{"id":1072,"date":"2018-06-10T05:32:10","date_gmt":"2018-06-10T03:32:10","guid":{"rendered":"http:\/\/dresdentipps.de\/?p=1072"},"modified":"2018-06-10T05:32:11","modified_gmt":"2018-06-10T03:32:11","slug":"dank-steuertrick-die-neue-solaranlage-guenstiger-kaufen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dresdentipps.de\/?p=1072","title":{"rendered":"Dank Steuertrick die neue Solaranlage g\u00fcnstiger kaufen"},"content":{"rendered":"<div style='text-align:left' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div><p>Auf deutschen D&auml;chern produzieren rund eine Million kleiner Photovoltaikanlagen Strom. Speisen die Haushalte ihre Energie ins &ouml;ffentliche Netz ein, agieren sie als Unternehmer. Sie k&ouml;nnen dabei entscheiden, ob sie Umsatzsteuer zahlen wollen oder nicht. Wer Umsatzsteuer abf&uuml;hrt, kann sich im Gegenzug vom Finanzamt die Mehrwertsteuer zur&uuml;ckholen, die er f&uuml;r den Erwerb der Anlage bezahlt hat. Im laufenden Betrieb wird die Mehrwertsteuer auch f&uuml;r den selbst verbrauchten Strom f&auml;llig. Wer sich als sogenannter Kleinunternehmer gegen Mehrwert- und Umsatzsteuer entscheidet, bekommt seinen Strom steuerfrei &#8211; kann die Mehrwertsteuer f&uuml;r den Kauf der Anlage aber nicht absetzen. Finanztip hat einen dritten Weg gefunden, mit dem Betreiber ihre Steuerlast senken k&ouml;nnen.<\/p>\n<p>Bei der Anschaffung der Anlage sollten Verbraucher zun&auml;chst als Unternehmer ein Gewerbe anmelden und Umsatzsteuer bezahlen &#8211; auch, wenn sie einen gro&szlig;en Teil ihrer Energie selbst nutzen. &#8222;So k&ouml;nnen Sie sich die Mehrwertsteuer f&uuml;r die Anlage zur&uuml;ckholen&#8220;, erkl&auml;rt Ines Rutschmann, Energie-Expertin beim gemeinn&uuml;tzigen Verbraucher-Ratgeber Finanztip. Sobald m&ouml;glich &#8211; fr&uuml;hestens nach f&uuml;nf Jahren &#8211; sollten sie aber auf die sogenannte Kleinunternehmer-Regel umstellen. &#8222;Die Steuerersparnis f&uuml;r den Kauf der Anlage ist dann schon kassiert. Und f&uuml;r den weiteren Betrieb der Anlage sinken dadurch die Steuern&#8220;, sagt Rutschmann.<\/p>\n<p>Die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zur&uuml;ckholen<\/p>\n<p>Ein Beispiel: F&uuml;r eine F&uuml;nf-Kilowatt-Anlage, die 1.200 Euro netto pro Kilowatt Leistung kostet, zahlen Besitzer beim Kauf mehr als 1.000 Euro Mehrwertsteuer. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer f&uuml;r Planung, Versicherung sowie den Wartungsvertrag f&uuml;r die Anlage. Als Unternehmer k&ouml;nnen sich die Haushalte die Mehrwertsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt zur&uuml;ckholen. Die Rechnung &auml;ndert sich jedoch meist im laufenden Betrieb: &#8222;Haushalte bezahlen Umsatzsteuer sowohl f&uuml;r eingespeisten als auch selbst verbrauchten Strom&#8220;, erkl&auml;rt Rutschmann. &#8222;Weil ein Drittel des Stroms in der Regel selbst verbraucht wird und das Finanzamt daf&uuml;r Steuern kassiert, lohnt sich das Modell meist nur am Anfang, um die Mehrwertsteuer auf die Anschaffungskosten zur&uuml;ckzuholen.&#8220;<\/p>\n<p>Nach F&uuml;nf-Jahres-Frist auf Kleinunternehmer umstellen<\/p>\n<p>Rutschmanns Tipp: &#8222;Nach der F&uuml;nf-Jahres-Frist sollten Privathaushalte auf Kleinunternehmer umstellen. Daf&uuml;r gen&uuml;gt ein Dreizeiler an die Beh&ouml;rde oder ein kurzer Anruf beim zust&auml;ndigen Finanzbeamten. Der Wechsel ist immer zum ersten eines Jahres m&ouml;glich, sobald f&uuml;nf Kalenderjahre nach der Inbetriebnahme verstrichen sind.&#8220; Ausnahme: Wer mehr als 17.500 Euro im Jahr aus selbstst&auml;ndiger T&auml;tigkeit einnimmt, hat keine Wahl und muss auf den gesamten Strom Umsatzsteuer zahlen. Und wer sehr wenig seines eigenen Stroms nutzt, zahlt am besten von Beginn an Umsatzsteuer und bleibt dabei.<\/p>\n<p>Auch der Eigenverbrauch ist entscheidend<\/p>\n<p>Bei besonders g&uuml;nstigen Anlagen von maximal 1.000 Euro netto pro installiertem Kilowatt Leistung, sollten Besitzer von Solaranlagen genau &uuml;berlegen, ob sie nicht doch die Kleinunternehmerregel von Anfang an w&auml;hlen. Auch der Kilowattstunden-Preis (Arbeitspreis) f&uuml;r Strom, den Solaranlagen-Betreiber zus&auml;tzlich beziehen, ist entscheidend: Je teurer der zugekaufte Strom ist, desto h&ouml;her f&auml;llt die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch aus. Denn der Arbeitspreis des Zusatz-Stroms dient als Wertma&szlig;stab f&uuml;r den selbst verbrauchten Strom. Rutschmanns Spartipp: &#8222;W&auml;hlen Sie im Zweifel einen Tarif mit niedrigerem Arbeitspreis, auch wenn der Grundpreis etwas h&ouml;her ausf&auml;llt.&#8220;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>PRESSEKONTAKT<\/h3>\n<p><b>wwr publishing GmbH &#038; Co. KG<\/b><br \/>Steffen Steuer<\/p>\n<p>Frankfurter Str. 74<br \/>64521 Gro\u00df-Gerau<\/p>\n<p>Website: www.wwr-publishing.de<br \/>E-Mail : steuer@wwr-publishing.de<br \/>Telefon: +49 (0) 6152 9553589<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" src=\"\/\/account.presse-services.de\/tools\/artv.php?xxad=2414-1221\" style=\"position:absolute; visibility:hidden\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auf deutschen D\u00e4chern produzieren rund eine Million kleiner Photovoltaikanlagen Strom. Speisen die Haushalte ihre Energie ins \u00f6ffentliche Netz ein, agieren sie als Unternehmer. 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