleger w&uuml;rde Anleger entm&uuml;ndigen, da sie nicht mehr die Investitionsh&ouml;he selbst bestimmen k&ouml;nnten. Auch der deutsche Fondsverband BVI sah keine Notwendigkeit f&uuml;r das neue Informationsblatt.<\/p>\n<p>Die Deutsche Schutzvereinigung f&uuml;r Wertpapierbesitz vertrat die Ansicht, &bdquo;dass jeder Anleger selbstbestimmt entscheiden k&ouml;nnen soll, welche Investitionen er t&auml;tigen m&ouml;chte oder eben nicht&ldquo;. Die Entscheidungshoheit solle ihm nicht vom Gesetzgeber genommen werden. An dem Verzicht auf die Prospekterstellung bis zu Emissionen von acht Millionen Euro &uuml;bte die Schutzvereinigung auch Kritik und verlangte zum Ausgleich, Aufbau und Inhalt des Wertpapier-Informationsblattes an bereits bestehende Informationsbl&auml;tter anzugleichen. Es m&uuml;ssten auch Angaben zu den Kosten gemacht werden.<\/p>\n<p>Die Gruppe Deutsche B&ouml;rse sprach sich gegen das geplante Informationsblatt aus, weil der Aufwand angesichts der kleinen Emissionen nicht angemessen und f&uuml;r Zwecke des Anlegerschutzes nicht zielf&uuml;hrend sei. &bdquo;Vielmehr errichtet die Pflicht zur Erstellung und Genehmigung eines Wertpapier-Informationsblattes zus&auml;tzliche neue administrative H&uuml;rden f&uuml;r kleine und mittlere Unternehmen&ldquo;, so die B&ouml;rse. Die Kapitalmarktfinanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen sei in Deutschland im Vergleich zu anderen L&auml;ndern ohnehin schon unterdurchschnittlich.<\/p>\n<p>Dagegen bezeichnete Prof. Dr. Lars K&uuml;hn von der Humboldt Universit&auml;t (Berlin) den Entwurf als einen &bdquo;gut abgewogenen Kompromiss, gegen den aus wissenschaftlicher Sicht keine durchgreifenden Bedenken bestehen&ldquo;. Allerdings warnte Kl&ouml;hn, dass der Entwurf unseri&ouml;sen Anbietern von Graumarktprodukten die T&uuml;r zum Wertpapiermarkt zu weit &ouml;ffnen k&ouml;nne. Es bestehe die Gefahr, dass unseri&ouml;se Anbieter klassischer Graumarktprodukte die Ausnahmen von der Prospektpflicht nutzen w&uuml;rden, um unter Einschaltung ebenso unseri&ouml;ser Anlageberater oder Anlagevermittler (&bdquo;Dr&uuml;ckerkolonnen&ldquo;) Wertpapiere im Gegenwert von bis zu acht Millionen Euro zu vertreiben.<\/p>\n<p>Rechtsanwalt Peter Mattil sagte, die geplanten Beteiligungsschwellen k&ouml;nnten geeignet sein, Privatanleger von einer un&uuml;berlegten Anlage abzuhalten. Wie schon die Schutzvereinigung f&uuml;r Wertpapierbesitz schilderte auch Mattil Vorz&uuml;ge eines Prospekts: Mit einem Umfang von oft mehreren hundert Seiten werde dieser zwar selten aufmerksam gelesen, k&ouml;nne aber &bdquo;hinterher&ldquo; als Informationsquelle f&uuml;r strukturelle Fehler eines Anlagemodells dienen, wenn eine Krise oder Insolvenz eingetreten sei.<\/p>\n<p>Nach Angaben des Bundesverbandes Crowdfunding werden die meisten kleinen und mittleren Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH betreiben. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft w&uuml;rden typischerweise gr&ouml;&szlig;ere Unternehmen w&auml;hlen, da die Kosten hoch seien. Um die Finanzierungsbedingungen kleinerer Unternehmen zu verbessern, sollten die Ausnahmen von der Prospektpflicht auf GmbH-Anteile erweitert werden. Sonst werde das von der Prospektverordnung angestrebte Ziel, den Zugang von jungen und mittelst&auml;ndischen Unternehmen zu Kapital zu verbessern, nicht erreicht. Zur Verbesserung der Situation der Crowdfunding-Plattformen sollte es eine vereinfachte Vermittler-Lizenz geben, forderte Karsten Wenzlaff f&uuml;r den Bundesverband Crowdfunding.<\/p>\n<p>Ein Vertreter der Bundesanstalt f&uuml;r Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sagte in der Anh&ouml;rung: &bdquo;Egal was Sie tun, Sie k&ouml;nnen einen Anleger nie zu 100 Prozent vor Betrug sch&uuml;tzen.&ldquo;<\/p>\n<h3>PRESSEKONTAKT<\/h3>\n<p><b>wwr publishing GmbH &#038; Co. 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